auch wenn es, meiner Meinung nach, im folgenden groß und breit erklärt wurde nochmal aus Sicht des Vermieters
Du gehst von einem Vermieter aus, der nicht allein über den Vertrag mit Vodafone entscheiden kann. Im ursprünglichen Post war aber allgemein von Mietverträgen die Rede:
ZitatIn Zukunft wird das Kabelfernsehen dann einfach Bestandteil des Mietvertrages.
In dem Moment, in dem der Vermieter eine Wohnung "inkl. Kabelfernsehen" anbietet, wird ein nutzbarer Kabelanschluß zum Teil der Mietsache, und der Vermieter ist dafür verantwortlich, daß das funktioniert. Durch den Gestattungsvertrag gibt er diese Verantwortung an den Kabelnetzbetreiber weiter, der dann Vertragspartner des Mieters wird.
Ich bin selbst Vermieter und froh, daß ich diesen Klotz am Bein los bin - mal ganz abgesehen davon, daß der Objektvertrag eben immer viel teuerer war als die neuen Einzelverträge und ich das Geld für das ganze Jahr vorschießen mußte(*). Auch der Posten in den Nebenkosten, der bei Preiserhöhungen nochmal nach Monaten aufgeteilt werden mußte, war einfach lästig.
(*) Bei verauslagtem Geld wartet der Vermieter bis zu 2 Jahre, bis es wieder "drin" ist. Ich habe diese Woche die letzten Nachzahlungen erhalten, in denen auch das für 2023 und 2024 verauslagte Geld für den Kabelanschluß enthalten war.