Beiträge von ws12377

    Nein, das stimmt so nicht. Die Daten müssen nur vor der Freischaltung erhoben werden, danach müssen sie nur berichtigt werden, wenn dem Anbieter eine Änderung bekannt wird (Absatz 3). Wenn dem Anbieter dies nicht bekannt wird - und er ist nicht zur regelmäßigen Überprüfung verpflichtet - muss er die Daten auch nicht berichtigen oder die SIM-Karte sperren. Selbst wenn er die Daten berichtigt, muss er sie nicht überprüfen, denn Absatz 1 Satz 3 wird in Absatz 3 nicht erwähnt. (Anmerkung: Die Datenerhebungspflicht gab es schon lange, nur wurde halt bisher nicht verlangt, dass sie auch überprüft werden müssen. Es reichte aus, wenn "irgendwelche" Daten gespeichert wurden, egal ob wahr oder nicht. Und so ist es eben bei SIM-Karten-Weitergabe immer noch, weil man das nicht geändert hat.)


    Davon unabhängig sind freilich zivilrechtliche Fragen, wo viele Mobilfunkanbieter eine Weitergabe der SIM-Karte ohne Meldung untersagen. Hierzu sind sie allerdings nicht verpflichtet.

    Nene, eben gerade nicht. Es wird durch Nichthinweisen auf die fehlende Nutzungsmöglichkeiten durch bspw. Neuseeländer dem neuseeländischen Touristen vorgespiegelt, er habe mit dem Kauf des Starterpacks die Möglichkeit, einen Prepaid-Mobilfunkvertrag abzuschließen. Das ist der klassische Fall des Warenbetruges: Die Ware (Starterpack) ist völlig unbrauchbar, obwohl der Verkäufer vorspiegelt, sie könne benutzt werden. Das ist die strafrechtliche Ebene.


    Zivilrechtlich ist die Behauptung, man kaufe nur die Luft im Pappkarton natürlich Unfug. Die Möglichkeit zum Abschluss eines Prepaid-Mobilfunkvertrags ist eine wesentliche Eigenschaft der übereigneten Ware, besteht diese nicht, ist das ein Sachmangel, schlicht und ergreifend. (Vorausgesetzt es gibt kein strafrechtliches Urteil gegen den Verkäufer, dann wäre eine Anfechtung möglich mit der Folge, dass der Kaufvertrag Nichtig wird.)

    Die müssen die SIM-Karte rechtlich gesehen zurücknehmen, wenn sie vom Käufer gar nicht aktiviert werden kann. (Es also bestimmte Personen grundsätzlich von der Aktivierung ausgeschlossen sind.)


    Sofern dem Verkäufer bzw. Geschäftsführer der Sachverhalt bekannt ist (bekannt sein müsste), aber nicht darauf hinweist und dem Neuseeländer trotzdem die SIM verkauft, handelt es sich sogar um die Straftat des Betruges. Man könnte dann zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.

    Die Terroristen haben doch eh schon 200.000 ungarische SIM-Karten gehortet und verwenden jede nur für einen einzigen Anruf...


    Es geht um Überwachung, nicht um Terrorabwehr.

    Zitat

    Original geschrieben von mobiNerd
    Manche Betreiber blockieren das Roaming in den ersten Wochen um Missbrauch im Ausland zu verhindern, hat z.B. Drillisch (WinSim bei SimOnly Tarifen ohne PostIdent) so gemacht.


    Wie das mit Ersatz Karten von Aldi aussieht weiß ich allerdings nicht.


    Wobei das nicht mit der EU-Verordnung vereinbar ist, denn so könnte man ja die 4-Monats-Frist vor FUP unterlaufen, indem man kurzerhand Roaming für einen bestimmten Zeitraum nach Aktivierung sperrt.