Beiträge von HavilandTuf

    Dann bestelle ich mir mal so eins.

    EIn Glasfasermodem für Starlink?


    Wären sie gekommen, es gibt Glasfaser, kostet aber 150€ / Monat, hätte ich ohne mit der Wimper zu Zucken, sofort unterschrieben.

    Kann ich nachvollziehen.

    Auf die Summe wäre ich in etwa gekommen, wenn ich die Anschlusskosten umgelegt hätte.

    Denn hier hat leider die Firma Muenet ausgebaut hat, und die legen nur bis in den Keller.

    Im Eigenheim okay, im Mehrfamilienhaus problematisch.

    Ich hätte in Abstimmung mit der Hausverwaltung einen Elektriker beauftragen müssen, der eine Steckdose von meinem Zähler in den Keller (mein Modem darf ja nicht über Allgmeinstrom laufen) legt, und eine Netzwerkleitung vom Keller in die Wohnung.

    Glücklicherweise wurde hier aber schon vor ein paar Jahren VDSL ausgebaut, so dass ich bis zu 100 MBit/s für 37€ haben kann.

    Das reicht aktuell vollkommen aus, deshalb hab ich auf die Glasfaser unter den Bedingungen verzichtet.

    Womöglich baut die Telekom irgendwann auch ihr Netz aus, die legen dann bis in jede Wohnung.

    Würde ich nicht sagen, bei einem harten Cut wäre es an beiden Tagen der selbe Wert.

    Kann mir auch nicht vorstellen, dass der bei weniger als 300W abregelt.

    Mein Hoymiles der 300W kann, begrenzt hart bei 306W, immer.

    Ich dachte nun das mein auf 600W gedrosselter Wechselrichter von einem 405Wp-Panel dann dennoch voll einspeisen könnte. Ich komme jedoch mit einem Panel, selbst bei schönstem Sonnenschein, immer nur auf knapp 300W. Ich vermute daher, das die Drosselung pro Panelkanal (auf je 300W) festgelegt wurde und nicht auf der Ausgangsseite auf 600W gesamt.

    Kannst du die Drosselung nicht deaktivieren?

    Dann sollten ja bis 400W pro Kanal möglich sein, und du sieht, ob der Wechselrichter begrenzt oder das Panel einfach nicht mehr liefert.

    Solange du nur ein Panel dran hast, kannt da ja eh nicht die max. erlaubten 600W erzeugen.

    Man muss hier aber unterscheiden.

    Zitat


    Unabdingbare Voraussetzungen für die Übernahme der Aufgaben als verantwortliche Elektrofachkraft

    Also im betrieblichen Umfeld die Verantwortung für eine Installation zu übernehmen.


    Für Arbeiten im Haushalt und am öffentlichen Netz hängenden Installationen gilt die :

    Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung

    Zitat

    Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden

    https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__13.html


    Deshalb wird ja gerade der Schukostecker für Balkonkraftwerke legalisiert, damit jeder es einfach einstecken kann, ohnen einen Fachbetrieb kommen lassen zu müssen.

    Zitat

    Wohnungseigentümer und Mieter soll künftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Balkonkraftwerkes erhalten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor, der momentan innerhalb der Regierung abgestimmt wird. Darüber hinaus sollen rein virtuelle Abstimmungen innerhalb von Eigentümergemeinschaften erleichtert werden, um entsprechende Beschlüsse auch außerhalb von Präsenzversammlungen fassen zu können.

    Zitat

    Zwar müsste eine Eigentümergemeinschaft der Installation weiterhin zustimmen, jedoch ist eine Ablehnung nicht ohne Weiteres möglich

    Das ist Deutschland, verbieten darf man es nicht, aber trotzdem muss abgestimmt werden. 8o


    https://www.golem.de/news/priv…orgelegt-2305-174426.html