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Trotzdem wird das nicht mit einem 08/15-Router gehen 
Jedenfalls nicht ohne Anpassung der Firmware: Ich habe doch gar keine Möglichkeit z.B. die RufNr. des Providers im Router zu hinterlegen...
Edit: (Es sei denn das Modem bietet selbst die Möglichkeit dazu)
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Das wird nicht gehen, da das DSL-Modem via Netzwerkabel mit dem Router / AP verbunden ist, und das (normale) Modem per USB oder seriell...
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Nö 
Bei mir (und bei allen anderen T630, die ich kenne), ist das alles offline geregelt. Erst wenn Du auf dieser Seite einen Link anklickst, wird verbunden (was durch das "defekte" Wap-Profil verhindert wird).
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Das ist keine Wap-Verbindung.
Es wird eine offline-Seite angezeigt, die dich zu speziellen Wap-Angeboten führen soll. Wenn Du keine Wap-Profil mehr aktiv hast, kann Dir also nichts passieren.
Die nach-oben-Taste anders zu belegen ist nicht möglich.
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Zitat
Original geschrieben von TSA
Und wie schauts aus? 
Keine Antwort erhalten...
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Bei mir ist es genau so.
Mit DVD-Programmen, wie z.B. Power DVD (die ja auch Filme von der Festplatte spielen können) hatte ich keine Probleme, d.h. dort werden die Filme auf den TV übertragen.
Liegt wohl am Media-Player...
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Doch, der Brief existiert noch. Kann ich aber erst morgen überprüfen.
Wenn dann ist es aber auch recht versteckt vermerkt, denn ich hatte damals extra nachgeguckt, ob es sich auch wirklich um eine original Karte handelt...
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Re: Re: Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?
Zitat
Original geschrieben von bimmelbommel
Zwingen nicht, aber das kann der Versicherung Leistungsfreiheit bescheren. Idr ist das so geregelt, dass im Umkreis von 500 Metern von der Wohnung das Auto in der Garage abgestellt werden muss.
Die Frage war schon auf so einen Fall (also Parken vor der Haustür) bezogen.
Vielleicht handhaben Versicherungen das aber auch unterschiedlich...
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Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?
Zitat
Original geschrieben von Basti756
Ist zwar nur eine Verumutung, aber muß man bei Versicherungsabschluß nicht angeben, ob das Auto in der Garage, auf dem Hof oder an der Straße steht? Wenn dem so ist und du angegeben hast, daß es i.d.R. in der Garage steht, könnte dir IMHO eine gewisse Fahrlässigkeit unterstellt werden.
Laut meinem Versicherungsberater: Nein.
Du musst eine Garage haben (und dies z.B. mit einem Mietvertrag nachweisen können), aber es kann Dich niemand zwingen Dein Auto auch in der Garage unterzubringen.
Sonst könnte man ja auch schlecht mit Auto auswärts übernachten...