Ich habe folgendes Geschrieben:
Betreff: Erhebung der Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung
Rechnungsnummer:
Kundennummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Mobilfunkanschluss bei Talkline gekündigt und nun die letzte Rechnung von Ihnen bekommen. Auf der Rechnung ist ein Posten für eine Bearbeitungsgebühr für Deaktivierung in Höhe von 14.9553 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Gegen diese Gebühr muss ich Widersprechen.
Aufgrund einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. April 2002 (AZ.: III ZR 199/01) entschieden, dass die Klausel über die Deaktivierungsgebühr bei einer vertragsgemäßen Auflösung des Mobilfunkvertrages unzulässig ist.
Ich fordere Sie hiermit auf, die ungerechtfertigt erhobene Gebühr auf mein Bankkonto zurück zu erstatten.
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Den Brief habe ich denen im Juni geschrieben, da mein Vertrag ende Mai auslief. Darauf hin habe ich zuerst das Standardschreiben bekommen wo drinstand: is nich da andere Klausel. In der Zwischenzeit haben die ja ihren Standpunkt geändert. Beim 2. mal, also vor ca. 2 Wochen habe ich dort nur angerufen und zuerst einen Brief erhalten wo drinstand, das die Beanstandung geprüft wird. Diese Woche kam dann ein Brief das der Betrag auf meinem Konto gutgeschrieben wird.
Telefonisch müßte demnach auch reichen, ich habe beim 2. mal das nur telefonisch gemacht weil ich das ganze beim 1. mal schon schriftlich gemacht habe.