Beiträge von Frank73

    Ein Masernimpfstoff schützt vor Masern.

    Ein Pockenimstoff schützt für Pocken.

    Ein Grippeimpfstoff schützt vor der Grippe.

    So weit, so klar.

    Laut Radionachrichten soll es jetzt einen Todimpfstoff geben.

    Das nenne ich jetzt mal eine Ansage :D

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    Bevor ich es vergesse. Am Sonntag hatte ich es in der Sauna mit einem Coronaschwurbler zu tun. Er hatte das ganze Leerdenker-Standardvokabular drauf, von Impftoten, der Spaltung der Gesellschaft, und wie schlimm die Polizei die "Spaziergänger" schikanieren würde. Meine Reaktion "Ich kriege zu viel wenn ich "Spaziergänge" höre. Das sind keine Spaziergänge. Das sind nicht angemeldete Demonstrationen." Er antwortete dann "Ja und? Schau mal in die Verfassung. Da steht dass es jedem erlaubt ist zu demonstrieren". Als ich dann noch mal darauf verwiesen habe dass Demonstrationen angemeldet werden müssen, was bei dieses sogenannten Spaziergängen grundsätzlich nicht geschieht, ist er dann mit der Bemerkung "Ich diskutiere mit dir nicht darüber" ausgestiegen. Seinen Impfnachweis, mit dem er in die Sauna gekommen ist, würde ich mal gerne mal professionell überprüft wissen, denn dass er mit diesen unverhohlen geäußerten Einstellungen tatsächlich beim impfen war kann ich mir beim besten Willen kaum vorstellen.

    Ich vermute, dass sie mindestens in vielen Landkreisen/Städten nicht umgesetzt wird:


    Es wären bei Impfquoten von teilweise nur 50% vom Personal sonst einfach zu wenig Leute für die zu erledigende Arbeit da.

    Und ich hoffe dann dass es dann für diejenigen richtig schmerzhafte Geldstrafen hagelt, die notfalls auch zwangsvollstreckt werden. Es kann nicht sein dass eine impfunwillige Clique den Rest der Gesellschaft erpresst.

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    Ich habe nicht im Gesetz gelesen, habe aber gelesen: Die Arbeitgeber müssen die Ungeimpften an das Gesundheitsamt melden. Dieses spricht dann, sofern nichts wichtiges dagegen spricht, ggf. nach Mahnungen, das Betretungsverbot aus.


    Und klar ist die drohende Versorgungslücke von Kranken und zu pflegenden ein wichtiger Grund, kein Betretungsverbot auszusprechen.

    "Wer zum 16. März 2022 keinen Immunitätsnachweis vorlegen kann, darf nach dem aktuellen Infektionsschutzgesetz nicht in den von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Unternehmen beschäftigt werden. Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen

    können. In diesem Fall ist die Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses erforderlich."


    Quelle

    Frank73 : Danke für die Richtigstellung, wer Leiterin vom Gesundheitsamt ist 👍.


    Aber rein rechtlich ist offensichtlich das Gesundheitsamt (oder dessen Vorgesetzte) die Institution, welche das Betretungsverbot aussprechen muss. Kein Betretungsverbot=kein Berufsverbot.

    Die rechtliche Grundlage dafür ist, wie bereits erwähnt, meines Wissens das Infektionsschutzgesetz, also ein Bundesgesetz. Ich kann mir kaum vorstellen dass dessen Umsetzung für ein lokales Gesundheitsamt optional ist.