Original geschrieben von frank_aus_wedau
Zitat aus dem Bericht:
"Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat Zweifel an der Zulässigkeit der bereits erfolgten Baumfällarbeiten für das Projekt „Stuttgart 21“ erhoben. Das Gericht legte die Kosten für ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Baden-Württemberg angestrengtes Eilverfahren der Deutschen Bahn auf, „da das Gericht dem Eilantrag höchstwahrscheinlich noch vor Beginn der Baumfällarbeiten in der Sache stattgegeben hätte, wenn am Abend des 30.09.2010 alle entscheidungserheblichen Tatsachen und insbesondere das Schreiben des Eisenbahnbundesamtes (EBA) vom selben Tage bekannt gewesen wären“, wie das Verwaltungsgericht am Donnerstag mitteilte."
Es war also genau so, wie ich geschrieben hatte. Das VG sieht sich durch das Verheimlichen der Unterlagen von den Stuttgart-21-Verantwortlichen getäuscht und hätte dem Eilantrag auf Untersagung der Arbeiten stattgegeben, wie es selbst schreibt.
Man hat also - unabhängig, wie ein Verfahren in der Hauptsache letztlich ausgehen mag - die Fällarbeiten m.E. zunächst widerrechtlich durchgeführt um "Fakten zu schaffen". Dass man eine diesbezügliche Entscheidung des VG durch gezielte Täuschung des Gerichts verhindert hat, macht es nicht besser. Darüber hinaus wurden selbst Schwerstverletzte in Kauf genommen.
Eine endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ist damit aber nicht verbunden, wie das Gericht in der Presseerklärung selbst anführt. Die bleibt naturgemäß dem - sicher noch längere Zeit laufenden - Hauptsacheverfahren vorbehalten.
Im Ergebnis sehe ich gute Chancen, das Projekt vielleicht vorläufig komplett zu stoppen, um unabhängige Sachverständige mit der Prüfung sämtlicher Arbeiten auf ihre Rechtmäßigkeit beauftragen zu können.
Ein Baustopp durch das VG halte ich dringend für erforderlich, da niemand durch die Täuschung der deutschen Gerichtsbarkeit noch Vorteile erlangen darf - in meinen Augen ist er sogar zwingend im Hinblick auf das Verhalten eines Beteiligten, das im Zivilverfahren den Tatbestand des Prozessbetrugs erfüllen dürfte. Sollte im Hauptsacheverfahren auf die Unrechtmäßigkeit der Fällarbeiten erkannt werden, hätte Deutschland tatsächlich einen neuen "Martyrer". Dass der den Vorfall überlebt hat, mag beim Wortgebrauch ein kleiner "Schönheitsfehler" sein - allerdings einer, der wirklich im Sinne aller sein dürfte.
Frankie