Beiträge von Z'ha'dum

    Zitat

    Original geschrieben von Messias2106
    Hi und Willkommen bei TT!


    Zu 1): Das ist das SIM-Toolkit und lässt sich leider nicht mehr ändern! War bei meinem S35 auch so! Man gewühnt sich dran, aber es ist halt ein nachteil, obwohl ich denke, das die Vorteile der neuen Karte überwiegen! ;)


    Andi :cool:


    Beim S45 und S45i kann man die Linke Tastenbelegung ändern. Beim C35i geht das soweit ich weiß auch nicht.

    Mein Vertrag lief aus als die Urteilsbegründung noch nicht Vorlag und die haben erst mal mit der letzten Abrechnung die Deaktivierungsgebühr erhoben und vom Konto abgebucht.



    Ich denke mal spätestens in ein paar Jahren werden wieder die Gerichte entschieden haben...



    Aber lieber so als wenn die noch mit Inkasso usw. bei mir versuchen würden die Gebühr zu erheben. Es geht dabei für mich "nur" um ca. 18 Euro.

    Keine Deaktivierungsgebühr?


    http://www.teltarif.de/arch/2002/kw32/s8578.html


    Und den Brief verschicken die an die ehemaligen Kunden.
    Sehr geehrter Herr XXXXXXXXX


    Sie beanstanden aufgrund des aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes die Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung Ihres Mobilfunkanschlusses.


    Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist von unserer Rechtsabteilung analysiert worden und wird selbstverständlich in seinem Tenor beachtet werden. Jedoch bezieht sich das vorliegende Urteil ausschliesslich auf die Preisklauseln,die bis März 2000 in unseren Preislisten verwendet worden sind. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da Sie Ihren Vertrag später abgeschlossen haben unter Einbeziehung folgender Klausel:


    "Entfällt,sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung des Teilnehmerverhältnisses zu vertreten hat".


    Der Rechtmässigkeit der mit Ihnen hinsichtlich einer Aufwandsentschädigung getroffenen Vereinbarung wird also von der neuesten Entscheidung des BHG nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwendungsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung geringerer Kosten für Talkline nachzuweisen. Somit kann die Gebührenzahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen.


    Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir die von Ihnen gewünschte Erstattung ablehnen.