simplemobile ist eine gute Kombi
Beiträge von flatty
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Und ich habe sogar Warmwasser per Strom.... 
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Bei einem Transportschaden wäre der jedoch wumpe.
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Zitat
Original geschrieben von laudanum
Jetzt gab es das erste Vergleichstreffen vor Gericht, ich werde nach der Einspruchsfrist mal ein wenig darüber berichten! Fakt ist, es wird mich ein paar Hunderter kosten, leider.
Ohne Käufer und Gerät gesehen zu haben!Grandios.
Beide Anwälte + Gericht haben die Sache schnell vom Tisch, Anwälte verdienen noch ein wenig extra und du bist der Dumme. Es klingt so, als wäre Dein RA nicht wirklich gut in die Sache eingearbeitet. Man bestreitet einen Defekt des Gerätes, die Gegenseite muss das dann beweisen. Erst danach geht es darum, dass von Dir Beweise des ordnungsgemäßen Zustandes bei Absendung verlangt würden.
Der Zug mit dem Bestreiten ist aber m.E. nun abgefahren, da schon die mündliche Verhandlung erfolgt ist.
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Bedingungen ja. Aber das Handling ist identisch. SO meine Erfahrung.
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Ja, in diesem Fall war es tatsächlich die Zeitzone

http://tinyurl.com/77drxxmViel Erfolg und bei Bedarf....

Grüße
Flatty -
Danke für den Bericht, wirkt in der Tat merkwürdig

Gut, dass AGB-Klauseln, die einen Sim-Pfand vorsehen, unwirksam sind, man somit nur etwas "Schreibarbeit" aufwenden muss.
Grüße
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Hallo,
dein Widerruf ist wirksam, ein Anspruch besteht nicht. Du hättest aber eventuell nicht die Rücklastschrift vornehmen dürfen. Das ist zwar einigermaßen umstritten, aber nachvollziehbar. Hätte DD die Abbuchung gleich am ersten Tag vorgenommen, so hätten sie ab Widerruf 30 Tage zur Erstattung gehabt, Deine Rückbuchung war somit nicht ok.
Ich finde es aber nett, dass DD auch mal einen RA mandatiert, waren es doch sonst immer nur ich / andere Kunden, die den Jungs da mit 46,41 EUR RA-Kosten auf die Finger hauen.
Entwurf an RA:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Mitteilung vom xxx. Wie Sie mitteilen, sei es nicht zum "Abschluss" eines Widerrufs gekommen. Wie Ihnen bekannt ist, ist ein Widerruf eine Gestaltungserklärung und kein Vertrag. Sollte Ihre Mandantschaft mit dieser Erklärung nicht zurechtgekommen sein, obwohl diese hinreichend bestimmt war, so ist dies nicht mir zuzurechnen. Ich betrachte diese Angelegenheit damit als erledigt. Im Falle weiterer Aufforderungsschreiben werde ich einen Rechtsanwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragen.Mit freundlichen Grüßen
"Und wenn Du wirklich einen RA benötigst, der sich schon viel mit vielen Groupshoppingklitschen herumgeschlagen hat --> PN.
Grüße
Flatty -
Telekom meint das so tun zu können, um anfrager abzuschrecken. Verweis auf 34 BDSG und Frist setzen. Danach -wie immer von mir geraten - ra mandatieren.
Ich habe meine Auskunft aber auch nach dem Verweis auf 34 BDSG erhalten.
Gruesse