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Die Länder drücken sich vor der Verantwortung in der sie stehen. Punkt.
Der Bund hat unter Merkel die Verantwortung an sich gezogen, und ein Infektionsschutzgesetz erlassen, dass die Länder so ausdrücklich nicht wollten, weil sie es so nicht umsetzen können. Somit ist der Bund für die zukünftigen Pandemietoten verantwortlich. Lauterbach ist als Gesundheitsminister so nicht mehr tragbar, sollte seinen Hut nehmen und gehen.
Schon unter Merkel war klar dass nichts gutes dabei heraus kommt wenn Bund und Länder an einander vorbei oder sogar gegeneinander arbeiten. Von daher bin ich mir relativ sicher dass der Scherbenhaufen der Pandemiebekämpfung, vor dem wir jetzt stehen, seitens der Berliner Ampel genau so beabsichtigt war. Der Bund hätte die Länder mit ins Boot nehmen müssen. Punkt.
Hat sie das? Oder fehlt den entsprechenden Landesregierungen der Mumm in den Knochen, wo man sich doch an das bequemere Leben, schön versteckt hinter des Bundes Rockzipfel gewöhnt hat?
Ich kann die Länder durchaus verstehen die sagen, bevor wir uns durch die optionale Anwendung eines schwammigen Gesetzes einer möglichen Klageflut aussetzen, lassen wir es lieber gleich ganz. Es ist ja auch nicht so dass die Länderchefs nicht eindringlich davor gewarnt hätten. Der Ampelregierung im Bund war es aber allem Anschein nach völlig egal was die Länder wollten. Jetzt haben wir den Salat. Danke für nichts.
Kennt hier eigentlich jemand die Vorgeschichte des Dachstandortes "Auf der Kupp 28, 66589 Merchweiler"? Ich kenne das Gebäude mit seinen Antennen schon seit Jahren, hatte das aber nie als Telekomstandort auf dem Schirm. Laut Cellmapper ist er das auch noch nicht all zu lange.
Viele Bundesländer wollen die Hotspotregelung nicht umsetzten, darunter auch das Saarland, das mit einer Inzidenz von über 2200 praktisch ein einziger Hotspot ist. Begründung: Fehlende Rechtssicherheit. Das hat die Ampel aber mal so richtig versemmelt, und es kann mir keiner sagen dass das bei so vielen Juristen im Bundestag und den Ministerien ein reines versehen war.
Die Vertragsfreiheit findet ihre Grenzen in den gesetzlichen Regelungen. Ob diese gesetzlichen Regelungen zulässig sind, entscheiden Gerichte.
Wo hier Grenzen sein können habe ich ja auch aufgezeigt. Die Bezahlung gehört nicht dazu. Theoretisch könnte die Bezahlung auch in Naturalien abgewickelt werden, wenn sich die Vertragspartner darauf geeinigt haben. Da hat der Staat nichts rein zu reden, weil es ihn schlicht und ergreifend nichts angeht.
Das würde ich so interpretieren, das alle Einkommensteuerpflichtigen gemeint sind.
Da steht explizit Arbeitnehmer. Rentner sind auch Einkommenssteuerpflichtig, aber keine Arbeitnehmer.
Google Pixel Telefone sind nicht in der Liste kompatibler eSim Geräte.
Kann man behaupten ein Samsung zu haben und es klappt trotzdem?
Habe ich mich auch schon gefragt. eSIM ist doch Standardisiert.... dachte ich bisher jedenfalls. Wie ist es dann möglich dass die Fraenk eSIM nur auf nur einer Hand voll Samsungs und iPhones funktionieren soll? Oder ist das bei anderen Anbietern auch so? Wenn nicht, was macht Fraenk falsch?