Jetzt verstehe ich auch warum Frau Merkel sich die letzten Tage so wehemt gegen Steuesenkungen etc. gewehrt hat. Die Budnesregierung hat gewusst dass sich das BVG so entscheiden wird und es Anfang 2009 Rückzahlungen geben wird. Warum also dann noch was oben drauflegen!! ![]()
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Beiträge von VFBler
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Original geschrieben von ingo74
denke du hast mich da falsch verstanden - die kinder als druckmittel hab ich nie gesagt/geschrieben, würd ich auch nie machen...nur ist es etwas anderes, wenn sie ankommt und fragt kannst du mal da frei nehmen, ich muss das machen uä... bei mir war es, ob ich da 2 wochen frei machen kann, weil meine ex alleine in urlaub fahren wollte und irgendwo hört bei mir auch das entgegenkommen auf - entgegenkommen heißt geben und nehmen und nicht nur nehmen und mich als billigen babysitter benutzen... das ist auch nicht auf kosten der kinder, meine kinder sind jedes we bei mir, das ist aussen vor......
nochmal die frage, warum hat sie dich nicht vorher informiert, dass sie arbeiten geht - genauso wie du hat auch sie die pflicht, das unverzüglich zu tun....
Ok, es kam so rüber mit den Kindern.
Es ging alles sehr schnell. Sie Ende August mal angerufen ob ich unsere Tochter an einem bestimmten Tag nehmen kann (hatte da eh frei). Sie muss zu einem Vorstellungsgespräch. Sie hat quasi ne Woche später unterschrieben, ging alles ratzfatz. Meine Ex hat auch ne gute Ausbilung und viel Berufserfahrung. Ees war mir klar dass sie gleich was findet wenn sie will. und sie hat mir auch gleich gesagt dass sie ein Vertrag unterschrieben hat.
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Die Kinder werde ich nie in meinem Leben als Druckmittel nehmen. Meine Tochter freut sich jedesmal wenn sie alle 14 Tage bei mir ist. Und ich freue mich ebenso. Ich würde sie mehr nehmen wenn ich könnte, aber leider wohnen sie nicht mehr in meiner unmittelbaren Umgebung. Tut mir leid das so sagen zu müssen, aber deine Aussage in Bezug der Kinder ist unter aller Kanone. Nur ein Rabenvater würde sich seiner Aufgaben entziehen nur um der Ex eines auszuwischen. Und den Kindern tust du keinen Gefallen. Die freuen sich auf dich und bekommen dann zu hören dass der Papa nicht kann. Das ist nicht schön für das Kind.
Wir waren vor Gericht wegen dem Unterhalt an die Frau. Sie forderte durch ihren Anwalt die Hälfte meines Nettogehalts, da musst ich reagieren. Vor Gericht wurde dann das Utreil gefällt und ich zu Unterhalt verdonnert und gleichzeitg der Titel erwirkt für den Fall dass ich nicht zahle.
Das ist genau das was ich auch vorhabe. Werde zahlen und gleich am Montag mein Anwalt informieren
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Original geschrieben von ChickenHawk
Was ist denn aus dieser Absprache geworden? Wäre doch die sinnvollste Lösung für alle gewesen. Wenn das nicht (mehr) durchsetzbar ist würde ich für diesen einen Monat noch zahlen und schnellstmöglich den Änderungsantrag durchboxen. Wird sonst nur unnötig teurer falls sie wirklich pfändet und Du hast zusätzlichen Stress der nicht sein müsste. Natürlich ist es ärgerlich wenn man mehr zahlt als man eigentlich müsste, aber sich hier "aus Prinzip" zu zanken hilft doch auch nicht wirklich weiter.Die Absprache ist hinfällig sie will es ncht mehr so. Sie hat diese Woche Post von den Behörden erhalten dass Sie das voraus gezahlte Wohngeld und Kindergartengeld für September (zusammen ca 200 Euro) zurückzahlen muss bis Ende des Monats. Da sie wieder einer vollen Erwärbestätigkeit seit 01.09. nachgeht. Und wo holt man das Geld am besten? Bei dem den man pfänden kann. Ausserdem behauptet Ihr Anwalt die Pfändung ist rechtens (ist ja auch klar er bekommt Gebühren für das Pfänden). Meiner sagt die Pfändung sei nicht rechtens, wir müssen Klagen (ist ja klar, er verdient durch das Klagen Geld). Ziemlich dumme Sache, was? Weil nämlich ich die Pfändung erst verhindern kann mit einem Gerichtsurteil ...
aber:
Bis ich mit einer Klage durchbin ist dieses Geld schon längst geschichte. Geld hat sie anscheinend genug, da sie erst gegen Ende des Monats pfänden kann. Sie muss nämlich eine Lohnpfändung anstrengen, eine Kontopfändung ist nicht möglich.
Daher werde ich, wie auch ChickenHawk sagt, zahlen. Lieber so, als das weitere Kosten entstehen. Ist zwar ärgerlich, aber auch mein Atem ist irgendwann zu Ende. Ich kämpfe schon seit einem Jahr vor Gericht um das mir angeblich zustehende recht. Wenn aberd die Frau weinend vor dem Richter sagt dass ihr alles genommen wurde was ihr heilich ist, was willst du dann machen. Ihr wurde lediglich mich (der Geldesel) weggenommen.
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Original geschrieben von msr_2008
Nabend,so einfach kann 'frau' nicht mehr zu Hause bleiben :
http://www.welt.de/finanzen/ar…ellt_den_Mann_besser.html
http://www.finanztip.de/recht/…altsrechtsreform-2007.htm
Also nur keine Aufregung

msr
Was da steht und was vor Gericht entschieden wird sind zwei paar Stiefel. Wie heist es so schön: Auf See und vor Gott...
Grundsätzlich gilt: Wärend dem Trennungsjahr bis zur Scheidung muss der Teil des Partners zahlen der arbeiten geht an den der nicht arbeiten geht und zwar bis hin zu seinem Selbstbehalt. Zu erst an die Kinder und den Rest dann an die Frau. Das nennt man Trennungsunterhalt. Dann nach der Scheidung gibt es den nachehelichen Unterhalt. Der hängt dann von Faktoren ab ob dem Partner der das Kind betreut eine Vollzeitarbeit zumutbar ist. Das mit ab dem dritten Lebensjahr ist nicht zwingend bindend.
Beispiel an mir: Meine Tochter war zum Zeitpunkt der Trennung 3 Jahre alt. Meine Frau arbeitete auf 400.- Euro und der Richter am Amtsgericht entschied ich muss obendrauf Unterhalt an meine (noch) Ehefrau zahlen. Ich ging dann ans Oberlandesgericht in Berufung. Auch dort wurde das Urteil vom Amtsgericht bestätigt und meine Klage bzw. Berufung abgewiesen. Ich dürfe sogar noch die Prozesskosten bezahlen. Das alles war im März diesen Jahres also nach neuer Rechtssprechung.
Jetzt aber zurück warum ich eigentlich poste *g*
Es gibt Neuigkeiten für alle die es Interessiert weil Sie in einer gleichen Situation sind:
Unterhaltsforderungen sind pfändbar. In meinem Fall heist dies dass meine Frau den Unterhalt mit Gewalt von mir holen kann, was weitere Gebühren nach sich zieht. Da sie wieder arbeitet muss nun ein Richter feststellen dass ich nicht mehr Unterhalt zahlen muss (Unterhaltsabänderungsantrag). Wenn ich also jetzt berichtigterweise den Unterhalt nicht bezahle kann sie solange sie will mit einer Pfändung das Geld holen. Ich muss nicht zahlen, aber muss mir im klaren sein dass wenn sie das Geld holt ich Gebühren zahlen muss, und wieder Prozess anstrengen muss um mir das Rückwirkend zu holen. Weil gestern rief Sie mir an und sagte dass die Behörden das Wohngeld und Kindergartengeld (gibts im voraus) für September wieder zurückfordern weil Sie seit dem ersten September wieder arbeitet!.
Ich bin jetzt in einer Zwickmühle. Lasse ich mich Pfänden und zahle 150!!!! Euro Gebühren und strenge dann einen Prozess an, oder zahle ich zähneknirschend und rechne damit das Geld nicht mehr zu bekommen. Grummel, was tun sprach Zeus...... Mein Anwalt sagt nicht bezahlen und Klage einreichen. Dann wird aber gepfändet weil die Klage diesen Monat nicht mehr verhandelt wird....
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Meine Güte, was habe ich da wieder losgetreten

Jeder sollte sich dem Risiko eine Ehe bewusst sein, nicht umsonst gibt es das Trennungsjahr. Und Gott sei Dank spielt die Schuldfrage keine Rolle mehr!
Das man(n) kann wenn man will sieht man auch an meiner Frau. Unsere Tochter wird vier Jahre und sie hat auch einen Job gefunden. Wohlgemerkt hängt das auch mit mir zusammen. Wenn meine Frau mal länger arbeiten muss hole ich unsere Tochter vom Kindi ab und bringe sie dann abends. Man muss nur wollen!
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Original geschrieben von VFBler
So intim ist es auch wieder nicht
Für alle interessierten, es gibt ein Ergebniss, habe gerade rege mit meinem Rechtsanwalt telefoniert:
Ich soll nicht bezahlen, da die Höhe des Verdienstes meiner getrennt lebenden Ehefrau einen Ehegattenunterhalt nicht rechtfertigen. Des weiteren hat mein Anwalt mit dem Anwalt meiner Frau gesprochen, es wird nicht gepfändet wenn ich nicht bezahle. Da meine Frau Geld zum Essen braucht bis sie Gehalt bekommt, solle ich mit ihr schriftlich vereinbaren dass ich aus Kulanz Unterhalt bezahle, dieser jedoch an mich zurückbezahlt wird sobald das erste Gehalt eintrifft. Die Herren Anwälte haben das so vereinbart, es muss nur mein Frau noch zustimmen. Mal sehn ob sie das heute abend macht wenn ich sie anrufe.
Danke!
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Original geschrieben von laudanum
:top:
Ich würde dem TE mal raten, hier vielleicht nicht gerade aus einer emotional aufgewühlten Situation heraus, sein intimes Privatleben preis zu geben und später noch einmal in Ruhe mit seinem Anwalt zu sprechen!
So intim ist es auch wieder nicht

Für alle interessierten, es gibt ein Ergebniss, habe gerade rege mit meinem Rechtsanwalt telefoniert:
Ich soll nicht bezahlen, da die Höhe des Verdienstes meiner getrennt lebenden Ehefrau einen Ehegattenunterhalt nicht rechtfertigen. Des weiteren hat mein Anwalt mit dem Anwalt meiner Frau gesprochen, es wird nicht gepfändet wenn ich nicht bezahle. Da meine Frau Geld zum Essen braucht bis sie Gehalt bekommt, solle ich mit ihr schriftlich vereinbaren dass ich aus Kulanz Unterhalt bezahle, dieser jedoch an mich zurückbezahlt wird sobald das erste Gehalt eintrifft. Mal sehn ob sie das heute abend macht wenn ich sie anrufe.
Danke!
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Original geschrieben von ChickenHawk
Wohnen die beiden ggf. auch schon zusammen? Das könntest Du dann im Rahmen der Unterhaltsänderung auch noch mit ins Feld führen.Nein (noch ) nicht. Sonst hätte ich mich schon früher dagegen gewehrt. Ich rufe grad stündlich bei meinem Anwalt an, der ist nicht da! ich krieg echt zuviel. Ich muss wissen wie ich mich verhalten muss bevor sie pfändet. Die Pfändung selbst ist mir schnuppe, nur die damit verbundenen Kosten ärgern mich :mad:
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Immer langsam mit den jungen Pferden

Wenn die Exfrau nicht arbeiten kann weil ein betreuungsnotwendiges (oder so ähnlich genannt) Kind da ist macht Unterhalt Sinn.
Weiterhin gibt es einen Selbstbehalt dieser muss dem Unterhaltspflichtigen bleiben. In meinem Fall hat das OLG Stuttgart 900.- Euro für mich festgesetzt. Wenn ich also 1300 Netto verdiene und meine Tochter bekommt den Regelsatz von ca 200 Euro dann kriegt meine getrenntlebende Ehefrau noch 200 Euro (mal ganz einfach ausgedrückt).
Gruss
Jimmythebob: Meine Frau geht es finanziell nicht so schlecht dass sie zwingend mein Unterhalt braucht! Sie hat nen neuen Partner, Sie hat schwarz gearbeitet (ich kanns aber nicht nachweisen), und sie war erst im Urlaub in Österreich. Von daher geht mir das moralische mal am Arsch vorbei. Und meine Tochter hat Ihren Unterhalt ja bekommen!