Zitat
Original geschrieben von Martin Kissel
Stand heute müssen bloß Name und Anschrift erfasst werden, ab Mitte 2017 muss zusätzlich ein Ausweisdokument geprüft werden. Sofern darauf keine Adresse angegeben ist, muss man natürlich die vom Kunden genannte nehmen. Die Sicherheitsbehörden haben aber zumindest einen geprüften Namen sowie die Ausweisnummer und ausstellende Behörde. Damit ist dann zumindest die Person klar.
Wer es nachlesen möchte: § 111 TKG
Damit ist doch überhaupt nichts klar: in den nächsten 6 Monaten kann man also weiter Donald Duck in Entenhausen sein oder nicht, je nach Betreiber. Denn wenn Name und Adresse genommen werden, ist nicht sicher, ob diese überprüft werden. Das wird z.Zt. zumindest unterschiedlich gehandhabt von den Providern.
Ab etwa dem Sommer 2017 soll nun die Ausweispflicht kommen. Soweit ich sie verstehe, sowohl im stationären, als auch im Online-Handel. Im Laden machen das viele Länder irgendwie, aber damit wäre Deutschland das erste Land, dass es zudem versucht, bei Prepaid-SIM-Karten eine Online-Verifizierung durchzuführen. Fragt sich nur, wie das denn praktisch gehen soll? Post-ident ist zu langwierig und teuer, Video-Ident hat Schwachpunkte, wenn nicht nur deutsche Ausweise gelten sollen, sondern alle internatl. Ausweise. Ich bin schon gespannt, wie das bei Aldi an der Kasse oder in irgendeinen Video-Ident z.B. mit einem bulgarischen Ausweis gehen soll.
Was soll erhoben werden nach §111 TKG: Rufnummer, Name und Anschrift, Geburtsdatum, Vertragsbeginn - aber nicht etwa Ausweisnummer!!! Welche Unterlagen sollen dafür herhalten: alle internatl. gültigen Personalausweise, alle internatl. gültigen Pässe, sonstige Ausweise mit Aufenthaltstiteln, oder -nachweis oder wenn abgelaufen Bescheinigung über Aussetzung der Abschiebung.
Hier gibt es noch keine praktikable Lösung und es ist auch keine in Sicht. Auch die Kombi Name + Adresse macht eigentlich nur Sinn in einem Land mit Meldepflicht. Schon in deutschen Reisepässen aber, die doch als Ausweisdokumente gelten, ist doch gar keine Adresse angegeben, geschweige denn in vielen ausländischen Ausweisen und Pässen, da weltweit wenige Länder eine solche 'Wohnhaft' haben. Wie soll die angegebene Adresse dann also z.B. mit einem deutschen Reisepass effektiv überprüft werden?
Fragt man sich, was soll eigentlich diese gegebene Adresse überhaupt? Sind die Meldebehörden bei in Deutschland korrekt registrierten Personen denn nicht fähig, die Namen (mit Geburtsdatum) den Personen auch zuzuordnen? Genauso könnten Sie ja die Schuhgröße abfragen. Wogegen die Pass- oder Ausweisnummer explizite nicht abgefragt wird, was dann eine schnelle Zuordnung ermöglichen würde.
Es wird auch immer bei Adresse Melde- und Postadresse vermischt, die ja nicht identisch sein müssen. Welche Adresse ist denn im TKG jetzt überhaupt gemeint? Die, wo der vermeintliche 'Willkommensbrief' hingeschickt wird oder die, die vielleicht im Ausweis steht oder auch nicht, also eine Meldeadresse? Es wäre für viele schon mal interessant, ob sie bei "Adresse" ihre Meldeadresse angeben müssen, oder z.B. die von dort, wo der Brief ankommen soll, wenns den dann überhaupt noch gibt.
Ich denke, hier ist noch viel zu viel ungeklärt. Gleichzeitg können sich viele "Händler" bequem in den nächsten 6 Monaten mit falsch registrierten SIM-Karten eindecken, die sie dann gg. Aufpreis als 'anonyme SIMs' weiterverkaufen, da alle Bestandskarten aus der Überprüfung herausfallen. Möglicherweise ist das auf bestimmten eBay-Plattformen sogar legal. Ich würde das ja gerne alles verstehen, aber das ist mir entweder zu hoch oder völlig bescheuert.