Re: Re: Re: Telekom SIM nur noch für Deutsche?
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von SchnittenGott
Ich lese aus dieser Formulierung exakt das Gegenteil von dem, was Du liest.
Hier der vollständige Text:
[...]Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch
1.
Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
2.
Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
3.
Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,
4.
Vorlage eines Aufenthaltstitels,
5.
Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
6.
Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
7.
Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt,
soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.[...]
Nehmen wir einfach mal Punkt 6 und wenden den letzten Satz daraufhin an.
Dieses Formular ist vermutlich besser bekannt als "Duldung" und beinhaltet ein Lichtbild und persönliche
Daten wie Name, Vorname, Staatsangehörigkeit usw.
Eine Adresse ist in der Duldung nicht eingetragen!
Im letzten Satz heißt es jedoch "soweit die [Adress]- Daten in den vorgelegten
Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind"
Die eckige Klammer wurde von mir eingefügt, um den Sinn der Aussage zu verdeutlichen.
Da die Adressdaten in dem vorgelegten Dokument (Duldung) nicht enthalten sind, schreibt der Gesetzgeber
also zwingend einen Beleg für die Richtigkeit der angegebenen Adresse vor!
Das kann z.B. eine Meldebescheinigung sein, aber auch ein Mietvertrag oder ähnliche amtliche
Dokumente.
Sprich Vodafone und/oder o2 verstoßen ganz klar gegen das Gesetz, wenn sie keinen
Adressnachweis verlangen!
Bei o2 übrigens hängen die Legitimationen seit Wochen in der Prüfung, aber das wäre
Thema für einen anderen Thread...
Und wie kommst du darauf? Da steht doch, dass nur die Adress-Daten verifiziert werden müssen, soweit (=falls) sie in dem vorgelegten Dokument aus der Liste stehen.
Wenn die Adressdaten in jedem Fall verifziert werden müssten, würde die Auflistung entweder nur Dokumente umfassen die eine Adresse enthalten, oder sie würde Dokumente auflisten die zusätzlich nötig sind, wenn die Adresse nicht im ersten Dokument enthalten ist. Also zwei Dokumente.
Es ergibt einfach keinen Sinn. Eine Auflistung was an Dokumenten erlaubt ist, und dann wird aber nicht gesagt, wie die Adresse verifiziert werden soll, obwohl es vorgeschrieben ist (das wäre wohl deine Logik).