Ob ein Briefkasten reicht, hängt davon ab, wie der Provider den Ortsnetzbezug kontrolliert. Wenn er dir einen Brief mit einem Aktivierungscode schickt, reicht der Briefkasten, praktisch betrachtet. Wenn du eine Versorgerrechnung (Wasser, Strom, ...) mit deinem Namen und einer passenden Adresse einreichen musst, dann nicht. Für den tatsächlichen Ortsnetzbezug ist ein Briefkasten nicht genug, aber wie schon geschrieben, wo kein Kläger...
Den Parallelbetrieb verschiedener Vorwahlen in einem Account sehe ich als weniger wichtig an. Rechtlich ist das kein Problem, wenn der Ortsnetzbezug zu beiden Vorwahlbereichen nachgewiesen ist. Falls der Provider das so nicht anbietet, kann man mehrere Accounts betreiben oder verschiedene Provider nutzen.