Ich denke ich rufe am Montag mal ein paarmal bei verschiedenen Hotlinern an. Mal schauen, was dort das Meinungsbild ergibt.
Mach das, wenn es dir Spaß macht. Zur Klärung der Frage aber meines Erachtens sinnlos.
Das einzige, was belastbar ist, sind schriftliche Bedingungen. Und die habe ich vor ein paar Tagen hier schon einmal gepostet:
Beantragst Du innerhalb des Aktionszeitraumes Deine Rufnummernmitnahme so erhältst Du, erfolgreicher Abschluss der Portierung vorausgesetzt, einen einmaligen
Rufnummern-Mitnahme-Bonus in Höhe von 50,00 €.
Das ist das offizielle Statement in der Vertragszusammenfassung, die jeder bei der Registrierung bekommt. Und nur das ist verbindlich.
Ergo:
- die Rufnummernmitnahme muss im Aktionszeitraum beantragt werden,
- die Portierung muss erfolgreich abgeschlossen werden. Dass dies im Aktionszeitraum geschehen muss, steht nicht in dem Satz.
Ich weiß, bei Kaufland kürzlich wurde es anders gehandhabt. Aber hier würde ich das nicht akzeptieren, denn die Formulierung in den Bedingungen ist klar.
Bitte steinigt mich am Ende aber nicht, wenn Lidl sich am Ende nicht an die eigenen Bedingungen halten sollte.