Beiträge von AlexCeres

    In der Tarifpreisliste der Mobile Tarife ist die von dir genannte einmalige Aktivierungsgebühr zwar proforma vorgesehen, wird allerdings zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin nicht erhoben. Insofern würde ich mal schnell alle möglichen SIM Karten bestellen solange sie noch nichts kosten. Was man hat das hat man.


    Kommst du denn jetzt mit dem neu abgeschlossenen Mobile M Boost nicht teurer weg, als du es mit einer Verlängerung deines alten Free (nicht "Mobile") M Boost gekommen wärst? :/

    Danke vodafrank für Deine Antwort, ich hatte gehofft, dass das so gehandhabt wird.:thumbup:


    Ja, die Verlängerung wäre sicherlich günstiger gewesen und war im nachhinein ein Fehler. Ich wollte aber von o2 weg, weil mich ein entstandenes Funkloch täglich genervt hat. Aber wie das Leben so spielt, drei Wochen nach meiner Kündigung wurde es durch MOCN geschlossen.

    Nachdem ich meinen Mobile M Boost (2020) zum 3. April gekündigt hatte, vermisste ich dann doch den Komfort der zahlreichen SIM-Karten.

    Also habe ich vorgestern wieder einen Mobile M Boost abgeschlossen.

    Jetzt ist mir beim lesen der Tarifdetails aufgefallen, dass für die Aktivierung jeder Muli- und Datenkarte 19,99 fällig werden. Das war im Mobile M Boost (2020) nicht der Fall.

    Wird das tatsächlich durchgesetzt? Das würde bedeuten, dass neben den 40 € Tarifaktivierung nochmals 80 € für die Karten dazukommen.

    In Summe fast 30% des 24-monatigen Tarifpreises (24*17,50) als Aktivierungspreis und definitiv ein Grund für mich den Vertrag zu widerrufen.

    Baerbue In diesem Thema hier geht es nicht um "unlimitierte" Downloadgeschwindigkeit, die du tariflich und physikalisch nicht hast sondern um unlimitiertes Datenvolumen, dass in Deinem Magenta Mobil L auch nicht enthalten ist.

    Es geht darum, dass o2-Nutzern mit umlimitiertem Datenvolumen gekündigt wird.

    Ist zwar schon etwas her, aber ich versuche es mal:

    Die Mailbox sollte im System eine Rufnummer haben. Um die Mailbox zu aktivieren leitest du die Zentrale per Rufumleitung auf diese Mailboxrufnummer um, zum deaktivieren, wählst Du die Kennziffer für Rufumleitung löschen.

    Die Ansage richtest du ein, indem du die Mailbox anrufst und dem Menü folgst.

    handyphil Im November 2020 begann es mit einmonatiger Laufzeit (KüFr 30 Tage). Nach einem Jahr etwa habe ich in 12 2021 auf einen 24 Monatsvertrag gewechselt.

    Diese 24 Monate waren 12 2023 um und ich habe nicht gekündigt. Daher hat es sich dann um 12 Monate verlängert.


    In der Rechnung steht:

    "Dieser Vertrag begann am 25.11.2020 und endet am 20.12.2024. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Das letztmögliche Kündigungsdatum ist also am 20.11.2024. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch und kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.“

    Das kommt bei Drillisch Marken öfters vor, dass die Verlängerung um ein Jahr angezeigt wird. War bei mir sogar bei o2 der Fall - trotz monatlicher Kündigung.

    Das ist aber nur die Anzeige im Kundencenter, die monatliche Kündigung hat bei mir in drei Fällen problemlos funktioniert.

    Fünfjährige Verlängerung

    Die Frequenznutzungsrechte, die Ende 2025 auslaufen, sollen um fünf Jahre verlängert werden. Ziel ist es, die Laufzeiten dieser Nutzungsrechte mit später auslaufenden Nutzungsrechten anzugleichen. Damit können in einem weiteren Schritt mehr Frequenzen zur Vergabe gestellt werden. und damit regulierungsinduzierte Knappheiten vermieden werden. Zudem können marktliche Entwicklungen in ein späteres Verfahren einbezogen werden. Dies gilt auch mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1. Ein größerer Vergaberahmen bietet den Unternehmen mehr Möglichkeiten, Zugang zu Frequenzspektrum zu erhalten.


    Stärkung des ländlichen Raums

    Die Verlängerung der Nutzungsrechte soll mit Auflagen zum weiteren Ausbau der Mobilfunknetze flankiert werden. Ambitionierte und zugleich angemessene Versorgungsauflagen sollen insbesondere den ländlichen Raum stärken. Zugleich wird der Fokus auf die unterbrechungsfreie Versorgung der Verkehrswege mit mobilem Breitband gerichtet.

    Jeder der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber soll mindestens

    • ab 2030 99,5 Prozent der Fläche mit 50 Mbit/s,
    • ab 2029 in jedem Bundesland 99 Prozent der Haushalte in Gemeinden im ländlichen Raum mit 100 Mbit/s,
    • ab 2029 alle Bundesstraßen mit 100 Mbit/s,
    • ab 2029 alle Landes- und Staatsstraßen sowie Binnenwasserstraßen mit 50 Mbit/s und
    • ab 2030 Kreisstraßen mit 50 Mbit/s

    versorgen.


    Mit Blick auf den vierten Netzbetreiber 1&1 Mobilfunk GmbH beabsichtigt die Bundesnetzagentur, die drei bundesweiten Mobilfunknetzbetreiber zu verpflichten, diesem die kooperative Mitnutzung von Frequenzen unterhalb von 1 GHz zu gewähren. Sofern ein etablierter Netzbetreiber die kooperative Nutzung umsetzt, ist dies den anderen Netzbetreibern anzurechnen. Zudem erwägt die Bundesnetzagentur, zu Gunsten des vierten Netzbetreibers ein Verhandlungsgebot zu National Roaming anzuordnen. Schließlich soll eine Verpflichtung erlassen werden, bestehende Frequenzüberlassungen fortzuführen. Sollte der 1&1 Mobilfunk GmbH ab 2026 von keinem bundesweiten Netzbetreiber National Roaming gewährt werden, behält sich die Bundesnetzagentur vor, National Roaming anzuordnen.


    https://www.bundesnetzagentur.de/