Danke Euch drei für die rasche Rückmeldung - dann ist ja klar, woher hier der Wind weht... ![]()
Die Frage, ob Startguthaben als Bonusguthaben gesehen werden kann, habe ich mir auch schon gestellt.
Jedoch will ich mich im Grunde auf diese Diskussion mit dem "un-Support" eigentlich gar nicht einlassen, denn das, was hier einschränkend behauptet wird, wurde nicht vereinbart und hat für mich eher willkürlichen Charakter:
In den aktuellen AGB wird die Benennung von entgeltlich aufgeladenem Guthaben bzw. dessen Differenzierung lediglich im Rahmen der Auszahlung von Restguthaben bei Kündigung gemacht (10.5). Und im Punkt 6.1 ist die Voraussetzung zur Nutzung von "Telekommunikationsdienstleistungen" lediglich ein dafür ausreichendes Guthaben.
Zur Krönung endet der Inhalt der eingegangenen E-Mail mit:
Zitat
Bitte bestätigen Sie das oben aufgeführte, weitere Vorgehen kurz.
Nein, das werde ich sicherlich nicht tun - deren Gebahren stimme ich nicht zu!
Eine weitere Guthabenaufladung werde ich daher schon aus Prinzip nicht tätigen.
Was führt Eurer bisherigen Erfahrung (mit Kaufland Mobil) möglichst unaufwändig und zeitsparend zum Ziel, also der zeitnahen Portierungsfreigabe mit vorhandenem Guthaben?
Danke! ![]()