Beiträge von 0676

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    Original geschrieben von blackrider45
    Mit welcher Begründung bei einem Vertrag mit 30 Tage Kündigungsfrist?


    Meiner wird mit 30 Tagen gekündigt von der Hotline bestätigt.


    War das nicht 4 Wochen zum Monatsende? Dann könnte es ja schon sein, dass der Vertrag 1 Monat und 30 Tage läuft im schlimmsten Fall.


    Nur lässt man Lastschriften ja nicht ohne Vorabankündigung platzen. Die schriftliche Reklamation wäre ausreichend gewesen - viele Leute reagieren dann über, ziehen die LS zurück und wundern sich dann über Inkassoverfahren...
    Der korrekte Weg ist ausschließlich die schriftliche Reklamation des Rechnungspostens und dann die Klärung durch die Fachabteilung.


    In deinem Fall war der Rükzug der LS nicht korrekt - ihr hättet mindestens die unstrittigen Beträge im gleichen Zug überweisen müssen. Somit ist ein Inkassoverfahren gerechtfertigt, so hart das klingt.

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    Original geschrieben von fräulein vom amt
    Der Widerspruch steht eigentlich bis heute noch im Raum.


    Ich zitiere nochmals aus einem teltarif Artikel:


    "Dieser und andere Fälle warfen die Frage auf, ob es zweierlei Blue-Tarife gibt und ob das Free Pack nicht zu allen hinzubuchbar ist. Die o2-Pressestelle bestätigte uns jedoch auf Anfrage, dass es keine Rolle spielt, auf welchen Weg der Blue-All-In-Tarif entstanden ist. Das Free Pack bleibt sowohl für originäre als auch für migrierte Blue-All-In-Tarife erhältlich. Die einzige Bedingung bleibt, dass der Tarif nach 2013 erworben sein muss. "


    https://www.teltarif.de/o2-fre…n-buchbar/news/65753.html



    Der Widerspruch ist deutlich erkennbar.

    Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Oder Aktenzeichen XY.


    Naja, jetzt mal im Ernst:


    Es ist ja tatsächlich schon von seriösen Medien (nein, ich meine nicht teltarif :D ) aufgegriffen worden. Es wurde ja schon in großen Tageszeitungen, im Spiegel, im Focus und in einen TV Berichten darüber berichtet - aber, scheinbar bleibt das in München ungehört.


    Vielleicht wäre es wirklich mal sinnvoll, sich in großer Gruppe an - Akte, WISO oder ähnliches zu wenden. Finde das nicht mal so schlecht. Der einzelne kann da nur wieder wenig machen.


    Dass mit Kunden bei o2 derartig umgegangen wird ist ja kein Zustand mehr.

    Zitat

    Original geschrieben von matsusaka
    th hat gar nichts angeboten außer verträge (o2 blue all-in) zwischen o2 und dem kunden zu vermitteln. o2 blue all-in verträge sehen die möglichkeit buchung der (was immer gerne übersehen wird: kostenpflichtigen!) o2 free option vor.


    wenn bei über th vermittelten o2 verträgen abweichend hiervor die buchung der o2 free option nicht möglich sein soll, dann müsste diese einschränkung vertraglich zwischen o2 und dem kunden irgendwo vereinbart sein. isse aber nicht. eine "o2 free blocker" option ist nicht vertragsbestandteil. o2 hat kein recht, eine solche option einfach einseitig dem kunden aufzudrücken.


    bloß, wie schon mehrfach gesagt, widerstand ist zwecklos. unrecht hin oder her, dann wird halt bei stänkernden kunden die auf ihr recht bestehen einfach fristgerecht komplett gekündigt.


    Im Grunde genommen hast du Recht.


    Die Tarifhaus Verträge basieren auf Blue All In Flex Tarifen. Die Pressestelle hat eindeutig und klar kommuniziert, dass die Free Option für "alle" Blue All In Varianten seit 2013 verfügbar sei - und in dieser Aussage keine Ausnahmen genannt. Im Gegenteil: Es wurde klargestellt, es sei egal, wie der Blue All In Tarif entstanden sei. Hier hätte der Zusatz "außer Partner/Whitelable Prdoukte etc stehen müssen, um die Free Option von TH auszunehmen. Stand es aber nicht.


    Ich zitiere aus einem teltarif Artikel:


    "Dieser und andere Fälle warfen die Frage auf, ob es zweierlei Blue-Tarife gibt und ob das Free Pack nicht zu allen hinzubuchbar ist. Die o2-Pressestelle bestätigte uns jedoch auf Anfrage, dass es keine Rolle spielt, auf welchen Weg der Blue-All-In-Tarif entstanden ist. Das Free Pack bleibt sowohl für originäre als auch für migrierte Blue-All-In-Tarife erhältlich. Die einzige Bedingung bleibt, dass der Tarif nach 2013 erworben sein muss. "


    https://www.teltarif.de/o2-fre…n-buchbar/news/65753.html


    (grammatikalisch richtig wäre jedoch meiner Meinung nach: auf welcheM Weg ... Hinweis an das Fräulein vom Amt)


    Ich würde das ja eskalieren lassen. Viele der TH Verträge, die hier existieren unter uns, waren ja auch auf Grund der kurzen Laufzeit als Testkarten gedacht, da wäre es vielleicht mal ganz interessant, die Buchung des Blockers "zu widerrufen", die Free Option mit Hinblick auf die Aussage der Pressestelle wieder einbuchen zu lassen - und eine Reaktion abzuwarten. Würde mich ja interessieren ob o2 bis zur Kündigung des gesamten Vertrages reizen kann.