Beiträge von schon immer hier

    Ein typisches BVerfG-urteil: im wesentlichen systemkonform/-stützend, auf einem unwesentlichen nebenschauplatz dem bürger recht gebend, damit der michel weiter an die legende von rechtsstaatlichkeit und unabhängigkeit des BVerfG glaubt. Den steuercharakter des "beitrags" zu verneinen, ist mE nichts geringeres als rechtsbeugung.

    Mir wär' die nostalgie ja höchstens 50.- wert (bitte nicht falsch verstehen, jeder nach seinem gusto). Denn für 100.- bekomm' ich bei 'nem großen chinesischen onlineshop schon seeehr brauchbare smartphones (mit denen dann zb auch richtige navigation möglich ist, oder, dank 6"-bildschirm, auch filme gucken schon spaß machen kann).

    ...Gossenrechtschreibung...


    Aber ansonsten geht's dir gut?


    edit:
    warum hast du mich eigentlich nicht schon längst einfach auf deine ignoreliste gesetzt statt wieder und wieder die überforderung deines intellekts durch die in (fast) allen sprachen dieser welt übliche -- und im gesprochenen deutsch vermutlich sogar von dir verstandene -- "Gemäßigte kleinschreibung" laut herauszuschreien ?


    pps: meinen smiley nicht gesehen ? Ich weiß sehr wohl, daß hinweise auf rechtschreibfehler politisch inkorrekt sind / gegen die übliche netiquette verstoßen.


    Da sie aber sonst sehr gutes deutsch schrieb und in ihren texten keine (oder nur offensichtlich auf flüchtigkeit beruhende) fehler machte, nahm ich -- auch wegen der generellen häufigkeit dieses fehlers -- an, daß das ein tatsächlich auf unwissenheit beruhender fehler war, und wollte sie möglichst dezent darauf aufmerksam machen, um ihr eine mögliche blamage zu ersparen, so sie denn das dankschreiben doch noch absetzen sollte.


    Bin nicht so böse oder wahlweise blöd, wie du gerne glauben machen möchtest ... was du schon daran erkennen kannst, daß ich deine bisherigen anwürfe stets -- iirc ausnahmslos -- ignoriert hatte ....

    Mein Thread über die Abmahnfähigkeit eines Newsletters an Geschäftspartner war leider kein Fake, sondern traurige Realität.


    Ja, kein fake, aber ich hatte Deinen thread so verstanden, daß es sich um eine über mehrere semester laufende, auf einem echten vorgang basierende, diesen aber zu lehr-/lernzwecken auf die spitze treibende/überzeichnende übung für juristen (studenten der rechtswissenschaften) handelte. War dieser eindruck falsch ?

    Sich auf Grundsicherung und anderen deutsche Sonderfälle zu verlassen, die letztlich Almosen sind, halte ich für brandgefährlich. Dann ist man Bittsteller, Bettler, Unterwürfiger.


    Schlimmer noch: sobald erstmal der massenhafte familiennachzug *) durch ist -- und VerwGerichte ebenso wie BVerfG werden den weitestgehend durchwinken --, wird das selbst in der jetzigen almosen"höhe" nicht mehr finanzierbar sein ... (nicht einmal annähernd)


    *) lt. ex-BAMF-chef ist mit durchschnittlich vier, bei syrern fünf, nachzüglern pro anerkanntem zu rechnen, lt. nahles werden 90% davon lebenslang von den genannten almosen abhängig sein, lt. heulsuse roth betragen diese almosen 13.000 pro kopf und jahr.
    Was das an -- zusätzlichen -- kosten bedeutet, kann sich aus diesen drei -- allesamt "nazi"-unverdächtigen, sondern eher zahlen-verharmlosungs-verdächtigen -- quellen jeder leicht selbst ausrechnen ... ... ... wenn er denn die augen nicht mit aller gewalt davor verschließen will ...


    ...Sie bekam im Gegenzug Geld, das Sie die Motorräder rausgegeben hat...


    Wieso bekommt sie geld für etwas, was dem beschenkten geschenkt wurde ... ? (Indiz für falschbezeugung?)


    Ferner stellt sich für mich evtl. noch die frage, ob diese herausgabe durch sie nicht schon deshalb angefochten werden kann, weil sie als nicht-erbin gar nicht dazu befugt war ?


    Und die entgegennehmer möglicherweise nur mit einverständnis des erben der liegenschaft (Du?) überhaupt zum betreten der selbigen berechtigt gewesen wären ?


    Könnte es sein, daß da 'ne art verbotene eigenmacht ausgeübt wurde ?