Es war fahrlässig, so etwas zu empfehlen - da wird jetzt auch kein Anwalt helfen.
Aus einem Tarifhaus Abschluss konnte zu keinem Zeitpunkt eine Kombivorteilsberechtigung erschlossen werden. Das stand nirgends und nirgends wurde dafür geworben - von o2 Seite her. Etwaige Werbeeinblengungen in Mein o2 sind auch nur generell gemeint, die Prüfung, ob die Berechtigung besteht, findet ja erst bei Buchung statt.
Auf den Versuch kam's an - wenn's schief gelaufen ist, jetzt nach dem Anwalt zu schreien weil o2 sich korrekt verhält, naja das finde ich wirklich nicht korrekt.
Mit welcher Berechtigung sollte ein Kombivorteil gewährt werden, wenn der TH Vertrag schon so stark rabattiert ist und gleichzeitig auch nirgendswo bei Tarifhaus irgendwo ein Hinweis auf Kombivorteilsberechtigung zu lesen ist?
Bitte verlinkt mal jemand den Hinweis von der Tarifhaus Seite, der über Kombivorteilsverechtigung informiert. Nur, wenn das dort irgendwo steht, kann man sich ein "Recht" ableiten.
Wer Tarifhaus und o2 DSL in Kombination abschließt, um sich dann einen Kombivorteil zu erschleichen, ist nicht mehr so ganz koscher.
Was irgendein Forum Nutzer schreibt spielt keine Rolle. Ein Tarifhausvertrag war nie Kombivorteilsgeber, auch nicht dann, wenn es in Einzelfällen vielleicht gewährt wurde, daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch. Ich würde gerne mal wissen, wo o2 das darstellt, dass Tarifhausverträge als Geber dienen.
Nicht gegen o2 muss mit einem Anwalt vorgegangen werden. Sondern gegen den Händler, der wider besseren Wissens diese Kombination verkauft hat. Basis für den Kombivorteil bei DSL ist ein 24 Monatsvertrag in einem Blue All In Tarif - was nun mal Tarifhaus nie war und nicht ist.
Ausnahmsweise - und das aus meinem Mund - muss ich sagen: o2 verhält sich hier völlig korrekt.
Der Händler hat den Fehler gemacht und muss dann eben ein Storno mit Provverzicht einreichen.
Eines finde ich in unserer Gesellschaft erschreckend. Alles muss so billig wie möglich sein, teilweise mit fadenscheinigen Tricks erreicht - und wenn dann einer der Verantwortlichen drauf kommt, dann nach dem Anwalt schreien.
Genauso könnte man hier den hier einen Betrugsversuch ableiten - die Berechtigung für den Rabatt bestand ja nie!