Stromanbieter kündigen und in die Grundversorgung wechseln?

  • Wie soll das feststehen wenn noch 25 Tage einen unbekannten Preis haben?


    Nochmal: Ohne Smartmeter bzw. dem Pulse-Aufsatz wird der Spotmarktpreis gewichtet nach dem Standardlastprofil für Haushalte angewandt

    Viele Grüße
    Martin

  • So ein Tarif ist auch gefährlich.

    Könnte die Ehe kosten, wenn der Mann dauernd hinterher ist, wann man waschen, Bügeln oder die Spülmaschine laufen sollen muss :D

  • Aber rutscht man nicht bevor man in die Grundversorgung kommt, erst einmal in die Ersatzversorgung? Früher war das egal, da es preislich keinen Unterschied macht - ich meine mich aber zu erinnern, dass es aufgrund der gestiegenen Preise im letzten Jahr eine Gesetzesnovelle gab, dass der Strom in der Ersatzversorgung deutlich teurer, als in der Grundversorgung, sein darf.

    Wann man wo reinrutscht hat die Netzagentur hier ganz gut beschrieben.

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  • Wie soll das feststehen wenn noch 25 Tage einen unbekannten Preis haben?


    Nochmal: Ohne Smartmeter bzw. dem Pulse-Aufsatz wird der Spotmarktpreis gewichtet nach dem Standardlastprofil für Haushalte angewandt


    Dann muss man wohl erstmal ein paar Monate abwarten wie es sich entwickelt.

    Ist in diesen Zeiten aber schon ein ungutes Gefühl wenn man nicht weis was der Strom dann kostet.

    Wenn die Schwankungsbreite recht gering so zwischen 28 ct/KWh und 37 ct/KWh wäre, dann wäre es mir ja auch ziehmlich egal. Aber wenn die Schwankungsbreite dann zwischen 18 ct/KWh und 74 ct/KWh ist, dann hört sich der Spass auf.

  • Auch eine Möglichkeit, oder eine Brücke vom Allgemeinstromzähler legen. ;)

    Dürfte aber auffallen, wenn sich der Verbrauch auf einmal vervielfacht 8o

    Ich werde wohl kündigen und abwarten, was die nächsten Wochen so am Markt passiert.

    Verrückt, die Grundversorgung ist aktuell die günstigste Option.

  • Laut Verbraucherzentrale soll man seinen Grundversorger doch vorab darüber informieren, wenn man in die Grundversorgung möchte.

    Zitat

    Sie sind sowohl im Falle der bloßen Entnahme als auch im Falle der Kündigung Ihres bisherigen Versorgungsvertrages verpflichtet, dem Grundversorger mitzuteilen, dass Sie Strom oder Gas aus dem Netz entnehmen.

    https://www.verbraucherzentral…das-koennen-sie-tun-77436

    Dafür gibt es ein Musterschreiben: https://www.verbraucherzentral…die-grundversorgung-78114

    Schaden kann es nicht, werde ich dann nächsten Monat per E-Mail verschicken, falls es dabei bleibt in die Grundversorgung zu wechseln.

    Vielleicht gibt es bis März eine Erhöhung, und es ist doch sinnvoller, woanders hin.

  • Laut Verbraucherzentrale soll man seinen Grundversorger doch vorab darüber informieren, wenn man in die Grundversorgung möchte.

    Eine schöne Theorie, Grundversorgung geht nämlich auch rückwirkend. Der Sondervertragslieferant kann den Zähler bis zu sechs Wochen rückwirkend in die Vergangenheit abmelden. Ersatzversorgung erfolgt ja eigentlich nur, wenn unklar ist, wer nun Strom liefern soll. Wenn der Sondervertragslieferant ordnungsgemäß den Zähler abmeldet ist der Grundversorger der neue Versorger.


    Mein Grundversorger ist da glücklicherweise sehr unkompliziert: Der hat als Netzbetreiber zu jedem Zähler eine Adresse und schickt bei Beginn der Grundversorgung (vorher oder nachher) automatisch eine Abschlagsforderung mit Grundversorgungs-Preisliste und rechnet dann turnusmäßig ab. Diese Unkompliziertheit hat aber auch ihren Preis.

  • Ich hatte mit unserem Grundversorger noch nie etwas zu tun.

    Deshalb weiß ich nicht, wie der das handhabt.

    Eine kurze Hinweis-E-Mail mit meinen Daten und Zählernummer schadet ja nicht und kostet mich nur ein paar Minuten.

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