Beiträge von masterflok

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    Original geschrieben von Anja Terchova
    HTC One und One Mini, [...] , BlackBerry 10 Series, uva. koennen offenbar alle kein VoLTE. :(


    Und woher weißt du, dass die genannten Geräte es auch in Zukunft nicht können werden? Bei HTC stehen ja bekanntlich zu Beginn des Jahres die Updates auf Android 5 an, ggf. mit VoLTE.

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    Nach Abschluss des Kassiervorgangs besteht kein Recht mehr, den tatsächlichen Kaufpreis nachzufordern.


    Mir sind Urteile bekannt, in denen selbst dann noch nachgefordert werden konnte. Alle Fälle hatten gemein, dass der Preisfehler mehr als offensichtlich war. Kein Autohaus verkauft bewusst einen Neuwagen für 100 Euro, wenn du verstehst was ich damit sagen möchte ;)


    Soweit mir bekannt ist bestätigt die Telekom sämtliche Bestellungen manuell und schickt anschließend Auftragsbestätigungen via Post raus. Die Mails sind ja quasi nur eine Auflistung dessen, was man an die Telekom gesendet hat. Logisch, dass auch dort der Preis verkehrt ist. Das die Optionen sofort gebucht sind verstehe ich eher als Service, so dass man nicht unnötig lange auf die Leistung warten muss.



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    Darauf gebe ich dir Brief und Siegel, dass das nicht passieren wird. Denn dafür existiert bei der Telekom kein - ich weiß nicht wie man im technischen Fachjargon dazu sagt - Fehlererkennungssystem, welches die Buchung von Optionen mit falsch ausgewiesenem Preis automatisch erkennt und dann wieder storniert.


    Wenn man weiß, in welcher Zeitspanne welche Optionen zu welchen Verträgen fehlerhaft waren (lässt sich leicht ermitteln), sehe ich kein Problem diese automatisch auszubuchen.

    Wieso sollte die Telekom schnell reagieren? Im Zweifel werden die Aufträge ohne Konsequenz für den Kunden in den kommenden Tagen storniert und ausgebucht. Anschließend werden alle Kunden Benachrichtigt und aufgefordert ihre Buchung erneut durchzuführen, mit richtiger Preisauszeichnung versteht sich.


    Das wäre zumindest für beide Seite die einfachste Variante.

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    Original geschrieben von vodafrank
    Musste mich dabei noch anpflaumen lassen von der Dame an der Hotline, dass mir doch eigentlich hätte klar sein müssen, dass man keine Internet Flats für 0€ buchen kann und ich doch selber Schuld sei wenn ich aufgrund der falschen Darstellung ein Paket buche, welches dann doch was kostet.


    Womit sie nicht ganz unrecht hat. Wenn im Geschäft sämtlichen Waren versehendlich mit einem Preis von 0 Euro ausgezeichnet sind, sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand einem sagen, dass hier etwas nicht stimmt. Der Preisfehler ist in einem solchen Fall offensichtlich.


    Übertragen auf die Optionen ist es so, dass nahezu alle mit 0 Euro ausgezeichnet sind. Entgegen der offiziellen Preisliste. Obwohl man ganz genau weiß, dass diese Optionen nicht beim aktuellen Tarif inkludiert sind.

    Mit Congstar-Prepaid lässt sich das Telekomnetz nur eingeschränkt nutzen, ist hinreichend bekannt. Davon mal ab bezweifel ich, dass du überhaupt eine solche Karte erworben hast. Wieso überhaupt, du hast doch mit Vodafone null Probleme. :rolleyes:


    und nein, du darfst hier eben nicht nach "Lust und Laune" schreiben. Wenn den Verantwortlichen dein Umgangsart nicht passt, können sie dich sofort rauswerfen.

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    Original geschrieben von sven2005
    Dann sollen die mal in Mecklenburg Vorpommern messen. Da fällt es denn auf wie schwach die Telekom dort in vielen Ecken ist...


    Und wieso schließt du darauß, dass das Telekom-Netz an den besagten Standorten automatisch schlecht ist? Du bist doch überhaupt kein Kunde und kannst somit das Netz gar nicht nutzen geschweige denn bewerten.


    Was ist denn bitte deine Mission? In jedem Beitrag hört man von dir die selbe Musik "Vodafone ist das beste wo gibt" und "Telekom ist das schlechteste wo gibt". So nimmt dich zumindest niemand ernst, noch nichtmal deine Klassenkameraden an der Rütli-Schule ...

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    Original geschrieben von jillian29
    na ich bin ja mal gespannt was die Telekom nun macht....


    Stornieren oder kostenpflichtig in Rechnung stellen. Preis siehe AGB, die du bei der Bestellung bestätigt hast. Solltest du dann von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen, ist die Telekom berechtigt die Leistung anteilig für die zur Verfügung gestandenen Tage in Rechnung zu stellen.

    Wir sprechen hier von einem offensichtlichen preisfehler, selbstverständlich ist die Telekom nicht verpflichtet kostenlos Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.


    Kannst ja gerne versuchen zu klagen, dürfte ein teures Lehrgeld für dich werden.