Beiträge von AlexCeres

    Bei Benutzung als Diebstahltracker ist der im Tag befindliche Lautsprecher am besten stillzulegen, da er sonst nach tageweiser Abwesenheit meines iPhone Pieptöne von sich gibt. Diese hört ein ausführender Dieb natürlich...

    Geht das per Software oder nur mit Hardware, kommt man da ran?

    Er nutzt ein Samsung Mobile. Allerdings funktionieren die SmartTags ja nur via Wlan ( ala AirTag).

    Die Samsung Smart Tags nutzen genau wie die AirTags Bluetooth.

    Wenn er ein Samsung Phone hat, würde ich den Galaxy SmartTag nehmen, ansonsten wird es schwierig was vernünftiges zu finden.

    Danke für den Link.


    Daraus sind für mich zwei Kernaussagen wichtig:


    Laudeley zufolge planen die Netzbetreiber zudem keine Kontrollen und schätzen die Gefahr als gering ein.


    Also kann ich meinen WR weiterbetreiben und in zwei Wochen kümmert sich keine Sau mehr um Deye-Gate.

    Und aus einem Kommentar des Artikels:

    Allgemein gesehen halte ich das Relais bei Modulwechselrichtern für entbehrlich. Es kommt nicht auf den Kontakt an, sondern auf neue funktionierende Netzerkennung. Die Relaisspule wird auch nur von dem Microcontroller angesteuert, der den Rest des Wechselrichters steuert. Es gibt in einer Wechselrichter - Schaltung noch weitere Stellen, wo man den WR sicher abschalten kann, ohne weitere (verschleißanfällige) Bauteile zu benötigen.

    Im Endeffekt wieder typisch deutsche Überregulierung. Wenn ein Mikrocontroller softwarebasiert den Ausgangsstrom abschaltet, warum soll derselbe Mikrocontroller dann auch noch ein zusätzliches Relais ansteuern?

    Ich warte erstmal ab. Okay, ich habe einen Wechselrichter ohne Zulassung, bei dem die Abschaltung durch die Software zuverlässig funktioniert. Warum soll ich mir jetzt ein Zusatzrelais bestellen, das an der Zulassung nichts ändert? :/

    Ich habe allerdings auch noch 18 Monate Gewährleistung und kann zuschauen, wie sich die Sache entwickelt.


    Meiner wacht auch morgens auf.

    Tesla möchte das Werk in Grünheide zur echten Gigafactory ausbauen und 1 Mio Fahrzeuge im Jahr ausliefern.

    Statt bisher 5.000 Fahrzeuge die Woche sollen dann 20.000 Autos rollen. Hierfür werden ca. 22.500 Mitarbeiter benötigt.

    Damit wäre das Werk in Grünheide die größte Autofabrik in Deutschland. Angeblich soll sich der Wasserverbrauch dafür nicht erhöhen, da ein geschlossener Wasserkreislauf geplant ist. :/

    Die neue Halle soll 500.000 m2 groß sein, was etwa 60 Fussballfeldern entspricht. :huh:

    Die Erweiterungspläne sind vom 19.7.-18.8 öffentlich einsehbar.

    Passt aber nicht zu den Bildern vom Innenleben, wo an der Stelle der Relais eine dicke Drossel verbaut wurde.

    Siehe Bild: https://www.golem.de/news/fehl…hter-vor-2307-175839.html

    Für mich sieht das eher so aus, die hatten Probleme mit Störaustrahlung oder Festigkeit und mussten irgendwo diese zusätzliche Drossel unterbringen.

    Da kein Platz war, hat man sich entschieden das Relais wegzulassen, ist ja für die Funktion nicht notwendig, alles vergossen, merkt keiner.


    Stimmt, da sind Stecker dran. Dachte das sind Kabelmuffen.

    Das mit der Funkstörung habe ich auch gelesen.

    Die Aussage mit den 7 Jahren kommt aus der Pressemitteilung des Herstellers. Ob das jetzt die tatsächliche Begründung ist oder der Versuch das nachträglich schönzubegründen, kann ich nicht sagen.

    Es gibt auch seit längerem Relais auf Halbleiter Basis, die ohne mechanische Bauteile auskommen und quasi keinen Verschleiß haben.

    Sind meist aber teurer.

    Damit kann man aber nicht die geforderte physikalische Trennung erreichen.

    Ich finde das Vorgehen von Deye irgendwie befremdlich. Man verkauft technisch veränderte Wechselrichter (Relais "vergessen"), welche dadurch nicht mehr der Zertifizierung entsprechen. Dann reicht es doch nicht ein externes Relais (andere technische Lösung als ursprünglich zertifiziert) zu verschenken um die Funktion wieder nachzurüsten. Die müssten doch erst alle betroffenen Modelle mit der Nachrüstlösung erneut zur Zertifizierung geben und erst nach erfolgreichem Prüfung den Kunden zur Verfügung stellen. Man macht den zweiten Schritt vor dem ersten und der Kunde hat nach wie vor eine nicht zugelassene Lösung zu Hause hängen. Komisch irgendwie.

    Man hat Relais ja nicht vergessen sondern bewusst weggelassen. Begründung: Mit so einem Relais (bewegliches Bauteil) kann eine Lebensdauer des Wechselrichters von 25 Jahren nicht erreicht werden. Deye geht davon aus, dass die Lebensdauer eines Relais in der zu erwartenden Temperaturumgebung bei 7 Jahren liegt.

    Einerseits grenzt es tatsächlich an Betrug, andererseits ist es wieder typisch deutsch (ich erinnere an die Wieland-Diskussion), neben der Softwareabschaltung auch noch eine zweite Hardwareabschaltung zu fordern.

    Ich weiß schon wie die Entscheidung ausgefallen wäre, wenn der Kunde die Wahl gehabt hätte zwischen einem Wechselrichter mit deutscher Zertifizierung und 7 Jahren Lebensdauer und einem Gerät für den internationalen Markt (dass in Deutschland nicht betrieben werden darf, aber über internationale Shops verfügbar wäre) mit 25 Jahren Lebenserwartung.

    Natürlich hätte man die Lösung mit dem Zusatzrelais für den deutschen Markt gleich zertifizieren lassen können, aber wäre man dann preislich noch wettbewerbsfähig gewesen? Mich erinnert das Ganze ein wenig an die Abgasmanipulation bei Fahrzeugen.

    Interessant wäre, wie andere Hersteller die doppelte Absicherung in Hinblick auf die Lebenserwartung gelöst haben?


    Wir nutzen einen solchen Wechselrichter und warten noch auf die Auszahlung einer Bezuschussung durch den Kreis. Ob uns diese aber so genehmigt wird, ist fraglich, wenn man dort erst Mal auf eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur wartet.

    Die Bundesnetzagentur hat sich bereits zum Zusatzrelais geäußert:

    Auf die Frage von heise online, ob die Lösung ausreichend sei, antwortete der Behördensprecher der BNetzA: »Dies kann von der Bundesnetzagentur so aktuell nicht bestätigt werden. Die vorgeschlagene Korrekturmaßnahme stellt eine wesentliche Änderung des Produkts dar. Hierfür muss der Hersteller ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und damit nachweisen, dass die grundlegenden Anforderungen nach der Funkanlagenrichtlinie bzw. des Funkanlagengesetzes einschließlich des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen eingehalten werden«.