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Ich glaub die Situation ist ganz gut vergleichbar mit einem Blitzerfoto das ein Fahrrad zeigt das in einer Tempo 30 Zone vielleicht 58 km/h fahren sein soll.
Nein, so naheleigend dass ein Irrtum vorliegt ist es nicht. Der Richter hat bei dem zur Last gelgeten Urheberrechtsverstoß zunächst keinen Grund einen Fehler zu vermuten.
Einen Urheberrechtsverstoß zu begehen ist keine sportliche Ausnahmeleistung, nur zu sagen "das schaff ich doch gar nicht" wird keinen Richter überzeugen.
Dass bei der IP Auskunft der Provider schonmal Fehler passieren hat sich mit etwas Glück auch unter Richtern rumgesprochen, trotzdem ist man da als Beschuldigter in der blöden Lage seine Unschuld beweisen zu müssen.
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Zweitens stellen Filesharing-Clients nur den Inhalt des Sharing-Ordners anderen Usern zur Verfuegung. Sobald man eine Datei rausverschiebt wird sie nicht mehr im Netzwartz angeboten. Schon damals hat man beliebte Files so schnell immer rausverschoben, damit nicht der Internetzugang uebermaessig beeintraechtigt wurde. Ganz leergemacht hat man den Sharing-Ordner aber nicht, damit man seinen Rang nicht verloren hat.
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Es gab genug Deppen de das nicht gemacht haben.
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Ob ein Fragment ueberhaupt brauchbar ist, haengt davon ab ob es noch weitere Quellen gibt. Wen nicht, dann ist ein Fragment komplett unbrauchbar, wodurch dem Rechteinhaber kein Schaden entstanden ist. Ansonsten ist es eben ein Teil eines Films. Ein 70MB Fragment eines 1,5GB Films wäre eben bestenfalls ein 4,5% Film. Und 4,5% * 20€ Wert pro Kopie = 90ct Schaden bzw. Streitwert.
Wenn ein Mandant oder eine Anwaltskanzlei ein Abmahnverfahren über 90ct Streitwert anfangen möchte dann soll sie es tun.
Interessant wäre in der Tat wie die der Anwahlt zur Last gelegte Anzahl Kopien begründet ohne die technischen Gegebenheiten oder den Zeitraum den der Film zum Upload bereitgestellt wurde kennen zu können.
Richter und Anwälte sind allerdings Juristen, keine Informatiker, Mathematiker,Techniker oder Naturwissenschaftler, das wäre echt Glück wenn diese Argumentation zieht.
Als Beschuldigter ist es aber auf jeden Fall besser nicht mit Fachwissen über Filesharing zu glänzen 
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Die Bundesregierung hat nach dem Nicht-Verpflichten der Autoindustrie zu irgendwas am 7. November einen Gesetzentwurf zum automatisierten Abkassieren von Verstößen gegen Dieselfahrverbote verabschiedet, nebebei schafft man damit eine Infrastruktur zur Massenüberwachung aller Autofahrer (niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen...).
https://www.heise.de/newsticke…Fahrverboten-4221457.html
Hört oder liest man irgendwas davon in unseren staatlich subventionierten "Qualitätsmedien"? Nein, dafür wird berichtet dass die "Lindenstraße" eingestellt wird (Sack Reis in China umgefallen).
Und Politiker wundern sich wenn sie als Volksverräter bezeichnet werden?
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Vodafone hat ein Coverage Problem... nichts neues 
Nicht Vodafone hat das Problem, nur die Kunden 
Solange man in bewohntem Gebiet unterwegs ist und man einen Vertrag mit LTE hat ist es aber mittlerweile ganz brauchbar.
Allerdings scheinen sie beim LTE Ausbau in erster Linie bestehende Standorte auszubauen, da wo Funklöcher sind werden sie vermutlich in den meisten Fällen auch noch länger bleiben.
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Schön liegt im Auge des Betrachters, aber schön ist anders. :p
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Außerdem hat ein G schwarz zu sein. Wie 80% aller hier produzierten Fahrzeuge.
Also ich kenn den noch in Olivgrün mit 2.5l Saug-Diesel 
Wenn ich o.g. Farbe hätte haben wollen hätte ich den aber auch in schwarz genommen und folieren lassen, aber gut, eine G-Klasse geht gebraucht noch immer problemlos weg.
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Die zehn Farben oben sind die Farben die Audi aktuell fuer die A3 Reihe anbietet. Die sechs davon mit gruenem Haken wuerde ich beibehalten, die vier rot durchgestrichenen Farben wuerde ich durch die vier Farben unten ersetzen: Minzgruen, Toffeebraun Metallic, Ravennablau Metallic, Violet Touch Perleffekt.
Ah, OK. Wenn man nicht gerade eine Oberklasselimousine hat ist das Ravenblau vermutlich noch eher unkritisch für den Wiederverkauf, Minzgün und Violett würde ich durchaus in die Kategorie "schrille Farben die sich keiner traut" einsortieren, das Metallicbraun ist aktuell in Mode, kann aber in wenigen Jahren in die Kategorie "Kackfarben die keiner will" abrutschen.
Am Ende kommt es aber auch immer aufs Auto an, bei typischen Frauenautos und bei sportlich aufgemachten Fahrzeugen lassen sich schrille Farben gebraucht besser verkaufen als bei Familienkutschen und typischen Geschäftswagen oder großen SUVs .
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Jeder eingeschaltete Anwalt arbeitet nicht für umsonst.
Deshalb, besonders bei geringem finanziellen Risiko, und wenn keine RSV die Kostenübernahme erklärt hat:
Modifizierte Unterlassungserklärung, zusätzlich ggf. 1 juristisch wasserdichten Fakt weshalb der Vorwurf unbegründet ist, und dann erst wieder auf Post vom Gericht (!) reagieren.
Geringes finazielles Risiko ist relativ, bei Filesharing geht es i.d.R.sofort um Tausende Euro.
Ein Anwalt arbeitet nicht gratis, aber wenn er was taugt wenigstens nicht umsonst.
Ja, wenn es nicht zum Gerichtsverfahren kommt bleibt man auf den Kosten sitzen, nur kostet ein Gerichtsverfahren auch eine Menge Zeit und Nerven die einem keiner bezahlt, dazu besteht immer das Restrisko dass ein Verfahren zu Ungunsten des Beklagten ausgehen kann.
Schon eine rechtlich wasserdichte modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren würde ich mir nicht zutrauen, copy&paste per Google halte ich für gefährlich, wenn da was falsches drinsteht belastet man sich bis in alle Ewigkeit für den Fall dass einem ein erneuter Verstoß vorgeworfen wird mit einem noch größeren Kostenrisiko und wenn sie unwirksam ist hat man nichts gewonnen.
Zumal es in diesem Fall ja wohl nicht darum geht dass ggf. jemand den Anschluss missbräuchlich benutzt hat sondern dass der ISP eine fehlerhafte Auskunft gegeben hat, da würde ich nach Möglichkeit versuchen ohne jegliche Unterlassungserklärung auszukommen, aber das ist auch sehr dünnes Eis und kann ggf. nach hinten losgehen.
So Ärgerlich das ist, der Gesetzgeber hat die Rechtslage zu Gunsten der Absahner geschaffen, das sind i.d.R. Profis und als Laie macht man da schnell etwas falsch was anschließend auch ein guter Anwalt nicht geradeziehen kann.
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Die drei Beispiele die ich oben gepostet haben, wuerden meinen Vorstellungen genuegen. Finde die Farben jetzt nicht uebertrieben schrill, aber immerhin so selten, das man sie nicht jeden Tag x-mal sieht.
Oder die vier Farbvorschlaege die ich gemacht habe.
Vielleicht abgesehnen vom Rot (je nach Fahrzeugklasse) sind das doch Allerweltsfarben (Weiß, Silber, Grau, Schwarz), oder hab ich deine Markierungen missverstanden?
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Natuerlich ist die Autofarbe nicht das Hauptproblem, aber wuerde doch lieber eine halbwegs individuelle Autofarbe haben, und keine mit der 20-40% aller Autos rumfahren. Nicht uebertrieben schrill, aber doch eben ein bisschen individuell und bunt. 
Das wird nicht klappen. Wenn du eine Farbe willst die nicht jeder hat hast du die Wahl zwischen Kackfarben die keiner will oder schrillen Farben die sich keiner traut, in beiden Fällen droht beim Wiederverkauf ein erhöhter Wertverlust.
Dezent aber individuell geht nur mit einer extrateuren Individuallackierung oder Folieren.
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Ich fürchte da wirst du einen Anwalt mit dem entsprechenden Fachgebiet brauchen um die Vorwürfe auf Fehler zu prüfen und dann überzeugend zu widerlegen, bei Zivilverfahren gilt nicht die Unschuldsvermutung.
Massenabmahner geben ggf. schon bei spürbarem Widerstand auf, es kann aber auch auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.
Sicher auf jeden Fall die Logs von deiner Fritzbox (da müsstest du auch sehen ob dein Anschluss die genannte IP zum fraglichen Zeitpunkt hatte) und wenn du einziger Nutzer deiner Wohnung bist sammel Belege für deine Abwesenheit, der Anwalt wird sicher noch mehr erklären können.
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Die Lösung mit einer Fritzbox funktioniert aber nur, wenn die 2 Rufnummern auf einer Leitung ankommen. Sonst braucht es etwas Anderes. Um mehr dazu zu sagen, müßte der TE mehr Details nennen.
Bei 2 getrennten Anschlüssen gehts nur mit einer Telefonanlage, sollte es sich um einen Anschluss mit 2 Rufnummern handlen (also ISDN oder NGN) kann man es mit einer entsprechenden Fritzbox erschlagen.
Dazu kommt aber noch die Anbindung des neuen Büros.
Wenn DECT von der Reichweite ausreicht bzw. die Möglichkeit besteht Repeater zwischendrin zu setzen ist es kein Problem, ist der Abstand für DECT zu groß und die Räume dazwischen gehören anderen Mietern bzw. Eigentümern so dass man keinen Repeater setzen kann wirds schwierig ohne Strippenziehen.
Allerdings hat das Büro dann auch ein Problem mit der Internt/ Intranet Anbindung da WLAN in Gebäuden eher noch weniger Reichweite als DECT hat