Beiträge von der_blub

    Die Hose ist absolut nicht untragbar, aber es wird (vermutl., da ja noch nicht tatsächlich repariert) dezent erkennbar sein, wo nachgenäht wurde, da dort quasi 2 Nähte auf / nebeneinander liegen. Dies hat jedenfalls die schneiderliche Begutachtung ergeben ;)


    Problematisch sehe ich an der Sache, dass die Käuferin nun in Ihren Mails nicht mehr sonderlich freundlich klingt, und zudem eine Lieferung der reparierten Hose ausschliesst. Wenn Sie nun bezahlt, und wir die "reparierte" Hose liefern, wird sie diese vermutlich sofort genaustens untersuchen, und daher in Preisverhandlungen einsteigen wollen...


    Kann die Käuferin denn generell verlangen, dass eine neue Hose gekauft wird (im Laden)? Falls nein, wird sie die "reparierte" Ware vermutl. nicht akzeptieren, und damit liegt der Kaufvertrag auf Eis. -> So war jedenfalls meine Hoffnung, denn so würde meiner Freundin zunächst mal kein finanzieller Schaden entstehen. Unrealistisch?

    Meine Freundin hat bei ebay eine neue Jeanshose verkauft. Sie hat diesen Verkauf als Privatverkauf deklariert, und die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Nach Auktionsende (beim Verpacken) - allerdings vor einer Zahlung der Käuferin - fiel ihr auf, dass eine Naht nicht korrekt verarbeitet ist. Sie teilte dies der Käuferin sofort mit, und bot ihr an die Hose zu einer Bekannten mit Näh- und Schneidererfahrung zwecks Überarbeitung der "Fehlstelle" zu geben. Dem stimmte die Verkäuferin zunächst zu, und wartete mit der Zahlung bis Ergebnisse vorliegen sollten.
    Nun aber meldete sich die Käuferin erneut (vor Reperaturversuchen), und verlangt stattdessen eine neue Hose, die meine Freundin im Laden kaufen soll (da ja nur die eine "defekte" vorhanden ist). Einer Reperatur stimme sich nicht mehr zu. Sollte keine Lieferung einer neuen Hose erfolgen, gehe die Sache zum Anwalt... Eine Zahlungs ist bislang noch nicht erfolgt.


    Meine Freundin hat verständlicherweise wenig Lust eine neue Hose kaufen zu gehen, was für sie Kosten von gut 40 Euro bedeuten würde (Differenz Ladenpreis / Ebaypreis), und möchte natürlich böse Kommunikation und anwaltliches Getue vermeiden.


    Kann man den Kaufvertrag auf Grund des Sachmängelhaftungsausschlusses rückgängig machen?


    Kann jemand kurz mit einem schriftlichen Beleg dienen, dass auf Grund des Ausschlusses der Sachmängelhaftung meine Freundin in diesem Falle von den gefordeten Schritten frei ist? Das wäre super :top:


    Anzumerken ist evtl. noch, dass sich die gesamte Sache nun schon ca. 25 Tage hinzieht...


    Viele Dank!

    Ich denke er will wissen, wie sich das Breitbild-Format im Alltag macht, oder?


    Ich habe dieses Format seit ca. 1 Jahr, und möchte es nicht mehr missen. Finde das mittlerweile viel angenehmer als ein "normales" Format...


    Beim Arbeiten kann man prima alles rechts und links anordnen, und hat trotzdem noch ne Menge Platz in der Mitte. Internet ist größtenteils auch sehr angenehm, weil man i.d.R. wenig scrollen muss. Manche Seiten, die für kleinere Auflösungen gemacht sind, sehen optisch nur etwas mickrig aus...

    Es gibt IMHO noch einen wesentlich entscheidenderen Grund;


    Man kann nur Java-Software installieren, und die Java-Schnittstelle ist IMHO beim T610 so konstruiert, dass sie nicht mit der Außenwelt (BT oder Kabel) kommunizieren kann...


    EDIT:


    Es steht sogar bei Activepilot:


    Zitat

    Warum werden bestimmte Handys nicht von Falk activepilot unterstützt?
    Eigentlich besitzen die folgenden Handys die hardware-technischen Voraussetzungen für Falk activepilot:
    z.B. Siemens S55, A65, CFX65, SF65, Nokia 7650, 3650, 3660, N-Gage, Sony-Ericsson T610, T630, P800, K700i, S700i, Samsung SGH-D500, Motorola E1000 ...
    Leider fehlt eine Software-Schnittstelle von Java aus, um einen GPS-Empfänger anzusteuern; egal ob einen Kabel- oder Bluetooth-GPS-Empfänger. Teilweise ist diese von Symbian aus vorhanden z.B. beim Nokia 7650, 3650, 3660, N-Gage und beim Sony-Ericsson P800 - jedoch leider nicht von Java aus. Und Falk activepilot ist eine Java-Anwendung.
    Diese Software-Schnittstelle wäre theroretisch über ein Update der Handy-Software ("Firmware") seitens des Handy-Herstellers erweiterbar. Die Zurverfügungstellung eines solchen Updates seitens des Handy-Herstellers ist jedoch sehr unwahrscheinlich.