Beiträge von Berndson
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So wie das im Anfangsbeitrag gefragt wird, ist es sicherlich mit den wenigsten Anschlüssen erlaubt, was nicht heißt, dass es nicht reihenweise einfach gemacht wird, also sich gute Nachbarn im selben Haus einen Anschluss und dessen Kosten teilen. Ob es unter bestimmten Einschränkungen doch erlaubt ist, ist schon weniger eindeutig. Bei Freifunk gibt es eine Auflistung zu dem Thema, konkret auf die Nutzung für Freifunk bezogen. Bitte informiere dich über das, was du selbst im Detail machen möchtest. Ich betone nochmal: Das größere Risiko ist die Haftung für Unerlaubtes auf dem Anschluss, nicht ob dein Provider die Mitnutzung erlaubt oder verbietet und vielleicht toleriert.
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Es gibt keine grundsätzliche Regelung in dieser Frage. Du musst dir die individuellen Vertragstexte anschauen. Das würde ich aber als das kleinste Problem betrachten. Mach dir Gedanken über Haftung für das, was deine Mitnutzer mit deinem Internetanschluss anstellen. Der "sicherste" Weg der Mitnutzung ist wahrscheinlich, einen quasi-öffentlichen und vor allem unbezahlten WLAN-Hotspot bereitzustellen. Wie sich Betreiber eines solchen Hotspots absichern können, ist ein lang und breit durchdiskutiertes Thema. Dazu findest du genug Lesestoff. Eine Möglichkeit ist, sich einem Verein wie Freifunk anzuschließen, um die Verantwortung auf viele Schultern zu verteilen. Dort findest du auch Unterstützung bei der Frage, welche Internetanschlüsse du nutzen kannst.
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Beim Betrieb mit den üblichen Steckernetzteilen "floaten" die "Erd"-Potenziale und damit auch die Signale auf der Telefonleitung. Das ist beim Betrieb an einem gemeinsamen Netzteil nicht mehr der Fall. Es gibt kleine isolierte DC-DC-Wandler. Wenn du eins der beiden Geräte nicht direkt sondern darüber anschließt, müsste es funktionieren. Wichtig ist, dass der Wandler "isoliert" ist, und damit ist nicht die Isolation gegenüber der Außenwelt gemeint, sondern dass das ausgangsseitige Erdpotenzial ("Minuspol") vom eingangsseitigen Erdpotenzial galvanisch getrennt ist. Die meisten DC-DC-Wandler sind nicht galvanisch trennend, weil die Trennung die Elektronik ein wenig teurer macht.
Ich gehe davon aus, dass ein Mobilfunkrouter gemeint ist. Bei einer Fritzbox wäre es besser, keine separate DECT-Basis anzuschließen sondern die Handgeräte direkt an der Fritzbox anzumelden. Wenn das als Dauerbetrieb gedacht ist, musst du die Batteriespannung überwachen und diese Geräte automatisch trennen, wenn sie zu weit sinkt.
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Das Thema des Artikels ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Die Bereitstellung ist in §72 dieses Gesetzes geregelt. Muss man dann halt mal lesen:
Zitat von TKG §72Der Betreiber eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes kann auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Eigentümer des Grundstücks von diesem ein Bereitstellungsentgelt nach Maßgabe der folgenden Absätze erheben, ...
Wie gesagt, neu ist das nicht. Das Zitat ist aus der aktuellen Version des Gesetzes. Bisher hat das kein Netzbetreiber so gemacht, weil die Eigentümer dann einfach abgewunken hätten. Mit der Änderung bekommt der Netzbetreiber den Auftrag, wenn es der Eigentümer nicht in kürzester Zeit* von jemand anderem machen lässt oder ein wichtiger Grund die Ablehnung erlaubt, also in der Praxis: Der Netzbetreiber bekommt den Auftrag. Ob dann noch irgendeiner weniger verlangt als erlaubt?
*) 2 Monate zum Prüfen und Ablehnen, 20 Monate um es dann selbst zu machen
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Wieso soll der Eigentümer 540 € pro Wohneinheit bezahlen? Wo kommt diese Zahl her?
Der Netzbetreiber macht ein Angebot für den Erstausbau der NE4 mit Glasfasern. In diesem Angebot verlangt er Geld. Der Eigentümer muss entweder sehr schnell selbst ausbauen (lassen), einen wichtigen Grund zur Ablehnung finden oder den Netzbetreiber machen lassen und die Rechnung bezahlen.
Die Kosten konnte der Netzbetreiber auch bisher schon vom Eigentümer verlangen. Neu ist, dass der Eigentümer das kostenpflichtige Ausbauangebot annehmen muss, wenn er nicht selbst ausbaut. Wie sich die Eigentümerorganisationen das einbrocken lassen konnten, ist mir ein Rätsel. "Verhandlungsposition" kann man das ja gar nicht mehr nennen.
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Das gilt aber nur wenn Anbieter B das Gebäude mit Glasfaser versorgt.
Ist das nicht der Fall muss er Miete an Anbieter A zahlen.
Natürlich, aber das ist Miete für die Glasfaser in der Straße. Die Glasfaser im Haus kostet ihn einmalig 60€ (und wirklich einmalig, nur bei der ersten Anforderung dieses Anschlusses). Aber wie gesagt: Der zweite zahlt. Der erste wird bezahlt, für den Erstausbau und dann nochmal etwas von seinem Konkurrenten obendrauf.
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Für die teils mittelständischen NE4 Provider kann es blöd enden
Ich verstehe es so, dass das Recht auf Ausbau erlischt, wenn der Ausbau "selbst" gemacht wird, also natürlich auch, wenn das schon jemand gemacht hat. Das lässt doch eine Auftragsschwemme für ordentliche Handwerker erwarten, wenn die Netzbetreiber mit den Sub-Sub-Subs in die Treppenhäuser einfallen wollen. Nur nennenswert teurer als 540€ pro Wohneinheit sollten sie dann nicht sein, sonst schlägt sie die Geizigkeit der WEG.
Wenn es tatsächlich nur das einmalige Entgelt von 60 € pro Wohnung kostet, wird jeder Netzanbieter abwarten, dass ein anderer ausbaut
Nein, es kostet bis zu 540€ pro Wohneinheit, die der Eigentümer bezahlt und der Erstausbauende bekommt. Der andere Netzanbieter muss dem Erstausbauenden dann nochmal 60€ zahlen, um die Leitung auch nutzen zu dürfen, und darf diese 60€ dem Kunden nicht in Rechnung stellen. Der Erstausbauende kann also mit Einnahmen von 600€ pro Anschluss kalkulieren. Alle anderen zahlen. Dass der Eigentümer einen zweiten Netzbetreiber für einen weiteren Anschluss bezahlt, kann man wohl ausschließen.
die monatlichen kosten für die Faser oder den Bitstream Zugang fällt natürlich trotzdem an
Nein, in dem Paragraphen geht es nur um Bereitstellungsentgelte für die Inhausverkabelung. Die gehört am Ende dem Gebäudeeigentümer und der ist auch für die Instandhaltung und Funktionsbereitschaft zuständig. Wer das Haus mit eigener Technik anfährt, zahlt einmalig 60€, um die Inhausverkabelung zu seinem Kunden dauerhaft nutzen zu dürfen.
Die Eigentümerorganisationen müssen tief und fest geschlafen haben, um das soweit kommen zu lassen. Bisher konnten sie die Verantwortung für die NE4 auf die Netzbetreiber abwälzen. Internet geht nicht? Nicht mein Problem, ruf den Netzbetreiber an. Jetzt kann ihnen ein Netzbetreiber unter Zeitdruck einen NE4-Erstausbau vorsetzen und sich dann aus der Verantwortung dafür stehlen. Wer das jetzt nicht ordentlich selbst macht, bevor es zu spät ist, hat den Schuss nicht gehört.
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Na das ging ja schnell. Anschlussgebühr wird momentan nicht berechnet, auch nicht für die Flex-Variante.
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Der FTTC-Ausbau der Telekom wird vor allem aus zwei Gründen kritisiert: Die Telekom hat den Ausbau strategisch gegen die Ausbauprojekte der aufkeimenden Glasfaserkonkurrenz eingesetzt. Das wurde und wird zwar regelmäßig geleugnet, aber die Beweislage dafür ist erdrückend, besonders wenn man sich in der betreffenden Zeit mit dem Thema beschäftigt hat. Der zweite Grund ist, dass die FTTC-Förderung auf die Telekom als Exmonopolisten zugeschnitten war und daher praktisch nur die Telekom die Förderungen nutzen konnte, um ihre Glasfasern als Teil des FTTC-Ausbaus bis in alle Orte hinein zu verlegen. Wo andere erstmal ihre Backbones langsam in die Fläche ausdehnen mussten, war die Telekom schon da, mit freundlichem Gruß des Finanzministers.
Dass andere dann auf die Idee kommen, dass man diese "Konkurrenz" abschalten sollte, ist nachvollziehbar, aber zu radikal. Das regulatorische Umfeld ermöglicht der Telekom nach wie vor einen hochprofitablen Betrieb der DSL-Infrastruktur, weil die Konkurrenten die staatlich finanzierten Telefonleitungen und die staatlich finanzierten Backbone-Links zu "Wiederherstellungspreisen" anmieten müssen. Wenn die Telekom die Konkurrenz auf "unsere" Leitungen lassen müsste, ohne dass die Telekom selbst nennenswert daran verdient, sähe die Bereitschaft der Telekom, die alte Technik weiterzubetreiben, anders aus.