Alles anzeigenDa du es gebetsmühlenartig immer wiederholst, mal die Frage: Gelesen was in Passus 4.4 steht? Da du es botartig postest, nehme ich an, nicht. Keiner der genannten Punkte trifft auf die stationäre oder nomadische Nutzung zu:
Für dich auch zum nachlesen:
Ups was nun?
Und da du es scheinbar auch nicht weisst, o2 hat es ja erst wieder lernen müssen, die Telekom und Vodafone letztes Jahr auch, nicht alles was in den AGB steht, ist auch rechtens. Was der Anbieter u.U. als missbräuchlich sieht, muss nicht vom Gesetz her missbräuchlich gesehen werden.
Du kannst Dir den Schaum vom Mund abwischen. Ich wiederhole nichts gebetsmühlenartig und auch nicht botartig, sondern habe die AGB lediglich 2x verlinkt.
Vielleicht solltest Du lernen andere Meinungen zu akzeptieren!
Natürlich habe ich den Passus gelesen und ich habe im Gegensatz zu Dir offensichtlich verstanden, dass eine missbräuchliche Nutzung vorliegt, wenn die Leistung Dritten zur Verfügung gestellt wird, in dem man die Leistung zum Beispiel in einem stationären Router verwendet und das WLAN in der Familie oder in der WG teilt!
Das ist Abschnitt 4.4 b eindeutig zu entnehmen!
Und genau dieses Teilen mit Dritten ist im einzigen mir bekannten Kündigungsfall, der durch die Presse ging, passiert.
Und was Du offensichtlich auch nicht verstehst, ist die Tatsache, dass AGB Vertragsbestandteil sind und zwar solange bis ein Passus evtl. gegen geltendes Recht verstößt.