Auch bei mir datiert das Schreiben auf den 22.03..
Sollte tatsächlich der 21.03. der "Stichtag" sein, ist das ja schon ein bißchen "komisch"...
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Auch bei mir datiert das Schreiben auf den 22.03..
Sollte tatsächlich der 21.03. der "Stichtag" sein, ist das ja schon ein bißchen "komisch"...
Tip: Crosspostings sind unerwünscht...
Achso. Dachte da käme ne Mail, oder Rückantwort... ![]()
Einiges ist weg, Rest: Preisupdate :top:
ZitatOriginal geschrieben von Seadart
Ich bin ja mal gespannt wie es noch braucht bis meine TAN Liste freigeschalten ist.... :mad:
Ich hatte keine Antwort auf das Fax bekommen, aber die TAN war dann trotzdem nach ein paar Std. benutzbar...
Ja, das habe ich auch gerade gesehen und schon editiert...
äh, ich such nach einem anderen Beispiel...
Fussballverein / DFB passt nicht.
ZitatOriginal geschrieben von Axelchen
Wer Genossenschaftsanteile so einer Bank besitzt, ist zwangsläufig Mitglied im DGRV.
Nein. Das stimmt nicht.
Der DGRV macht z.B. Jahresabschlußprüfungen für die Genos, etc. Ist ein Dachverband, da kann kein Privatmann Mitglied sein!
Du kannst Mitglied in einer Geno sein, die widerum Mitglied im DGRV (bzw. deren Tochtergesellschaften) ist, aber deswegen bist Du ja noch nicht im DGRV.
Der RV steht somit nur den Mitgliedsgenossenschaften des DGRV zu.
ZitatZum Dachverband des DGRV gehören:
3 spartenbezogene Bundesverbände
8 Regionalverbände und 6 Fachprüfungsverbände
26 Zentralunternehmen und Spezialinstitute auf Bundesebene
35 Regionalzentralen sowie deren Tochterunternehmen
http://www.dgrv.de/de/mitglieder.html
Glaub mir, ich studiere das Fach ![]()
Ergo kann tatsächlich kein Privatmann diesen RV nutzen (zumindest wenn es so gehändelt wird seitens o2, wie dort steht...).
ZitatOriginal geschrieben von handytick.de
Hieraus könnt Ihr Euch jetzt selber Eure Schlüsse ziehen. Natürlich ist der Mitgliedsbeitrag hier der Anteil. An den Rahmenbedingungen ändert es trotzdem nichts (und die habe ich nicht aufgestellt) und dementsprechend lohnt es sich auch nicht, hier darüber zu diskutieren.
Ja, das mag ja stimmen.
Aber, dass Privatpersonen nicht Mitglied in Genos sein können, ist schlicht falsch.
Hier geht es um die Mitgliedschaft im DGRV. Diese ist nur Genos möglich. Also ist die Reihenfolge:
PrivatPerson (oder Firma) -> Geno -> DGRV.
Und nur der mittlere Teil ist RV berechtigt.
gez. der_blub (Stud. rer. pol. Genossenschaftswesen!)