Beiträge von cxcc

    Quamback

    Nein, der Vertrag ist nicht Schufafrei.


    Übermittlung von Daten an Wirtschaftsauskunfteien

    Wir übermitteln zum Zweck der Identitäts- und Bonitäts- prüfung, zur Wahrung eigener berechtigter Interessen und berechtigten Interessen Dritter sowie zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Ver- folgung von Straftaten personenbezogene Daten über die Beantragung, die Aufnahme, die Durchführung und die Beendigung von Vertragsverhältnissen sowie über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an Wirtschaftsauskunfteien, soweit nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen (Art. 6 Abs. 1b, f, Abs. 4 DSGVO; §§ 24 Abs. 1, 31 BDSG). Die Übermittlung dient auch der Erfüllung ge- setzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdig- keitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 BGB).

    Auskunfteien verarbeiten die erhaltenen personenbezo- genen Daten als eigenständig Verantwortliche und ver- wenden sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschafts- raum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürli- chen Personen zu geben.

    Wie man da hin kommt? Ganz gut versteckt…


    Unter: https://www.muellermobile.de/datenschutz/


    Der Punkt:


    II. Datenverarbeitung im Rahmen des Mobilfunkvertrages sowie damit verbundener Leistungen und Angebote (Zusatzangebote)

    a) Datenschutzmerkblatt für Müller Mobile-Kunden (mobilcom-debitel GmbH)


    Und da steht im Fließtext „Unter diesem Link finden Sie …“


    Und da den Link anklicken.


    https://www.mobilcom-debitel.d…mobilcom-debitel_gmbh.pdf


    Ah und noch etwas nettes versteckt sich in den AGB:

    5. Zahlungsbedingungen und Rechnung

    5.1 Die Höhe der Entgelte ergibt sich aus der bei Vertrags- schluss gültigen Preisliste.

    5.2 Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich. Bei Rech- nungsbeträgen unterhalb von 10,00 € kann mobilcom-debitel die Rechnungen in größeren Abständen von bis zu 3 Mona- ten stellen.


    Wenn der Vertrag unter 10€ liegt kann MD von mir einen Kredit bekommen😆 .


    Ja, ne, danke.

    Ich hatte mit der 7490 am VDSL2 Anschluss der Telekom Probleme, obwohl nur 100Mbit/s gebucght sind. Es gab ständig verbindungsabbrüche. Ich hatte dann auf die 6890 gewechselt, die hat das gleiche Modem wie die 7590, und der Spuk war beseitigt. Der Ursprung der Geschichte liegt an dem eingesetzten vectoring, die die 7490 nicht so gut beherscht. Wenn du nur ein Modem möchtest kannst du dir auch die 7412 anschauen. Ich meine die hätte ein anderes, etwas unkritischeres Modem als die 7490. Und man kann das Gerät in einen PPPoE passthrough Modus setzen (und so als reines Modem quasi nutzen).

    Naja, du solltest dich an den Betreiber des Newsletters wenden. Hier kann man nur mutmaßen. Ich würde sagen eine fehlkonfiguration des Mailservers auf der Seite des Newsletteranbieters. Die Telekom ist eigentlich für eingehende Mails recht tolerant (kein SPF, kein DKIM usw). web, gmx, UI sind eher moderat was den Empfang angeht. Ich hatte einmal den Fall, dass eine bei ionos gehostete Domain mit deren Mailserver nicht bei GMX und web ankam.... da hatte UI eine Fehlkonfiguration drin. Der Newsletterbetreiber kann aber sicher in die logs schauen und sehen was Sache ist ;)

    […]

    Bei geklautem Zeug ist es klar, aber bei einem verloren gegangenen Sachen sollte das aber schon gehen.

    Hab ja tatsächlich mal ein Handy gefunden. Nach 6 Monaten Lagerzeit im städt. Fundbüro, hätte es doch mir gehörten können. Oder etwa doch nicht?

    Jedenfalls hätte ich es gegen Zahlung einer (Lager-?) Gebühr abholen können, habe es aber dort liegen lassen.

    […]

    Das regelt das BGB. In §935 BGB steht, dass es für gestohlene und verlorene Sachen gilt.


    Ein Besitzer erreicht allgemein nach 10 Jahren bei beweglichen Sachen das Eigentumsrecht, wenn es vorher nicht beansprucht wurde und er im guten Glauben den Besitztum erlangt hat (§937 BGB).


    Gibst du den Fund einer abhanden gekommenen Sache offiziell bekannt (Fundbüro), kannst du nach 6 Monaten tatsächlich das Eigentumsrecht erwerben (§973 BGB).

    dahinter steht auch ein externer Dienstleister. Allerdings ist das Angebot für mich leider immer noch uninteressant, da die Dateigröße immer noch nur 2GB beträgt. Zwar will ich da jetzt nicht die Filmesammlung speichern , aber selbst iPhone Videos kommen da ganz schnell ran.

    Ja, der Bluetooth Standard ist bi-directional. Er arbeitet aber mit vielen verschiedenen Profilen. So muss man bestimmt unterscheiden, welches Profil zum Musikhören genutzt wird (A2DP, aptX,.,.). A2DP ist das wohl meistverbreitete Profil zum Musik streamen. Vom Prinzip her ist es uni-directional, also der Kopfhörer sendet über das Profil nicht zurück (z.B. Telefonie geht nicht über A2DP, sondern HFP). Bluetooth wird aber sicher in regelmäßigen Abständen ein keep-alive Signal senden. Und es wird sicher nich ein zweites Profil genutzt werden, um z.B. die ganzen Sprachassistenten und auch Telefonie unterstützen zu können (z.B. 2x A2DP , oder A2DP und HFP). Ich würde also davon ausgehen, dass die Dinger eine ganze Menge miteinander “quatschen”.


    Aber…


    Kabelgebundene Kopfhörer “strahlen” (erzeugen ein elektromagnetisches Feld) auch über die länge des Kabels.


    Ich persönlich würde mir da keine Gedanken drum machen. Viel schädlicher wird die Lautstärke sein, mit der gehört wird.

    Hierzulande kann es sein, dass die Provider nicht die Geräte in eine Liste eintragen. Bei Apple in der „Wo ist“ App kann man ein Produkt als verloren markieren. Mehr als der Betreiber der Datenbank kann ich auch nicht sagen.

    Deine anderen Szenarien sind aber rechtlich ganz einfach einzusortieren. Verkaufst du dein Telefon und danach meldest du es z.B. so einer Datenbank und der Käufer wird geschädigt, hast du dafür gerade zu stehen. Im Zweifel musst du Schadensersatz leisten.


    Das andere, an einem geklauten (oder verloren gegangen) Gerät kann keine andere Person das Eigentum erwerben. Dabei spielt es gar keine Rolle, ob der Käufer und Verkäufer es wissen. Wird das identifiziert, hat der Besitzer die Verpflichtung den Besitztum aufzugeben und an den Eigentümer auszuhändigen. Somit wäre also der Versicherungsbetrüger voll Schadensersatzpflichtig, gegenüber der Versicherung und dem Käufer. Bei solchen Aktionen gibt es nur einen Rat: lass es bleiben.


    Und wer damit prahlt hat eh nicht mehr alle Latten am Zaun.