Wir sind wirklich kein Jura-Forum und es ist ja hypothetisch, weil Ausländer hier sich sowieso nicht trauen, gegen Lidl vorzugehen - vielleicht macht das die Verbraucherzentrale für sie.
So hypothetisch ist es wiederum nicht, wenn ich sehe, dass ich in meinem Lidl als Deutscher in der Minderheit der Kunden bin und über 100 Länder/Staatsangehörigkeiten vom "Phone-Ban" betroffen sind:
wenn Lidl bestimmte Personen vom bestimmungsgemäßen Gebrauch des verkauften Produkts ausschließt (effektiv nicht durch den Gesetzgeber, sondern durch ihren Dienstleister WebID), müssten sie dann nicht:
a.) zunächst irgendwo darauf mal hinweisen?
b.) wenn das - wie momentan - während der Registrierung erst offensichtlich wird, dann das Produkt auch wieder zurücknehmen?
Es besteht doch ein Unterschied zwischen Personen, die nicht registrieren dürfen (z.B. Kinder), weil sie nicht vertragsfähig sind d.h. der Gesetzgeber das nicht zulässt und Personen, die nicht registrieren können, weil der Anbieter die Pässe nicht verarbeiten kann oder aus anderen Gründen einen Prepaid-Vertrag ablehnt. Was kauft man mit dem Starter-Pack eigentlich: das Anrecht auf einen Prepaid-Vertrag d.h. auf eine Dienstleistung oder was genau im juristischen Sinn?