Ich finde es auch total unnötig die Kopien der Dokumente einzuschicken, wenn man eh im Prozess das Video-Ident Verfahren durchlaufen muss, um den neuen Besitzer sozusagen zu prüfen.
Eine weitere Frage wäre, ob das alles auch auch im Sinne des Datenschutzgesetztes korrekt abläuft.
Datenschutzkonform ist das nicht zuletzt seit Einführung der DSGVO sicherlich nicht, vor allem dann nicht, wenn ohnehin eine nachgeschaltete Identifizierung vonnöten sein soll - die ja genau so ein Gebahren überflüssig macht.
Wenn FONIC aktuell nicht gerade wieder deutliche Störungen im System verzeichnen würde (auch die Änderung der Bankverbindung im Online-Selfservice ist, zumindest bei mir, aktuell nicht möglich), wäre der Prozess der Folgende:
Nach Eingabe der Rufnummer hast Du die Möglichkeit, Deine persönlichen Daten zu hinterlegen. Auf Basis dieser Eingaben wird die Identifikation (Post- oder Video-Ident) eingeleitet, die abseits der gesetzlichen Pflicht dazu da ist, um Deine Eingaben sozusagen zu bestätigen. Nach Verarbeitung der erfolgreichen Identifikation seitens Telefonica wird eine Nachricht versandt mit der Info, dass die Karte nun auf Dich läuft.
Im Prinzip unterscheidet sich der Prozess nicht von dem, der bei einer Neuregistrierung durchlaufen wird. Diesen hat Telefonica irgendwann sinnigerweise implementiert, um den früheren Besitzerwechsel - bei diesem zum Formular wirklich auch noch Ausweiskopien versandt werden mussten - an die Vorgaben der Ident-Pflicht anzupassen.
Dies finde ich persönlich auch wesentlich angenehmer, da die Identifikation zwangsweise an diejenigen Stellen ausgelagert wird, die dies teilweise schon seit Jahrzehnten (Service der Dt. Post) professionell anbieten: Hier werden eben keine Kopien bzw. Scans an die Auftraggebenden versandt, sondern lediglich der erfolgreiche Datenabgleich mittels Auslesen der Ausweisdaten bestätigt. Dies macht m.E. schon einen erheblichen Unterschied.
Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich den Versand von Ausweis- und Bankkartenkopien (letztere wären ja nur relevant, wenn Du die Aufladung mittels SEPA-Mandat tätigen möchtest) mit dem Verweis auf die fehlende Erforderlichkeit und Transparenz (beides sind DS-Grundsätze) verweigern und stattdessen darauf verweisen, dass Du nach erfolgreicher Behebung ihrer IT-Fehler den dafür vorgesehenen Prozess durchlaufen wirst. Das erhöht auch den Druck für die VIAG-Bastelbude, mit ihrem unsäglichen EDV-Basteln in die Pötte zu kommen...