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Zitat
Original geschrieben von Tacco
Wann wird von Neckermann denn die KK belastet?
Wird dann bei KK Zahlung sicher nur eine Gutschrift auf das Kundenkonto geben oder wie war das im letzten jahr?
Die KK wird Anfang kommender Woche belastet, voraussichtlich erfolgt nur eine Gutschrift auf dem Kundenkonto, mit o.g. Argumentation kann man das natürlich dann ablehnen und die Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto verlangen.
Ist aber etwas hakeliger
Grüße
Flatty
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@JT:
Im letzten Jahr kamen die Sachen vom 23.12. bei mir auch per Express. Eindeutig.
Bei DJ denke ich aber, dass die normal verschickt wurden, weil noch so viel Zeit war!
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Hallo,
auch wenn schon alt und vielleicht nicht ganz passend:
ich habe seit 2 Wochen eine X25 G2 mit 80 GB und muss sagen: ICH LIEBE ES! Der Geschwindigkeitsunterschied ist extrem spürbar, Win7 Starten und man kann sofort nach ERscheinen der Tasktleiste Outlook (mit ca. 2 GB großer PST Datei) öffnen und es ist... ZACK da!
Generell behaupte ich: Lieber 1 GB Arbeitsspeicher oder ein paar mhz Taktfrequenz einsparen, dafür eine nette SSD verbauen.
Grüße
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Das ist ein guter Ansatz,wenn alles aus einem Lager kommt. Gibt zwar noch immer Ausreden, aber....
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Zitat
Original geschrieben von wiigeili
Machen die dann in der Zwischenzeit Druck, dass man zahlen muss ?
Ja, für 3 Mahnungen haben Sie Porto investiert.
Nochmal mein Hinweis: Jeder, der nicht auf Rechnung/Zahlpause bestellt hat, sollte das Risiko nochmal überdenken, an dieser Aktion teilzunehmen / das durchzuziehen.
Bei Zahlung auf Rechnung sitzt der Kunde am längeren Hebel, im umgekehrten Fall wird Neckermann sicher ein wenig unflexibler eure Anfragen bearbeiten.
Grüße
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Zitat
Original geschrieben von Woler
flatty
Angenommen wir gewinnen die wette *hoff*
Wie läuft es wenn man bezahlung per rechnung gewählt hat? .... sollte man ja innerhalb 2 wochen bezahlen? Einfach bis zur gutschrift warten damit das konto ausgeglichen ist?
Jipp.
Die Bedingungen von Neckermann sind unwirksam, oben "Geschenkt" schreiben und unten "gibt ne GUtschrift, keine Auszahlung..." ist ein klarer Fall von http://dejure.org/gesetze/BGB/305c.html Somit gilt die Auslegung im Zweifel für den Verbraucher = Geschenkt = nicht zahlen. Selbst wenn man das "Kleingedruckte" unten liest, so steht da "verzichten wir auf den Kaufpreis"...
Außerdem könnte man hier noch über ein Fall eines Verstoßes gegen "Treu und Glauben" nachdenken, da Neckermann etwas verlangt, was sie wieder zurückgeben müssten (dolo agit). Das aber wohl nur beschränkt in diesem Fall.
grüße
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Nur nochmal zur Erheiterung, wie der Fall 3 (s.o.) ablaufen wird:
Erst Rechnung:
"Xmas gilt nicht"
einige Zeit später Gutschrift
"wir halten unser Wort: Xmas gilt"

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Zitat
Original geschrieben von storm514
Mhh bei mir steht in der Mail als Lieferdatum "sofort Lieferbar" und dann halt das Zeug mit der Wette drunter.
Mal schauen, obs Morgen kommt.
Wie ist das eigentlich, könnte ich direkt die Paketannahme verweigern oder muss ich mich da erst an Neckermann wenden und dann bekomm ich nen Retouren-Schein?
Sollte beides klappen, wobei ich an Deiner Stelle dann nochmal gegenüber Neckermann per Mail / Fax widerrufen würde, damit die wissen, was los ist.
Grüße