Beiträge von cxcc

    Verwunderlich wie viele verschiedene AGB sich o2 für DSL gibt.

    Jaein. Die myHome Produkte werden ja nicht ausschließlich über DSL betrieben, sondern auch (TV-)Kabel sowie Mobilfunk (LTE/5G); also mehr oder weniger technologie neutral. Wichtig ist jetzt, dass wenn Kunden in der Technologie umgestellt werden, z.B. von DSL auf LTE/5G (oder umgekehrt), steht selbigen nun ein Sonderkündigungsrecht zu.

    Ich nutze auch den DND Modus abends. Eine direkte SMS Benachrichtigung bekomme ich dann auch nicht mehr. Das ist aber noch unter iOS 14.8, da ich noch nicht geupdated habe...

    Die oben genannte Änderung der AGB betreffen O2 my-Home Produkte. Dier hier aufgeführten Änderungen betreffen Festnetz-Privatkundenprodukte von O2. Die Änderungen sind minimal anders, inhaltlich sehe ich auf den ersten Blick keine großen Unterschiede. Es dient daher vielmehr der Vervollständigung.




    300afcdd83a971e7ad5976759fa408d6.pngFür Fragen und Information zu den AGB Änderung zu Mobilfunkdienstleistungen bitte diesen Thread benutzen: Neue AGB O2 ab dem 1.12.2021 300afcdd83a971e7ad5976759fa408d6.png





    Hauptsächlich sind dies:

    • die Regelungen zu Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme, z. B. die Abschaffung von Kosten für die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter
    • die zusätzliche Einräumung eines Sonderkündigungsrechts bei Preis- oder sonstigen Vertrags- änderungen neben dem bisherigen Widerspruchsrecht, das Ihnen erhalten bleibt
    • die Regelungen zu Vertragsverlängerung und Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit


    8bedfac0055d8b90b5e2c686e0f31ccb.png

    c851eb9a51d03d88e5d51c91f00fc3fd.png

    b936008f02b80f2a090ff46a699da0cd.png

    Siehst. Schon haben wir zwei unterschiedliche Meinungen und am Ende wird ein Gericht irgendwann klären müssen, was damit gemeint ist und es kommt ein weiters BGH Urteil und o2 wird wieder in der Folge die AGBs anpassen müssen ;)

    Nein, ich kann es beim besten Willen auch nicht herein interpretieren.

    Damit 8.4 angewandt werden kann muss Telefonica dir eine Option kündigen, die mit dem Vertrag abgeschlossen wurde, eine kürzere Laufzeit aufweist, und eine besondere Tarifierung von Leistungen aufweist (wie z.B eine Flatrate oder ein Pack (z.B. 5G). Für den Kombivorteil trifft alles nicht zu. Es ist eben keine Optionsbuchung die einen besondere Tarifierung von Leistungen beinhaltet.

    Kam bei mir auch für Festnetz, nicht nur für die Mobilverträge. Alles einzeln trotz identischer Kundennummer!

    Die hier genannten neuen AGB zum 1.12 beziehen sich aber ausschließlich auf Mobilfunkdienstleistungen für Postpaid-/Laufzeitverträge.

    Den Punk 8.4. könnte man so verstehen. Könnte, weil das wieder so bescheiden formuliert wurde durch die Legal-Abteilung von o2.

    Ich kann das aus Punk 8.4 nicht entnehmen.


    Der Punkt 8.4 in den neuen AGB (2021) entspricht inden älteren AGB Punkt 8.7.

    Ich finde die AGB unverständlich formuliert. Heißt es, dass wenn man z.B. den Kombi-rabatt von 50% hat und den Hauptvertrag kündigt, was zur Folge hat, dass der zweite Vertrag nun den vollen Preis kostet, dass man dann diesen Vertrag direkt außerordentlich kündigen kann?


    Natürlich fällt ein Kombirabatt weg, wenn der gebende Tarif nicht mehr da ist.

    Das man in dem Fall kündigen kann, dürfte neu sein und zum Vorteil des Kunden.

    Woher entnimmt ihr das, dass es so sein könnte?