ZitatOriginal geschrieben von phonefux
50 MBit/s pro Sektor. [...] Das kann natürlich auch mit UMTS erreicht werden.
Eben nicht.
ZitatJeder Zuteilungsinhaber – mit Ausnahme von Neueinsteigern – muss eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und dabei eine Abdeckung von mindestens 98 % der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 %, erreichen.
Pro Sektor Mindestbandbreite von 50 MBit/s. Da in der Regel aber mehr als 1 Smartphone je Sektor genutzt wird (das weiß auch die BNetzA) wird ergänzt:
ZitatDies soll sicherstellen, dass in der Regel Übertragungsraten von 10 Mbit/s und mehr zur Verfügung stehen.
Feines Juristendeutsch, dieses "soll". In den vorherigen Versionen war von einer garantierten Mindestbandbreite die Rede, dies hat man in der finalen Fassung deutlich entschärft.
/edit (Auslassungzeichen im ersten Zitat eingefügt)