Handycheck von t-mobile tauscht in minderwertiges Gerät! Rechtens?

  • das ist aber seltsam, normalerweise erhält man in solchen Fällen mindestens ein gleichwestiges Gerät. Ich kenne Fälle, wo ef81 Kunden ein n73 bekommen haben

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Ich schick' jetzt mal ein Fax ans Beschwerdemanagement, ...


    So ist es auch richtig. Du mußt dich natürlich überhaupt nicht auf ein anderes Handy einlassen. Daher sollte sich T-Mobile eigentlich sehr kulant zeigen.

  • moin moin,...


    wie alt war denn das EF81? Ich *könnte* mir vorstellen, dass tmd sich ggf. über die Gewährleistung rausredet, und nur aus reiner Freundlichkeit ein Alternativgerät zugeschickt hat. Steht nicht auch auf dem Tauschbeleg "Gewähleistungstausch" o. Ä. ?


    Gruesse vom KURTi

  • Zitat

    Original geschrieben von ostfriese
    Ein Nokia 6288 halte ich für angemessen und auch für den Kunden tragbar. Soll es etwas anderes oder besseres (U700 o. ä.) sein, muss der Kunde draufzahlen.

    Naja, ich finde wenn man als Ersatzlieferung kein Gerät des gleichen Herstellers nehmen kann, dann sollte man den Kunden schon zwei, drei Geräte als Alternative bieten.


    Und ausser dem Nokia 6288 passt dann eben nur noch das Samsung SGH-U700 in diese Kategorie.

  • Zitat

    Original geschrieben von H&S
    wie alt war denn das EF81? Ich *könnte* mir vorstellen, dass tmd sich ggf. über die Gewährleistung rausredet, und nur aus reiner Freundlichkeit ein Alternativgerät zugeschickt hat. Steht nicht auch auf dem Tauschbeleg "Gewähleistungstausch" o. Ä. ?


    Das habe ich mir auch schon gedacht, nur kann hier das ganze etwas anders liegen, da der Hersteller ja nicht mehr existent ist auf dem deutschen Markt. Wenn die (freiwillige) Garantie übernommen wurde, stellt das ganze kein Problem dar. Selbst auf Basis der Gewährleistung müssen die Grundeigenschaften des alten Gerätes gewährt bleiben (also UMTS). DIe Wahl des Service wurde getroffen und kann m.W. nicht mehr geändert werden auf Restwert oder Ablehnung etc.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von H&S
    moin moin,...
    wie alt war denn das EF81? Ich *könnte* mir vorstellen, dass tmd sich ggf. über die Gewährleistung rausredet, und nur aus reiner Freundlichkeit ein Alternativgerät zugeschickt hat. Steht nicht auch auf dem Tauschbeleg "Gewähleistungstausch" o. Ä. ?
    Gruesse vom KURTi


    Wie ich 4 Beiträge weiter oben schon geschrieben habe:
    Das EF81 ist grade mal ein Jahr alt. t-mobile gibt 2 Jahre Garantie, also kann nicht die Rede sein von Gewährleistung!
    Und nein, es steht nix von Gewährleistung auf dem Tauschbeleg!


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Der normale Weg wäre, dass das Handy gewandelt wird.
    D.h D1 erstattet Dir den damalien Kaufpreis und Du kannst Dir ein neues subventioniertes handy aus dem Sortiment aussuchen. So kenne ich das zumindest und halte das für die einzig praktikable Lösung!

  • Zitat

    Original geschrieben von koewe
    Wie ich 4 Beiträge weiter oben schon geschrieben habe:
    Das EF81 ist grade mal ein Jahr alt. t-mobile gibt 2 Jahre Garantie, also kann nicht die Rede sein von Gewährleistung!
    Und nein, es steht nix von Gewährleistung auf dem Tauschbeleg!


    Sorry, aber das ist grundlegend falsch. Der Hersteller gibt eine (freiwillige) Garantie, der Händler (und das ist T-Mobile) gibt die gesetzliche Gewährleistung. Und in der Gewährleistung gilt grundlegend (auch wenn es (noch) recht selten angewandt wird von seiten der Händler) eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten, sprich, das du einen Nachweis erbringen müßtest, das der Fehler beim Kauf vorhanden gewesen ist.


    @ benny bennz


    Der normale Weg ist das sicher nicht, es wäre der Kundenfreundlichste Weg.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • [QUOTE] Original geschrieben von sin-4711
    Sorry, aber das ist grundlegend falsch. Der Hersteller gibt eine (freiwillige) Garantie, der Händler (und das ist T-Mobile) gibt die gesetzliche Gewährleistung.



    Und genau da liegst Du falsch: t-mobile gibt 2 Jahre Garantie (ja freiwillig, aber Garantie und nicht Gewährleistung)! Benq-Siemens selbst gab auch "freiwillig" 2 Jahre Garantie, aber das hat nix mit der t-mobile Garantie zu tun!
    Und von Beweislastumkehr kann so oder so nicht die Rede sein, denn mir steht ein gleichwertiges Gerät zu, nicht mehr aber auch nicht weniger!
    Das Beschwerdefax ist übrigens schon unterwegs, ich werde wieder berichten!


    MfG koewe

    Was du morgen kannst besorgen das brauchst du nicht schon heute tun!

  • Ich bezweifle ernsthaft, das T-Mobile dir gegenüber ein Garantieversprechen abgegeben hat.
    Soll mir aber schlußendlich auch egal sein.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

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