Beiträge von sin-4711

    Grundlegend egal, ob CL2 oder CL3 (hatte das schonmal in einem anderem Thread erklärt), es gibt die internen Taktzyklen an, je niedriger, desto besser, wobei wir hier im eigentlich nicht messbaren Bereich sind. Fazit:
    1x CL2 und einmal CL3 macht 2x CL3, da sich immer nach dem "langsamsten" Riegel gerichtet wird.


    Also vernachlässigbar ;). Hauptsache aber, das du Markenspeicher (Samsung, MDT, Infineon/Quimonda) nimmst

    Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Wie ich 4 Beiträge weiter oben schon geschrieben habe:
    Das EF81 ist grade mal ein Jahr alt. t-mobile gibt 2 Jahre Garantie, also kann nicht die Rede sein von Gewährleistung!
    Und nein, es steht nix von Gewährleistung auf dem Tauschbeleg!


    Sorry, aber das ist grundlegend falsch. Der Hersteller gibt eine (freiwillige) Garantie, der Händler (und das ist T-Mobile) gibt die gesetzliche Gewährleistung. Und in der Gewährleistung gilt grundlegend (auch wenn es (noch) recht selten angewandt wird von seiten der Händler) eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, sprich, das du einen Nachweis erbringen müßtest, das der Fehler beim Kauf vorhanden gewesen ist.


    @ benny bennz


    Der normale Weg ist das sicher nicht, es wäre der Kundenfreundlichste Weg.

    Zitat

    Original geschrieben von lilaloo
    Also im digitalen Zeitalter zum Telefonhörer zu greifen und in irgendwelchen Warteschleifen zu verweilen finde ich mittelalterlich. Ich dachte email und Fax reichen aus. Anscheinend falsch gedacht. Tja...



    Telefon = Mittelalter
    Mittelalter = Leben?


    Oh mann, ruf an (natürlich nicht sonntags, da geht keiner ans Telefon), aber das ist dann natürlich auch mittelalterlich und antiquiert :rolleyes:


    Ehrlich, das fällt dir nach 4 Wochen + ein, das etwas nicht geklappt hat und dann fängst du erst an, nachzuforschen?


    So viel Zeit möchte ich auch mal haben, aber Zeit ist vielleicht auch nur Leben

    Zitat

    Original geschrieben von H&S
    wie alt war denn das EF81? Ich *könnte* mir vorstellen, dass tmd sich ggf. über die Gewährleistung rausredet, und nur aus reiner Freundlichkeit ein Alternativgerät zugeschickt hat. Steht nicht auch auf dem Tauschbeleg "Gewähleistungstausch" o. Ä. ?


    Das habe ich mir auch schon gedacht, nur kann hier das ganze etwas anders liegen, da der Hersteller ja nicht mehr existent ist auf dem deutschen Markt. Wenn die (freiwillige) Garantie übernommen wurde, stellt das ganze kein Problem dar. Selbst auf Basis der Gewährleistung müssen die Grundeigenschaften des alten Gerätes gewährt bleiben (also UMTS). DIe Wahl des Service wurde getroffen und kann m.W. nicht mehr geändert werden auf Restwert oder Ablehnung etc.

    Nanana. Wenn ein Vertrag zugunsten eines Kunden und auf Druck von oben (EU Gesetzesänderung) geändert werden muss, wird es sicher keine SoKü geben, auf welcher Grundlage auch? Selbst wenn es eine Preiserhöhung geben würde und diese auf eine Gesetzesänderung beasieren würde, hättest du als Kunde kaum eine Chance zu kündigen.


    BTW, gab es nicht schonmal so einen lustigen Thread?

    Ich kenne es so, ein Tausch auf ein minderes Gerät ist nicht zulässig, es sei denn, der Kunde stimmt zu (wer macht das aber schon). Es muss ein gleich- oder höherwertiges Gerät sein, welches zumindest grundsätzlich die gleichen Eigenschaften besitzt wie das vorherige Modell. Ob und in wie fern nun die Garantie bzw. Gewährleistung und damit die Beweislast liegt, lasse ich erst mal aus