Der Text zur Roaming-Richtlinie ist jetzt auf Deutsch online:
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) .../... DER KOMMISSION vom 15.12.2016
zur Festlegung detaillierter Vorschriften über die Anwendung der Regelung der
angemessenen Nutzung und über die Methode zur Prüfung der Tragfähigkeit der
Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge sowie über den von Roaminganbietern
für diese Prüfung zu stellenden Antrag
http://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=40824
Hier nochmal die Kernaussage:
Mit der Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge in der Union gelten für die
Nutzung von Mobilfunkdiensten im Heimatland (d. h. dem Land, in dem der Kunde
seinen Mobilfunkvertrag geschlossen hat) und beim Roaming in der Union die
gleichen Tarifbedingungen. Die Verordnung (EU) Nr. 531/2012 zielt darauf ab, die
Unterschiede zwischen Inlandspreisen und beim Roaming auf vorübergehenden
Reisen innerhalb der Union geltenden Preisen zu beseitigen und somit ein „Roaming
zu Inlandspreisen“ zu verwirklichen. Ihre Bestimmungen sollen aber kein permanentes
Roaming in der Union ermöglichen, also eine Situation, in der ein Kunde in einem
Mitgliedstaat mit höheren Mobilfunk-Inlandspreisen Dienste von Anbietern aus einem
anderen Mitgliedstaat mit niedrigeren Mobilfunk-Inlandspreisen erwirbt, in dem der
Kunde weder seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch stabile Bindungen hat, die eine
häufige und erhebliche Anwesenheit in dessen Hoheitsgebiet mit sich bringen, um so
permanent Roamingdienste im erstgenannten Mitgliedstaat zu nutzen.
Viel Neues habe ich nicht entdeckt.
Die FUP bezieht sich nicht auf Sprache oder SMS, nur auf Daten(pakete). Der Nachweis fester Bindungen oder die FUP gelten alternativ für den Anbieter. Wer von der Begrenzung Gebrauch macht, soll für den Tarif oder das Paket die Grenzen klar definieren und vorher angeben. Sie müssen auch dem Regulierer gemeldet werden. Zum Inlandspreis muss in Datenpaketen aber zumindest das doppelte Volumen ohne FUP herausgegeben werden, was der Höhe des Großhandelspreises des Volumens entspricht, wenn das Paket das im Inland hergibt.
Alles hängt aber am Großhandelspreis, der noch vereinbart wird. Wenn das Doppelte in Roaming rausgegeben werden muss zum Inlandspreis bei einem Großhandelspreis von z.B. 0,85ct/MB , dann sind von der FUP nur Tarife betroffen, die netto im Paket unter 0,42ct/MB liegen, also etwa unter 5€ pro GB mit Steuern. Solche Tarife gibts eigentlich in Deutschland nur Postpaid und diese Verträge bekommt man nur mit Bindung (Bankkonto, Adresse usw....).
EDIT: Der nationale polnische Regulierer UKE hat das Ergebnis der Abstimmung aller nationalen Regulierer (COCOM) in der EU über diesen Vorschlag online gestellt. Leider nur auf polnisch. Danach haben sich nur 12 Regulierer dafür ausgesprochen, 8 sich enthalten und 7 dagegen gestimmt. Den Regulierern fällt eine zentrale Rolle bei der Überwachung der Verordnung zu. Quelle