Wenn du umziehst gibt es keine Kündigungsfrist.
Die Info habe ich von einem T-Punkt Mitarbeiter.
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Wenn du umziehst gibt es keine Kündigungsfrist.
Die Info habe ich von einem T-Punkt Mitarbeiter.
Bei connect.de hat ein Rechtsanwalt einen Artikel über eine Firma geschrieben, die die Grundgebührerstattung von den Kunden zurückhaben will.
Link: http://www.connect.de/d/23187
ZitatAlles anzeigenGrundgebührenerstattung ade?
Mit einem kreativen Einfall hatte ein Versandhändler im Frühjahr 2002 Mobilfunkverträge des Netzbetreibers Quam unter die Leute gebracht.
Wer einen Quam-Vertrag abschloss, erhielt nicht nur ein kostenloses Handy, sondern überdies vom Händler 200 Euro in bar, um die Grundgebühren abzugelten, die der Kunde während der Vertragslaufzeit an Quam zahlen müsse. Der Rest ist Geschichte: Im Herbst 2002 kündigte Quam alle laufenden Verträge. Weil die Kunden somit keine Grundgebühren mehr zahlen müssten, verlangt der Versandhändler nunmehr die 200 Euro zurück.
Der Händler stützt sich zum einen auf eine Klausel in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach der Kunde zur Rückzahlung der Grundgebührenerstattung verpflichtet sein soll, wenn "der Mobilfunkantrag, zum Beispiel aufgrund bewusst falscher Angaben, vom Service Provider storniert [wird].? Diese Klausel passt jedoch nicht unmittelbar, verlangt sie doch, dass der Netzbetreiber den Antrag des Kunden auf Abschluß des Mobilfunkvertrags ablehnt und deshalb schon gar kein Vertrag zu Stande kommt. Die von Quam erst nach Monaten ausgesprochene Kündigung ist jedoch nicht Ablehnung des Antrags, sondern reguläre Beendigung des wirksamen Vertrags. Soweit der Händler die unpassende Formulierung analog auf die heutige Situation übertragen will, dürfte die uminterpretierte Klausel so überraschend sein, daß sie nach § 305 Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil wurde.
Der von dem Händler zitierte § 812 BGB gibt einen Rückzahlungsanspruch ebenfalls nicht her. Denn § 812 BGB könnte allenfalls dadurch erfüllt sein, dass "der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintritt". Auch hierfür bedarf es indessen einer wirksamen Vereinbarung, welcher Erfolg bezweckt sein soll. Und die fehlt, siehe oben. Eine unklare oder überraschende AGB-Klausel reicht auch als Zweckbestimmungsvereinbarung nicht aus.
Rechtsanwalt Felix Müller
10.04.03,_15:49_Uhr
Studenten zahlen keine Einrichtungsgebühr bei Bauftragung von ISDN XXL mit T-DSL (100 Euro) oder ISDN XXL (50 Euro).
Wie das bei nur DSL ist weiß ich nicht. Mit anderen Tarifen geht das glaube ich nicht
Allerdings muß die Hochschule bei dem uni@home-Programm der Deutschen Telekom teilnehmen.
Steht alles auf http://www.unihome.de.
Ich habe direkt mal bei nem T-Punkt vorbeigeschaut und nachgefragt.
Ergebnis: Ich habe ISDN XXL mit TDSL bestellt und als Terminwunsch Ende Mai gesagt. Laut Telekommitarbeiterin gelten für mich noch die alten Konditionen.
Und als Student bekommst du die 100 Euro Bereitstellungsgebühren erstattet. Ich habe dafür ein Formular, was die im T-Punkt hatten, ausgefüllt.
Teltarif hat die Meinung von der Verbraucher-Zentrale Thüringen, die Herr Ralf Reichertz im Teltarif-Forum geschrieben hat als Artikel verpackt.
Steht zwar nichts neues drinn, aber nochmal schön und leichter auffindbar verpackt.
Die Rechtabteilung von Faircom diskutiert inzwischen in den Foren von teltarif.de: http://www.teltarif.de/forum/s10178/
Besonders diesen Beitrag finde ich interessant:
http://www.teltarif.de/forum/s10178/66-1.html
Im Bestellschein steht ja auch das wenn der Provider den Mobilfunkantrag storniert, der Anspruch auf die Erstattung der monatlichen Grundgebühr bzw. auf die Einmalzahlung wegfällt.
Und weiter oben steht: "Mit Freischaltung des Mobilfunkvertrages verpflichtet sich die Firma faircom GmbH & Co. KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."
Ich habe auch ein Brief von denen bekommen. Damit klar ist was in dem Bestellschein stand habe ich den mal eingescannt.
Es handelt sich dabei zwar um eine Bestellung vom April letzten Jahres, der dürfte aber bei den 3-Star Verträgen gleich sein.
Von mir wollen die übrigens nur 70,85 haben.
Es gibt auch ein paar Tupperware-Shops. Schau mal bei
http://www.tupperware.de/service/29.html
vorbei, dort sind einige Adressen aufgelistet.
Sorry, ungenau gelesen.
Ich habe überlesen das es die Bereitstellungsgebühr nur erstattet gibt bei T-DSL mit T-ISDN XXL. Es sind übrigens jetzt 99,95 Euro seit Anfang Januar. Das haben die wohl heute erst aktualisiert.
Aber rechne doch mal durch ob T-ISDN XXL mit T-DSL sich nicht doch lohnt.
T-Net mit T-DSL kostet 33,32
T-ISDN XXL mit T-DSL kostet 41,27
das sind 7,95 Euro mehr pro Monat. Mit den gesparten Anschlußgebühren kannst du dann 18 Monate die Mehrkosten bezahlen. Und hinzu kommt das die reinen Gesprächkosten dann ja auch günstiger sind.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe fallen bei T-ISDN XXL mit T-DSL 99,95 Bereitstellungsgebühren an, die man erstattet bekommt. Bei T-Net mit T-DSL fallen 99,95 für DSL an und nochmal 51,57 für den T-Net Neuanschluß, die man beide nicht erstattet bekommt. Die 51,57 fallen bei Kombination XXL mit T-DSL nicht an???
Ansonsten wenn bei dir DSL von Arcor geht, ist das vielleicht eine alternative. Bis ende Januar fallen da keine Anschlußgebühren an. Dann geht aber deine AOL-Flat aber nicht mehr. Dafür bietet dann Arcor eine Flat für 25 an.
Oder hast du dich schon erkundigt ob vielleicht ein regionaler Anbieter ein gutes Angebot für dich hat. Eventuell sogar über das Kabelnetz?