Alles anzeigenBin gerade über diesen Thread gestolpert - insbesondere den Teil zur Länderzone 3:
Die Zuordnung von Gebieten zur EU ist/war mitunter streitig. Selbst der EuGH wurde schon bemüht und konnte zum Teil dennoch keine abschließende Klarheit schaffen. Die meisten dieser Zweifelsfälle (Kanalinseln als "Kronbesitz" und nicht Staatsgebiet Großbritanniens, Gibraltar als prinzipiell selbststständiger Staat, der ebenfalls nicht Staatsgebiet von GB ist, etc.) haben sich durch den Brexit glücklicherweise erledigt.
Allerdings ist Begriff "Überseegebiet" aus meiner Sicht weiterhin wenig aussagekräftig und trägt nicht gerade zur Klarheit bei - schon gar nicht beim Durchschnittskunden, der sich mit diesen Problemen nie auseinandergesetzen musste. Kolonien (ein heute gern vermiedenes "Unwort") sind und waren eigene Staaten und gehören in der Regel nicht zur EU (aber mit Ausnahmen wie etwa Gibraltar), andere Regionen gehören zum unmittelbaren Staatsgebiet von EU-Staaten und sind daher Teil der EU. Diskussionen hierüber sind unter Mobilfunkkunden eher müßig - hier muss man auf den konkreten Wortlaut der Regulierungsbestimmungen hoffen und ansonsten nötigenfalls Provider, die mit Wortklauberei Kasse zu machen versuchen, meiden.
Was mich gegenwärtig beschäftigt:
Diskussionen um eine Verlängerung von Regulierungsbestimmungen im Mobilfunksektor. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die Vorgaben zum essentiellen Bestandteil des EU-Rechts zählen und wie andere auch zeitlich unbefristete Geltung haben. Die in Medien gelegentlich angedeuteten aktuellen Beratungen um die Verlängerung mancher Roaming-Bestimmung hat mich aber aufhorchen lassen. Zwar scheinen baldige Roamingkosten für eingehende Gespräche wieder vom Tisch - mittelfristig könnte dem Mobilfunkkunden allerdings Ungemach drohen.
Existiert insoweit eine Aussage, die in diesem Punkt eine leicht und allgemeinverständliche Erklärung bietet?
Edit:
Sollte sich für diesen Beitrag ein geeigneterer Thread finden, bitte ich, ihn zu verschieben.
Die EU-Roamingverordnung ist wohl Bestandteil des EU-Rechts, aber der Inhalt ist nicht auf alle Zeiten festgeschrieben.
Es gab schon vorher verschiedene Roamingverordnungen, die maximale Preise festsetzten und eine Vorkehrung gegen Schockrechnungen.
Erst die Verordnung, die im Sommer 2017 in Kraft trat, setzte Roam like at home als Prinzip ein, wenn auch mit Ausnahmen.
Die Verordnung von 2017 hat eine Laufzeit von 5 Jahren bis 30.6.2022. In dieser Zeit wird die BEREC (europ. Regulierer) sie genau beobachten und evaluieren.
Es gibt ziemlich ausführliche Zwischenberichte über die Umsetzung und etwaiger Probleme.
Die neue Verordnung, die ab Sommer 2022 gelten soll, wird deshalb nicht nur eine Verlängerung der alten sein, sondern soll sie auch weiterentwickeln.
Insbesondere sind einige Fragen auf der Tagesordnung, die 2017 noch nicht absehbar waren:
- wie soll die weitere Absenkung des Großhandelspreises geregelt werden? (Bisher nur bis 2022 festgelegt)
- wie soll mit Zero-Rating-Angeboten und Streaming umgegangen werden?
- wie geht man mit Umgehungen der Verordnung um? z.B. Inlandstarife, kein LTE-Roaming, übermäßige Hürden für Roaming
- wie geht man mit der angestrebten Erweiterung um? Großbritannien will wohl nicht, auch nicht die Schweiz, aber der West-Balkan hat mit seiner Umsetzung jetzt dafür die Grundlage geschaffen.
Kurzum, es sind einige Fragen offen, die man 2016/7 als die alte Verordnung konzipiert wurde, noch nicht klar wurden und erst jetzt aktuell sind.
Die Regelung gilt nur in der EU und der erweiterten EWR, also den 27 verbliebenen EU-Staaten (ohne das Vereinigte Königreich, obwohl sie dort bisher weitgehend noch umgesetzt wird) und den EWR-Ländern Island, Norwegen, Liechtenstein (aber nicht in der Schweiz).
Was die geographische Abgrenzung der Verordnung angeht, ist das nur in wenigen Fällen wirklich strittig. Einer der strittigen Fälle waren die Kanalinseln und Gibraltar, die jetzt natürlich rausgefallen sind.
Der andere Fall betrifft weiterhin die franz. Überseegebiete: Départements et Territoires d’outre-mer (DOM-TOM).
Da gibt es eben 3 Kategorien, die sich in ihrer Mitgliedschaft zur EU unterscheiden:
- Départements et régions d’outre-mer (DROM, DOM-ROM). Das sind Guadeloupe, Martinique, Réunion, Mayotte und Franz. Guyana. Die gehören zur EU und die Regelung gilt auch dort.
- Collectivité d’outre-mer (COM). Das sind Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Saint-Pierre et Miquelon, Wallis et Futuna und Französisch Polynesien. Die gehören nicht zur EU und die Regelung gilt nicht.
- Collectivité sui generis (CSG). Das ist Neukaledonien und gehört auch nicht zur EU und die Regelung gilt nicht.
Es ist allerdings so, dass viele franz. Betreiber in der Regel alle DOM-TOM zum EU-Tarif abrechnen, nicht nur Kat.1. Das ist aber freiwillig und wird von anderen Betreibern nicht übernommen. Es gibt auch Betreiber, die freiwillige zusätzliche Länder wie die Schweiz aufgenommen haben. Daraus ergibt sich gerade ein neues Problem bezüglich Großbritannien: ein Mindestvolumen ist für die EU/EWR garantiert. Was passiert, wenn dieses Volumen in anderen freiwillig dazu zählenden Gebieten wie eben England schon teilweise verbraucht wird? Vielleicht weiß ja die neue Regelung eine Antwort.