Beiträge von NoIdea

    Hallo,
    ...
    ich habe mich letztens über den schlechten GSM Empfang am Bahnhof von 65474 Bischofsheim gewundert. Ausgerechnet mit einem Nokia 3310 hatte ich dort Gesprächsabbrüche und eine schlechte Sprachqualität. Ein erneuter Test mit dem Smartphone (GSM-only Modus) hat ergeben: während eines 4 Minuten langen Telefonats wurde ich dort zwischen sage und schreibe sieben Zellen hin- und her geschoben - ohne jegliche Bewegung des Telefons! Alle sieben kommen mit ca. -100 dBm an...


    Die ganze Gegend um die Eisenbahnlinie zwischen Mainz und Frankfurt Flughafen ist für meinen Geschmack echt mies versorgt bei VF.

    Ich nutze Corel Video Studio, die Bedienung in den Grundfunktionen finde ich sehr intuitiv und es unterstützt eine große Anzahl verschiedener Formate.
    Die Zeit fürs Encoding ist allerdings trotzdem nicht besonders gut, eine Stunde Standard PAL braucht je nach Ausgabeformat über 15 Minuten.
    Du kannst es einfach als kostenlose Testversion herunterladen und 30 Tage nutzen und wenn du zufrieden bist kaufen, Regulärer Preis ist 69 Euro.
    Quicksync Support hat allerdings Mindestanforderungen an die Hardware: Systemanforderungen

    • Zur Installation, Registrierung und Aktualisierung der Software ist eine Internetverbindung erforderlich. Das Produkt muss registriert werden, damit es benutzt werden kann.
    • Windows 10, Windows 8, Windows 7 – ein 64-Bit-Betriebssystem wird sehr empfohlen
    • Intel Core i3 oder AMD A4 mit 3,0 GHz oder höher

      • Intel Core i5 oder i7 mit 1,06 GHz oder höher erforderlich für AVCHD- und Intel Quick Sync Video-Unterstützung
      • Intel Core i7 oder AMD Athlon A10 oder höher für UHD, Multikamera oder 360°-Video


    • 4 GB RAM oder höher; für UHD, Multikamera-Bearbeitungen oder 360°-Videos werden mindestens 8 GB empfohlen
    • Mindestens 256 MB VRAM; für die Hardware-Dekodierungsbeschleunigung werden 512 MB oder höher empfohlen
    • Die Unterstützung von HEVC (H.265) erfordert Windows 10 und eine entsprechende PC-Hardware oder Grafikkarte
    • Minimale Bildschirmauflösung: 1024 x 768
    • Windows-kompatible Soundkarte
    • Mindestens 4 GB Festplattenspeicher für die Vollinstallation

    Hängt nicht am Auto, schon sobald ich es offline starte schmiert es mit einer Fehlermeldung dass Google Play Dienste nicht funktionieren ab.
    Bei meinem Z5C wars genauso, nachdem ich es auf Werkseinstellungen zurückgesetzt habe lässt es sich da jetzt offline starten, ich habs aber noch nicht am Auto getestet.
    Da sich bei meinem Z1C jetzt auch der E-Mail Client aufgehängt hat (Mailabruf funktioniert nicht mehr) werde ich das Gerät wohl bei Gelegenhiet auch auf Werkseinstellungen zurücksetzen.

    VF behauptet O2 gekündigt zu haben, kann das angeblich beweisen, will in der Sache aber nicht weiter tätig werden. O2 behauptet nie eine Kündigung erhalten zu haben.
    O2 versucht es über eine Störungsmeldung über die Telekom und will mich dann informieren.


    Das spricht ja schonmal dafür dass VF den Auftrag zur Portierung erhalten hat, wär natürlich praktisch wenn du das schriftlich hättest.

    Zitat


    Ich staune trotzdem warum es zu solchen Schwierigkeiten kommen kann. Vodafone kann doch nur übernehmen wenn O2 abgibt, also muß das doch bei O2 angekommen sein.


    Das ist ganz einfach, die Telekom (ich vermute mal dass dein Anschlussüber das Telekom Netz läuft) prüft bei Anbieterwechsel nicht ob der übernehmende Anbieter überhaupt dazu berechtigt ist, daher kann die Aussage von O2 durchaus korrekt sein.


    Wenn du keine Rufnummernportierung beantragt hast liegt der Fehler bei dir, VF spart sich die Arbeit für Kunden die keine Portierung beantragen zu kündigen, dann ist es auch nicht ihr Problem wenn es zu Problemen mit Restlaufzeit beim Altvertrag kommt. Wobei dann die Aussage von VF dass sie gekündigt haben auch merkwürdig wäre.


    Hast du eine Rufnummernportierung beantragt liegt der Fehler entweder bei VF oder bei O2, wenn du keine Detektivarbeit machen willst wer Schuld ist schreib eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur und setz VF eine Frist von 4 Wochen deine bisherge Rufnummer zu schalten mit dem Hinweis ansonsten wegen Nichterfüllung den Vertrag außerordentlich zu kündigen.


    Wenn die Widerruffrist noch nicht rum ist widderuf bei VF, dann kommst du erstmal ohne Gezacker aus dem Neuvertrag raus und kannst mit O2 aussortieren wieviel Restlaufzeit du noch hast und dann zum passenden Zeitpunkt wieder einen Neuvertrag bei VF machen.
    Einen haken hat das: Ohne Nachweis wer es versaut hast bist du für den Zeitraum wo beide Verträge liefen ggf. bei beiden Anbietern Zahlungspflichtig, daher solltest du zusätzlicgh eine Beschwerde an die BNetzA schreiben, falls die sich der Sache annehmen müssen die Anbieter die Hosen runterlassen.

    Die DSGVO verlangt Dokumentation und verlagert die Nachweispflicht auf den Anbieter. Wenn dieser bisher den Grundsätzen des Datenschutzes gefolgt und Datensparsamkeit geübt hat, hat er keinen Nachweis mehr wann konkret Deine Einwilligung beispielsweise zum Newsletterbezug gegenen wurde. Er muss also neu einholen ;-)


    Mit ungefragten Newslettern konnte sich ein Anbieter bisher schon eine Abmahnung einfangen und sollte das daher im eigenen Interesse dokumentiert haben.
    Da ohne Nachweis der Einwilligung kein Newsletterversand rechtssicher möglich ist müsste der Anbieter meiner Meinung nach auch mit der DGSVO diese Info ohne Zustimmung speichern dürfen.
    Wenn ich deshalb jetzt ein paar Newsletter weniger kriege wär mir das aber auch egal.


    ...
    Wobei ich mich auch frage ob man einem Spanner überhaupt seine Adresse bestätigen muss. Offensichtlich hat er diese ja schon. Würde sie nicht existieren bekäme er eine Mail mit einer Fehlermeldung zurück. Dadurch bekommt er seine Bestätigung von ganz alleine.


    Kommt drauf an. Nutzt man Vorname/ "Buchstabe.Nachname@gro%C3%9FemMailanbieter.de"/com kommen durchaus Mails in Blaue, stimmt sogar die Anrede in der Mail hat der Spammer die Daten eh vorliegen.
    Mailserver die fehlerhafte Anfragen mit einer Fehlermeldung quittieren sollten eigentlich langsam der Vergangenheit angehören, eben damit Spammer die Gültigkeit einer Adresse nicht bestätigt bekommen.

    Plötzlich bekomme ich E-Mails von Foren, in die ich vor Jahren eingetreten bin, aber seither nicht mehr besucht habe.
    ...


    Also ich bekomme auch reichlich von Mails mit Namen von Absendern wo ich der Meinung bin nie angeldet gewesen zu sein, gefühlt schlägt da mehr Phishing auf als ernstgemeinte Mails.
    Da zur Geschäftsabwicklung notwendige Daten auch weiterhin ohne Einwilligung gespeichert werden dürfen sehe ich eh keinen Grund da irgendwo zuzstimmen, von daher landen DSVGO Mails bei mir im Rundordner.
    @skyrimmi: Pass aber auf dass du Spammern/ Phishern nicht versehentlich deine Emailadresse bestätigst.

    Bei solchen dreisten Fragen würde ich niemals die Wahrheit sagen.


    Naja,
    da ich kein Mitglied in Mieterschutzbund oder politischen Parteien bin und keine Kinder und kein Haustier hab würde ich da besser nicht lügen ;)
    Und Lügen muss man so dezent dass es authentisch wirkt, von daher ist das ggf. einfacher gesagt als getan

    Kommt drauf an ;)


    Genaugenommen kommt es darauf an wie lange man beitragspflichtig war.
    Maximal sind es 3 Jahre zum Ende des Kalenderjahres, d.h. bis Ende 2018 können Ansprüche ab dem 01.01.2014 geltend gemacht werden, wer erst Ende 2014 gebührenpflichtig wurde hat also de Facto nur 3 Jahre Verjährungsfrist.
    Ein Gebührenbescheid hemmt allerdings die Verjährung, auf Zeit spielen klappt nicht mehr nachdem man ihn erhalten hat.

    Nein, sowas ist frech und weltfremd. Darauf lässt sich kein normaler Mensch ein.


    Das kommt drauf an wo. In München gibt sich kein Vermieter mit so wenig Informationen zufrieden, da ist SARs Liste sehr nah an der Realität, ein Bekannter hatte letztes Jahr das "Vergnügen" dort eine Wohnung suchen zu müssen und das war in Etwa das was die Vermieter wissen wollten.