Beiträge von DUS-Tim

    Bei mir in der Wohnung kommt ein Telekom LTE Band 20 Sender mit etwa -100 dBm und 20 MHz Bandbreite rein.
    Speedtest ergibt 11 Mbit/s down und 1,5 MBit/s up.


    Zum Vergleich, o2 ebenfalls Band 20, gleiche Empfangsstärke liefert 8,4 Mbit/s down und 6,7 Mbit/s up.
    Vodafone nur EDGE, draußen schwaches Band 20 LTE mit 1-2 Mbit/s


    War mich wundert, warum ist der Upstream bei der Telekom so niedrig? Und sollte bei 20 MHz Bandbreite auch abwärts nicht mehr möglich sein?


    Band 20 mit 20 MHz Bandbreite kann eigentlich nicht sein?

    Die telekom hat angefangen in Baden 3+3+20 CA wieder zu deaktivieren. Auch kein CA wenn 20 der Hauptträger ist also 20+3+3 scheint hier plötzlich nicht mehr zu gehen.


    die alten Standorte ohne 2. Band 3 träger machen munter 3+20 oder 20+3.


    merkwürdige Taktikspiele.


    Vielleicht kommt demnächst Band 1/7 dazu, sodass 3,3,1,7 möglich ist und man möchte das B20 damit entlasten.

    Aber das macht doch keinen wirklichen Sinn!


    Eine Reperatur oder ein Umbau einer Station geht in der Regel schneller als der Aufbau einer Mobilen Station dauern wuerde. Deshalb lohnt sich eine Mobile Station eigentlich nur dort wo es starke Komplikationen gibt.


    Und was Weisse Flecken betrifft: Bei Weissen Flecken die jetzt 19 Jahre bzw. 12 Jahre (gerechnet ab dem Handy-Boom 2001 bzw. Smartphone-Boom 2008) ohne Mobilfunkversorgung auskommen mussten kommts jetzt auf ein paar Monate hin oder her auch nicht mehr drauf an.


    Bei mir in der Gegend musste 2016 ein Dachstandort aufgrund eines ausgelaufenen Mietvertrages abgebaut werden und die Telekom stellte daraufhin (2018 erst) einen mobilen Standort auf das Gelände einer nahe gelegenen Tankstelle. Zwischenzeitlich war outdoor in einem ganzen Stadtteil inkl. Krankenhaus mit 600 Betten outdoor schwacher Edge-Empfang angesagt und indoor Funkloch. Soll ich dir was sagen? Sie suchen bis heute einen neuen Standort.

    Volte scheint zu funktionieren auf einem iphone SE - bei aktiviertem Volte bleibt das Gerät beim Telefonieren in 4G. WifiCalling kann ich zwar aktivieren, es erscheint jedoch kein entsprechendes Symbol in der Kopfleiste. Bei O2 hatte ich da immer ein Symbol. Ich denke, das funktioniert nicht. Allerdings habe ich auch keine Netzanbieteranzeige in der Kopfzeile.


    Wificall funktioniert bei der Telekom nur bei schlechtem Empfang. Probier mal den Flugmodus mit aktiviertem WLAN aus.


    Für mich musst du das nicht wiederholen; es ist klar und völlig unbestritten, dass für solche Gespräche der Heimattarif gilt. Aber wo schreibt die Verordnung vor, dass solche Gespräche überhaupt möglich sein müssen? Insbesondere, wenn sie nicht einmal "zu Hause" zum vertraglichen Leistungsumfang gehören?



    Nein, denn natürlich darf der Anbieter solche Gespräche ermöglichen. Nach "meiner" Logik ist es lediglich kein Zwang, der sich aus der EU-Verordnung ergibt. Selbst das vermute ich aber nur und will es gar nicht sicher behaupten, weil ich die Verordnung noch nicht so intensiv studiert habe. Wenn du eine Fundstelle nennen kannst, die meiner Mutmaßung widerspricht, dann gerne her damit.


    Ich zitiere mal die relevanten Stellen aus den Verordnungstexten. Wichtig ist hier, dass Fraenk grundsätzlich "Roaminganbieter" ist, da man im Ausland auch surfen kann. "Regulierte Roaminganrufe" werden als "unionsinternes Gespräch" definiert. Das Zielland ist hierbei völlig egal und kann der Urlaubsort, Deutschland oder ein anderer EU-/EWR-Staat sein.
    Was Fraenk in Deutschland anbietet ist unerheblich, da sie im Ausland unter die u.g. Verordnung fallen.


    Zitat

    „Roaminganbieter“ ist ein Unternehmen, das für einen Roa­mingkunden regulierte Endkunden-Roamingdienste bereit­stellt


    Art. 2 Abs. 2 lit. a Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‘besuchtes Netz‘ ist ein terrestrisches öffentliches Mobilfunknetz in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich der inländische Anbieter des Roamingkunden befindet, das einem Roamingkunden aufgrund einer Vereinbarung mit dessen Heimatnetzbetreiber gestattet, Anrufe zu tätigen oder anzunehmen, SMS-Nachrichten zu senden oder zu empfangen oder paketvermittelte Datenkommunikationsdienste zu nutzen“


    Art. 2 Abs. 2 lit. e Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‚unionsweites Roaming‘ ist die Benutzung eines mobilen Gerätes durch einen Roamingkunden zur Tätigung oder An­nahme von unionsinternen Anrufen, zum Senden und Emp­fangen von unionsinternen SMS-Nachrichten oder zur Nut­zung paketvermittelter Datenkommunikationsdienste in ei­nem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem sich das Netz des inländischen Betreibers befindet, aufgrund einer Verein­barung zwischen dem Betreiber des Heimatnetzes und dem Betreiber des besuchten Netzes“


    Art. 2 Abs. 2 lit. f Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‘regulierter Roaminganruf‘ ist ein mobiler Sprachtelefonanruf, der von einem Roamingkunden aus einem besuchten Netz heraus getätigt und in ein öffentliches Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird oder der von einem Roamingkunden in einem besuchten Netz angenommen und aus einem öffentlichen Kommunikationsnetz innerhalb der Union zugestellt wird“


    Art. 2 Abs. 2 lit. h Verordnung (EU) 531/2012


    Zitat

    „‘inländischer Endkundenpreis‘ ist das inländische Endkundenentgelt pro Einheit, das der Roaminganbieter für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (die in verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen im selben Mitgliedstaat abgehen und ankommen) und für die von einem Kunden genutzten Daten berechnet. Falls es kein spezifisches inländisches Endkundenentgelt pro Einheit gibt, ist davon auszugehen, dass für den inländischen Endkundenpreis derselbe Mechanismus zur Berechnung des Entgelts angewandt wird wie wenn der Kunde den Inlandstarif für Anrufe und versendete SMS-Nachrichten (die in verschiedenen öffentlichen Kommunikationsnetzen im selben Mitgliedstaat abgehen und ankommen) sowie genutzte Daten in seinem Mitgliedstaat nutzen würde“


    (Anm: DE-Allnet-Flat)
    Art. 2 Abs. 2 lit r Verordnung (EU) 531/2012 durch Änderung gem. Art. 7 Nr. 1 lit b Verordnung (EU) 2015/2120


    Zitat

    Abschaffung von Endkunden-Roamingaufschlägen
    Roaminganbieter dürfen ihren Roamingkunden ab dem 15. Juni 2017, sofern der Gesetzgebungsakt, der infolge des in Artikel 19 Absatz 2 genannten Vorschlags zu erlassen ist, zu diesem Zeitpunkt anwendbar ist, vorbehaltlich der Artikel 6b und 6c (Anm.: Fair-Use-Policy und Ausnahmen für Länder mit günstigen Preisen), für die Abwicklung abgehender oder ankommender regulierter Roaminganrufe, für die Abwick­lung versendeter regulierter SMS-Roamingnachrichten oder für die Nutzung regulierter Datenroamingdienste, ein­schließlich MMS-Nachrichten, im Vergleich mit dem inländischen Endkundenpreis in einem Mitgliedstaat weder zusätzliche Entgelte noch allgemeine Entgelte für die Nutzung von Endgeräten oder von Dienstleistungen im Ausland berechnen.


    Art. 6a Verordnung (EU) 531/2012 durch Änderung gem. Art. 7 Nr. 5 Verordnung (EU) 2015/2120


    Die Intention des Gesetzgebers Zusatzkosten für Endkunden abzuschaffen, impliziert die Pflicht der Roaminganbieter, die Dienste auch verordnungsgemäß bereitzustellen. Das heißt, dass im EU-Ausland nicht nur Telefonate nach Deutschland und ins besuchte Land möglich sein müssen, sondern eben per Defition "unionsweit" zu den gleichen Konditionen, die für ein Gespräch von Deutschland nach Deutschland gelten. Wenn dies nicht gelten würde, würden alle Anbieter sofort ihre EU-Querverbindungen kappen, weil diese ja bei Nutzung durch den Flatrate-Kunden Geld kosten. Ein Anruf von DE ins Ausland ist kein Roaming und kann daher auch nicht mit einem Anruf aus dem Ausland in ein anderes Land verglichen werden.

    An die EU Romaing Regeln halten sich leider viele Netzbetreiber nicht und die EU schaut nur blöd zu. Ich habe eine französische Lebara SIM. Im Tarif ist z.B. eine Allnet Flatrate (Voice/SMS) in Frankreich enthalten. Bin ich in der EU z.B. Deutschland, wird jede Minute nach Frankreich und innerhalb von Deutschland mit 19 Cent/Min abgerechnet. Also ein ganz klarer Verstoß. Trotz Beschwerde bei Lebara und bei der EU kümmert es bisher niemanden.


    In Deutschland hat man aber die BNetzA, die als Regulierer in diesen Dingen auch recht stringent ist.
    Ich spreche natürlich nur darüber, was sie gem. EU-Verordnung müssten, ob sie dies tatsächlich tun ist eine andere Frage. Bei Problemen halt einfach die Aufsichtsbehörde einschalten.