Man sollte Ursache und Wirkung aber nicht verwechseln. Es gab Zeiten in denen DSL-Anbieter, dazu gehörte damals auch O2, ihren Kunden ebenfalls das Endgerät (Routerzwang) vorschreiben wollten.
Ich bin ja bei Dir und auch absolut für Endgerätefreiheit.
Aber hier wurde ein Gesetzt angewendet, das zwar passt aber nicht unbedingt umsetzt, was gemeint war.
Es besteht schon ein Unterschied in der Wahlfreiheit zwischen: "Du darfst nur mein Endgerät nutzen" und "ich möchte nicht, dass Du einen mobilen Tarif in einem stationären Endgerät nutzt."
Aber so ist das nun mal mit Gesetzen.