Heute kam noch eine E-Mail vom Kundenservice mit einem spannenden Detail: Wenn man eine Bankverbindung einrichtet, muß innerhalb einer bestimmten Frist eine Aufladung über diese Bankverbindung erfolgen, damit die Bankverbindung endgültig freigeschaltet wird. Erfolgt die Aufladung nicht, wird die Einrichtung der Bankverbindung nach Ablauf der Frist abgebrochen.
Beiträge von uwest
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Wenn nichts davon bei Dir zutrifft,dann würde ich den Kundenservice kontaktieren.
Ich habe heute mal angerufen. Wenn der Eintrag der Bankverbindung fehlschlägt, muß der Kundenservice das zurücksetzen, damit man es erneut probieren kann. Das wurde gemacht, ich habe die Daten erneut eingetragen, und jetzt habe ich zumindest per SMS schon mal eine Bestätigung bekommen.
...und jetzt konnte ich auch die automatische Aufladung wieder einrichten.
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Es ist noch nie eine Lastschrift schiefgegangen. Eine negative Schufa kann ich mir nicht vorstellen...
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Ich habe heute festgestellt, daß Aldi Talk offenbar meine Bankverbindung für die Guthabenaufladung gelöscht hat. Ich hatte eine automatische Aufladung bei Unterschreiten eines bestimmten Guthabens eingerichtet. Die Bankverbindung ist nicht mehr da, und ich kann sie auch nicht mehr einrichten. Als ich es heute versucht habe, bekam ich eine Ablehnungs-E-Mail: "Diese Möglichkeit können wir Ihnen leider nicht anbieten."
Hat das jemand von euch schon mal gehabt?
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Weche gibt’s denn noch?
comdirect
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Ausserdem sagt die EU dazu eben eindeutig, das Datenlimit muss mitgeteilt werden. In Zahlen.
Zumindest die BNetzA sagt das nicht. Da steht nichts von "in Zahlen".
ZitatSelbst wenn du jetzt die Formel akzeptierst, fehlt ein faktor, der aktuelle Großhandelspreis, den hat man nicht dazugeschrieben (für die nächsten jahre).
Diese Information ist amtlich veröffentlicht. Das ist schon in vielen anderen Fällen ausreichend.
ZitatEindeutig als Zubuchoption zu erkennen, da man die Datenpässe nur mit einem zugrundeliegenden Tarif mit inkludiertem Datenvolumen buchen kann. Die Tarife zu denen die Option gebucht werden kann, stehen ja da.
Beides stimmt nicht. In der Preisliste steht: "Mit dem Datenpass kann der Kunde zusätzlich zu dem im zugrundeliegenden Mobilfunkvertrag definierten Datenvolumen extra Datenvolumen für die ausgewählte Laufzeit hinzubuchen." Dabei ist nicht verlangt, daß dieses Datenvolumen größer ist als 0. Es steht auch nicht konkret dabei, welcher Tarif zur Buchung eines Datenpasses berechtigt.
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Da stehen zwei Anforderungen:
- Die Info über das verfügbare Datenvolumen im Roaming MUSS dann erfolgen wenn der Kunde zum ersten mal das Roaming in einem Land benutzt. Die Info vorher in Deutschland im Vertrag oder sonst wo ist nicht genug.
- Die Info muss personalisiert sein, also für diesen konkreten Kunden und in dem Land gültig sein. Eine Formel ist nicht personalisiert. Ist einfach eine generell für alle gültige Info.
Dann kann es ja in der Preisliste gar nicht angegeben werden. Die Preisliste ist ja nicht personalisiert.
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Ne das ist ja der Pferdefuß. Es muss ein konkretes Limit angegeben sein.
Die BNetzA schreibt: "Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert." Das finde ich auch wieder schwammig. Da alle Parameter öffentlich sind, könnte man Punkt 3 des Anhangs mit der Formel als Mitteilung eines Limits verstehen. Die Angabe einer konkreten Zahl ist in der Formulierung nicht verlangt.
ZitatZudem steht ja auf Seite 30 auch "Tarife oder Zubuchoptionen mit unlimitierten Datenvolumen [...]", es gibt ja keinen unlimitierten Tarif.
Aus der Preisliste wird (mir zumindest) nicht klar, ob die Dayflat als Tarif oder als Zubuchoption gilt. Unter 3.3 ist von "Datenpass" die Rede. Auf Seite 1 steht "Reicht das Guthaben für keine Option aus, kann der Kunde für die Datennutzung zwischen der DayFlat und der Messaging-Option wählen." Da also "DayFlat" eine Alternative zu "keine Option" ist, kann sie eigentlich keine Option sein. Allerdings wird auch die Messaging-Option als Alternative zu "keine Option" genannt - also ist sie keine Option, obwohl sie so heißt.
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Man hat unlimitiertes Datenvolumen bei der unlimited Dayflat. Denn es muss ein konkretes Volumen genannt werden, welches dir zur Verfügung steht. Die Berechnungsformel dient nur zur Nachprüfung ob der Anbieter dir auch den korrekten MIndestwert an Gb zugesteht. Fehlt eine solche Angabe, dann gilt unlimitiert.
Die Grenze ist durch die Formel in Punkt 3 des Anhangs der Preisliste angegeben. Man muß den Wert nur selbst ausrechnen.
Warum sollte der Anbieter sich auf diesen Anhang beziehen (Seite 11), wenn der Anhang keine Gültigkeit für die angebotenen Tarife hat?
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Ich zitiere mal einfach:
Da ist die Frage, was dann tatsächlich gilt. Ich finde die Klausel aus der Preisliste sowieso maximal intransparent. Den meisten Kunden dürfte nicht klar sein, was das "aktuell gültige maximale Roamingvorleistungsentgelt" ist.