Nein, du kannst nicht widersprechen.
Mensch, du kannst ALLEM widersprechen. Für einen Widerspruch brauchst du keine Erlaubnis deiner Eltern oder von Papa Staat oder sonstwas. Wenn ich sage, der Himmel ist blau, kannst du dem widersprechen. Ein Widerspruch ist einfach eine Äußerung von dir.
Fortführen zum aktuellen Preis ist nicht möglich und resultiert Fortführung des Tarifs zum neuen Preis.
Der Punkt ist, dass Verträge zu erfüllen sind und nicht einfach einseitig geändert werden können. Du musst weder widersprechen noch kündigen, aber O2 müsste kündigen, um eine Änderung durchzusetzen. Der Vertrag bindet O2 genauso wie dich. Die Kündigungsfrist ist kurz, aber bis zur Beendigung durch Kündigung oder Änderung durch beiderseitige Willenserklärung gilt der Vertrag. Wenn O2 meint, dass O2 gerne mehr Geld haben möchten, kann O2 dir das sagen, aber das ist bis zu deiner Zustimmung nur eine einseitige Willensäußerung, also effektiv nicht mehr als ein Wunsch. Es gibt keine "Zustimmungsfiktion durch Nichtreaktion". Du hast auch keine Zustimmung gegeben, dass sie dir nach Gutdünken Geld abbuchen dürfen. Wenn O2 zuviel abbucht, buchst du zurück und überweist den korrekten Betrag.
Die Unternehmen mögen dieses "wir erhöhen und wenn Sie nicht kündigen, dann gilt die Erhöhung", weil der Kunde sich dann rühren müsste, um nicht zu bezahlen. Rechtlich korrekt ist aber nur eine Änderungskündigung: "Wir kündigen, und wenn Sie bleiben wollen, müssen sie einer Erhöhung zustimmen". Dann ist der Kunde weg, wenn er sich nicht rührt. Das wollen die Unternehmen nicht, also lügen Sie dich an und behaupten, Nichtreaktion würde Zustimmung bedeuten.