Aha. Welche Grundrechte werden denn aktuell widerrechtlich einbehalten. Und nein, deine Meinung gilt nicht als Rechtssprechung.
Das beste Beispiel ist doch die nächtliche Ausgangssperre. Wirkung ist nicht messbar, aber unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheit des Bürgers.
Unverständlicherweise kommt das Bundesverfassungsgericht (und nur das kann nach letzter Gesetzeslage drüber entscheiden) bei den 289 Klagen überhaupt nicht in die Gänge. Liegt vielleicht auch daran, dass dessen Präsident ein früherer CDU-Politiker ist....Filz halt.
