Keine Deaktivierungsgebühr?
http://www.teltarif.de/arch/2002/kw32/s8578.html
Und den Brief verschicken die an die ehemaligen Kunden.
Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX
Sie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes die Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung Ihres Mobilfunkanschlusses.
Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist von unserer Rechtsabteilung analysiert worden und wird selbstverständlich in seinem Tenor beachtet werden. Jedoch bezieht sich das vorliegende Urteil ausschliesslich auf die Preisklauseln,die bis März 2000 in unseren Preislisten verwendet worden sind. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da Sie Ihren Vertrag später abgeschlossen haben unter Einbeziehung folgender Klausel:
"Entfällt,sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung des Teilnehmerverhältnisses zu vertreten hat".
Der Rechtmässigkeit der mit Ihnen hinsichtlich einer Aufwandsentschädigung getroffenen Vereinbarung wird also von der neuesten Entscheidung des BHG nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwendungsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung geringerer Kosten für Talkline nachzuweisen. Somit kann die Gebührenzahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.
Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir die von Ihnen gewünschte Erstattung ablehnen.