Das NGage hat weniger Farben als das 7610, daher die Fehler...
Beiträge von der_blub
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Hat eigentlich schon jemand versucht das rückseitige Magenta-Logo "wegzuradieren"?
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Das kann ich eigentlich nicht bestätigen.
Für ein Poly-Farb-Super-Hype-Handy hat das E600 IMHO sehr gute Stand-By Werte.Da ist normal schon fast ne Woche drin, wenn es wenig genutzt wird.
Ähnlich beim E700, etwas weniger beim P510.
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Würde das bei ebay noch mit "leichten Gebrauchsspuren" durchgehen?

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Es sind 280 Euro.
Ich will deswegen ja auch gar keinen Stress machen.
Habe nur noch nie derartige Probleme mit Käufern gehabt...Was kann ich denn vom "Käufer" verlangen?
Die Einstellgebühr?
Und der Rest wird von ebay erlassen, oder wie?
Oder muss er alles zahlen?EDIT: Es geht um folgende Gebühren:
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03.11.04 11:34:59 Dell, PIII, 256 MB Ram, 12GB, DVD/CDR-W Combo, WLan 5136216611 Angebotsgebühr €0,22 €0,26
03.11.04 11:34:59 Dell, PIII, 256 MB Ram, 12GB, DVD/CDR-W Combo, WLan 5136216611 Galeriegebühr €0,65 €0,75
03.11.04 11:34:59 Dell, PIII, 256 MB Ram, 12GB, DVD/CDR-W Combo, WLan 5136216611 Gebühr für Startzeitplanung €0,09 €0,10
03.11.04 11:34:59 Dell, PIII, 256 MB Ram, 12GB, DVD/CDR-W Combo, WLan 5136216611 Untertitelgebühr €0,43 €0,50
10.11.04 11:00:54 Dell, PIII, 256 MB Ram, 12GB, DVD/CDR-W Combo, WLan 5136216611 Verkaufsprovision (Auktion) €10,38 €12,0 -
Wie würdet Ihr im folgenden Fall reagieren?
Ich Verkaufe ein Notebook bei Ebay.
Inhaber des Ebay-Kontos ein W. XY.
Mails kamen von einem R. XY.
Nach der Frage nach meinen Kontodaten, kam nix mehr.
Auf meine Nachfrage, dann die Antwort von W. XY:Zitat
Hallo Herr ABC,mein Sohn R. XY hat ohne meine Genehmigung bei Ihnen dieses Notebook ersteigert. Leider kann ich dieser Ersteigerung nicht zustimmen. Da er noch nicht geschäftsfähig ist (14 Jahre alt), habe ich ihm nur erlaubt, Kleinegeräte wie Maus oder Tastatur oder ähnliches zu ersteigern. Es tut mir leid, Ihnen hier Umstände zu machen und nochmal in eine Versteigerung zu gehen, aber mein Sohn hat einen neuen Rechner und ich bin absolut ratlos, was ihn bewogen hat, ein nur eingeschränkt funktionierendes Gerät zu ersteigern. Da der Abschluss nicht zustande kommt, erhalten Sie von Ebay die Kosten erstattet. Die Einstellungskosten bin ich gerne bereit zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
W. XYWie komme ich am besten aus der Sache raus?
Was kann ich von W. XY verlangen?Danke für Eure Tipps...
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erledigt :top:
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up :top:
Würde eine SD oder CF-Card in Zahlung nehmen...
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Zitat
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