Bitte fahrt den Ton etwas runter, ich möchte nicht dass hier ein Schloß hinkommt. Ich bin auch ziemlich sauer, aber versuche auf dem Gleis ääääh in der Spur zu bleiben!
Was das Thema Wasserwerfer in die Augen angeht, will ich mal nicht beuerteilen können ob es überhaupt möglich ist mit so einem dicken Strahl geziehlt "NICHT" ins Auge zu schießen. Ich denke mal das gehört einfach zum Risiko dazu dass man bei so einer "Räumung" verletzt wird wenn man das Gelände nicht freiwiliig verlässt.
Hier mal noch ein paar Details zum Thema Auflösung des Landesregierung. Sieht wohl so aus als würde das vermutlich nicht klappen:
Dass eine Volksabstimmung den Konflikt über Stuttgart 21 befrieden könnte, darüber herrscht ein breiter Konsens. Doch dafür ist es nach Ansicht der CDU-FDP-Koalition nicht nur politisch zu spät, es wäre auch rechtlich nicht mehr möglich. SPD und Grüne sehen das anders. Nachfolgend einige der Argumente.
Worum geht es?
Die SPD will die Landesverfassung so nutzen, dass die 7,6 Millionen Wahlberechtigten im Südwesten trotz Parlamentsbeschlüssen doch noch direkt über Stuttgart 21 abstimmen können. Wenn überhaupt, dann geht das nur mit einem Trick: Artikel 60, Absatz 3 sieht vor, dass das Volk befragt werden kann, wenn der Landtag eine Gesetzesvorlage der Regierung ablehnt. Einen solchen Konflikt müsste die Regierung aber konstruieren - indem sie ein Ausstiegsgesetz formuliert, das der Landtag ablehnt.
Was sagen die Gutachter der Regierung zu dem Verfahrenstrick?
Die Rechtsprofessoren Paul Kirchhof (Heidelberg) und Klaus-Peter Dolde (Stuttgart) halten diesen Weg aus mehreren Gründen für unbegehbar. "Diesen Konflikt zwischen Regierung und Parlament gibt es gerade nicht", sagt der frühere Karlsruher Bundesverfassungsrichter Kirchhof. Es wäre verfassungswidrig, wenn die schwarz-gelbe Landesregierung ein Ausstiegsgesetz einbrächte, das ihren erklärten politischen Zielen widerspricht. Das verletze das Gebot der Verlässlichkeit und Widerspruchsfreiheit.
Welche weiteren Einwände haben sie?
Das Volk Baden-Württembergs, so argumentieren sie, darf über Planung und Bau von Eisenbahnstrecken nicht abstimmen. Das falle vielmehr in die Zuständigkeit des Bundes. Einen dritten Hinderungsgrund sehen die Juristen in Artikel 60, Absatz 6 der Landesverfassung formuliert: Der verbietet nämlich ausdrücklich, dass über Haushaltsfragen abgestimmt wird. Die Mittel für Stuttgart 21 sind aber im Etat verbucht.
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