Ich finde das Vorgehen von Deye irgendwie befremdlich. Man verkauft technisch veränderte Wechselrichter (Relais "vergessen"), welche dadurch nicht mehr der Zertifizierung entsprechen. Dann reicht es doch nicht ein externes Relais (andere technische Lösung als ursprünglich zertifiziert) zu verschenken um die Funktion wieder nachzurüsten. Die müssten doch erst alle betroffenen Modelle mit der Nachrüstlösung erneut zur Zertifizierung geben und erst nach erfolgreichem Prüfung den Kunden zur Verfügung stellen. Man macht den zweiten Schritt vor dem ersten und der Kunde hat nach wie vor eine nicht zugelassene Lösung zu Hause hängen. Komisch irgendwie.
Man hat Relais ja nicht vergessen sondern bewusst weggelassen. Begründung: Mit so einem Relais (bewegliches Bauteil) kann eine Lebensdauer des Wechselrichters von 25 Jahren nicht erreicht werden. Deye geht davon aus, dass die Lebensdauer eines Relais in der zu erwartenden Temperaturumgebung bei 7 Jahren liegt.
Einerseits grenzt es tatsächlich an Betrug, andererseits ist es wieder typisch deutsch (ich erinnere an die Wieland-Diskussion), neben der Softwareabschaltung auch noch eine zweite Hardwareabschaltung zu fordern.
Ich weiß schon wie die Entscheidung ausgefallen wäre, wenn der Kunde die Wahl gehabt hätte zwischen einem Wechselrichter mit deutscher Zertifizierung und 7 Jahren Lebensdauer und einem Gerät für den internationalen Markt (dass in Deutschland nicht betrieben werden darf, aber über internationale Shops verfügbar wäre) mit 25 Jahren Lebenserwartung.
Natürlich hätte man die Lösung mit dem Zusatzrelais für den deutschen Markt gleich zertifizieren lassen können, aber wäre man dann preislich noch wettbewerbsfähig gewesen? Mich erinnert das Ganze ein wenig an die Abgasmanipulation bei Fahrzeugen.
Interessant wäre, wie andere Hersteller die doppelte Absicherung in Hinblick auf die Lebenserwartung gelöst haben?
Wir nutzen einen solchen Wechselrichter und warten noch auf die Auszahlung einer Bezuschussung durch den Kreis. Ob uns diese aber so genehmigt wird, ist fraglich, wenn man dort erst Mal auf eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur wartet.
Die Bundesnetzagentur hat sich bereits zum Zusatzrelais geäußert:
Auf die Frage von heise online, ob die Lösung ausreichend sei, antwortete der Behördensprecher der BNetzA: »Dies kann von der Bundesnetzagentur so aktuell nicht bestätigt werden. Die vorgeschlagene Korrekturmaßnahme stellt eine wesentliche Änderung des Produkts dar. Hierfür muss der Hersteller ein neues Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und damit nachweisen, dass die grundlegenden Anforderungen nach der Funkanlagenrichtlinie bzw. des Funkanlagengesetzes einschließlich des Schutzes der Gesundheit und Sicherheit von Menschen eingehalten werden«.