Beiträge von der_blub

    Trotzdem wird das nicht mit einem 08/15-Router gehen ;)


    Jedenfalls nicht ohne Anpassung der Firmware: Ich habe doch gar keine Möglichkeit z.B. die RufNr. des Providers im Router zu hinterlegen...


    Edit: (Es sei denn das Modem bietet selbst die Möglichkeit dazu)

    ;)


    Bei mir (und bei allen anderen T630, die ich kenne), ist das alles offline geregelt. Erst wenn Du auf dieser Seite einen Link anklickst, wird verbunden (was durch das "defekte" Wap-Profil verhindert wird).

    Das ist keine Wap-Verbindung.


    Es wird eine offline-Seite angezeigt, die dich zu speziellen Wap-Angeboten führen soll. Wenn Du keine Wap-Profil mehr aktiv hast, kann Dir also nichts passieren.


    Die nach-oben-Taste anders zu belegen ist nicht möglich.

    Re: Re: Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?


    Zitat

    Original geschrieben von bimmelbommel
    Zwingen nicht, aber das kann der Versicherung Leistungsfreiheit bescheren. Idr ist das so geregelt, dass im Umkreis von 500 Metern von der Wohnung das Auto in der Garage abgestellt werden muss.


    Die Frage war schon auf so einen Fall (also Parken vor der Haustür) bezogen.
    Vielleicht handhaben Versicherungen das aber auch unterschiedlich...

    Re: Re: Auto aufgebrochen, was zahlt die Versicherung?


    Zitat

    Original geschrieben von Basti756
    Ist zwar nur eine Verumutung, aber muß man bei Versicherungsabschluß nicht angeben, ob das Auto in der Garage, auf dem Hof oder an der Straße steht? Wenn dem so ist und du angegeben hast, daß es i.d.R. in der Garage steht, könnte dir IMHO eine gewisse Fahrlässigkeit unterstellt werden.


    Laut meinem Versicherungsberater: Nein.
    Du musst eine Garage haben (und dies z.B. mit einem Mietvertrag nachweisen können), aber es kann Dich niemand zwingen Dein Auto auch in der Garage unterzubringen.


    Sonst könnte man ja auch schlecht mit Auto auswärts übernachten...