Du belehrst doch gerne über Paragraphen.
Wenn ein Mensch, egal welcher Bauart und Herkunft hier Asyl beantragt, dann kann er erstmal bleiben, oder?
Dann war da noch etwas mit Kriegsgebiet usw.?
Wenn ich mich recht entsinne.
War da nicht auch etwas, von wegen, die Ukrainer haben hier besondere Rechte, also sind rechtlich besser gestellt als Asylbewerber?
Dann schon, wie erwähnt, dürfen Wehrfähige Männer ganz offiziell aus der Ukraine ausreisen. Das wurde nur am Anfang reglementiert. Wenn die dann die Einstellumg wie Saftkocher haben, ist es doch ok, wenn sie hier sind. Aus ihrer Sicht.
Also - welchen rechtlichen Hebel hat die Regierung? Und wieviele tatsächlich wehrfähige Männer könnte man abschieben? Kann ja auch sein, dass sie offiziell hier sind.