Beiträge von VFBler

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Ein Grund mehr (auch zukünftig) lieber noch zweimal über die Wortwahl nachzudenken, als den ersten (falschen) emotionalen Gedanken gleich zu posten gell? Denn das man einmal gesagtes/geschriebenes nur schwer wieder einfach so zurücknehmen kann hat man ja gerade wieder wunderbar am Beispiel der Papstrede gesehen.
    CH


    Da gebe ich Dir vollkommen recht. Ich weis dass meine Aussage provozierend auf einige wirken kann, aber diese entspricht genau dem Gedanken den ich zu diesem Zeitpunkt hatte. Zurücknehmen will ich dies auf keinen Fall, wenn sich jemand angegriffen fühlte dann entschuldige ich mich dafür. Ich bin kein Mensch der solche Sachen korrigiert sonder stehe zu meinem Wort. Ganz wie unser Papst ;)


    In diesem Sinne, Thema beendet ! :D

    Die Aussage von AdministratorDr kann ich bestätigen. Unsere Gemeinde veröffentlicht jeweils nach Radarmessungen wie viele Überschreitungen und Messungen sowie die Anzahl der Fahrzeuge die gemessen wurden. Daraus ergibt sich eine Rechnung dass bei jeder Messung ca. 25% der Fahrzeuge zu schnell unterwegs waren. Unsere ganze Ortschaft ist Zone 30. Stellenweise werden Geschwindigkeiten von über 70 Sachen gemessen. Das hat unsere Gemeinde dazu veranlasst die Kontrollen von Quartalsweise auf monatlich zu erhöhen. Seit diesem Jahr sind die Übertretungen auf unter 5% gefallen. Ich würde schon sagen dass die Messungen bei uns sinnvoll waren/sind.


    PS: Die Radarwägen werden nicht getarnt sondern stehen ganz normal auf öffentlichen Parkplätzen. Wer etwas mit offen Augen fährt der erkennt die auch sehr schnell.

    Es gibt Neuigkeiten.


    Zum Thema von ChickenHawk mit ortsnah: Es gibt bei der Größe der Kindergärten eine Regel wie viele Kinder auf einen Betreuer/in kommen dürfen. Wenn es halt keine Betreuer/in mehr im Kindergarten gibt, dann kann der Anspruch noch so groß sein, dann muß eben ausgewichen werden in den Nachbarort. Je nach „Zustand“ der Eltern (Familie, Alleinerziehend) wird das ortsnah sehr eng definiert. Der Träger kann anhand den Wartelisten erkennen ob es künftig sinnvoll ist noch ein Betreuer/in einzustellen um dem Bedarf gerecht zu werden. Wegen einem Kind zu viel wird jedoch niemand zusätzlich eingestellt.


    Zum Thema weil ich so schnell postete: Nachdem wir die Absage erhalten haben war ich natürlich „aufgeregt“ über die Art der Absage. Mir war da schon klar dass ich eine Instanz höher gehen werden. Allerdings wollte ich hören ob jemand schon einmal ähnliches erlebt hat und wie er zum Erfolg kam. Schlicht und ergreifend fragte ich nach Erfahrungen.


    Zu „meinem Problem“: Gestern mittag erhielten wir einen Anruf. Mehr oder weniger wurde mitgeteilt dass man anscheinend sich falsch verstanden hätte, es ist alles gar nicht so schlimm. :rolleyes::D Uns wurde nochmal bestätigt dass wir seit Januar 2006 auf der Warteliste stehen und in den kommenden 14 Tagen eine Antwort erhalten werden in welchen Kindergarten wir unsere Tochter ab wann unterbringen können. :top: Es gilt die Reihenfolge der Warteliste.


    Auf einmal kein Wort mehr mit Geschwisterbonus, Freihalten von Plätzen etc. Oder aber die Stadt stellt noch Betreuer ein um die Plätze zu erhöhen, da viele Anmeldungen vorliegen. :D


    Auf jedenfall bin ich zuversichtlich dass wir unsere Tochter noch in diesem Jahr unterbringen werden.

    Hallo Pitter,


    du mußt das mit dem Anspruch wie folgt sehen:


    Wie du schreibst hat jedes Kind ab drei Jahren rechtlichen Anspruch auf einen Platz. Das ist so korrekt, allerdings auch nicht unbegrenzt in einem Kindergarten. Das sieht wie folgt aus:


    Ein Kindergarten hat z.B. maximale 20 Plätze für Kinder die aufgenommen werden können. Davon sind 18 Plätze geplant für 3jährige und 2 Plätze für 2jährige: Die Kinder welche zum Stichtag zwei und drei Jahre alt werden, werden dann nach der Warteliste in den Kindergarten aufgenommen, aber maximal so viele wie Plätze für die Altersstufe frei sind. Wenn die Gemeinde feststellt dass mehr Plätze da sein müssen, werden entsprechend mehr Betreuer eingesetzt und die Kindergärten ausgebaut, sofern es finanziell machbar ist. Allerdings kommt es bei unserer Gemeinde nicht selten vor das Kinder im Nachbarort in den Kindergarten gehen, weil unsere eben voll sind. Der Rechtsanspruch für dreijährige kann man in jedem Kindergarten seiner Wahl in Anspruch nehmen, sofern Plätze frei sind, und ist nicht ortsgebunden.

    Zitat

    Original geschrieben von Pitter
    Sobald ein Drei-/Vier-/Fünfjähriger vor einem Stichtag vor der Tür steht, muss die Gemeinde diesem einen Platz geben.


    Die Gemeinde muß wenn Plätze frei sind diese an Familien mit Anspruch vergeben. Wenn keine Plätze frei sind muß ein anderer Kindergarten angefragt werden.

    So Leute, mein Gespräch ist rum und meine gestriger Ärger ist Zuversicht gewichen. ;)


    Ich teilte unserem Bürgermeister gestern das mit was mir von den für die Kindergärten (wir haben 3 KiGa, davon nehmen 2 jeweils ab 2 Jahren, wir haben ca. 3500 Einwohner wenn ich das noch richtig im Kopf habe !) zuständigen Damen mitgeteilt wurde. Er selbst konnte es nicht fassen dass so eine Aussage getroffen wurde, und versicherte mir auch dass eine solche Regelung im gänzlich unbekannt ist, geschweige denn ihm gegenüber jemals erwähnt wurde. Weiterhin teilte er mit dass ich Anspruch auf einen freien Platz habe sobald meine Tochter 2 Jahre alt ist (das ist in Kürze). Ebenso wird meine Familie als im Ort gemeldet und lebend in keiner Weise benachteiligt gegenüber mögliche zuziehende Familien. In solch einem Fall muß die zuziehende Familie sich rechtzeitig darum kümmern. Regelungen für Härtefälle gibt es bei unseren Kindergärten keine. Sollte mal eine Familie keinen Platz bekommen, dann gibt es Zuzahlungen für Tagesmütter von der Stadt. Diese Zuzahlungen sind abhängig vom Einkommen.


    Er betonte dass die Reihenfolge der Warteliste und keine anderen Kriterien (sehen wir mal von möglichem Vitamin B ab IMHO) gelten. Da wir uns schon im Januar 2006 angemeldet haben bin ich zuversichtlich. Er versprach mir dass er der Sache nachgeht warum wir eine Absage erhalten haben. Sofern ein Platz zum Stichtag frei ist, und auf der Warteliste sind wir drann, werden wir Ihn bekommen.


    Jetzt kann er mal zeigen ob ein Kommunalpolitiker mehr drauf hat als eine Bundespolitiker. :D


    Ich halte Euch auf dem laufenden.


    Edit:


    ChickenHawk


    Hab dein Beitrag erst jetzt gelesen. Die Plätze für zweijährige sind nicht freiwillig, das habe ich gestern erfahren. Es besteht bei unseren Kindergärten definitiv ein Anspruch, lediglich die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Und da bei uns nun der Fall eintritt dass wir einen Platz ab November benötigt (warum ist ja bekannt), haben wir auf einen freien Platz auch Anspruch. Dieser wird uns jedoch durch nicht nachvollziehbare Argumente verwehrt. Und dieser Sache wird nun nachgegangen.

    Zitat

    Original geschrieben von bambi05
    Es gibt bei euch keine Schankgenehmigungen?


    Die gibt es, bezahlen tunt wir für die Feste als Verein dies an die Ortsverwaltung im Auftrag des Ortskartells. Wie ich geschrieben habe kann es sein dass dies von Komune zu Komune anders gehandhabt wird


    Wenn ich als Familie gerne umziehen möchte, oder sogar muß, dann informieren ich mich doch vorab über die dort herrschende „Zustände“ etc. Um darauf vorbereitet zu sein. Alles andere scheint doch vielleicht fahrlässig zu sein. Zumindest habe ich in der Familie und schon oft im Bekanntenkreis mitbekommen dass vorab Erkundigungen eingeholt werden wie in der gewünschten Ortschaft den dort die Gepflogenheiten betreffend Schule und Kindergarten sind. Gerade weil es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiede gibt. So, ich muß jetzt los zum Termin.

    Pitter


    Ich kenne den Rechtsanspruch ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Die Anzahl der Plätze für Zweijährige sind auch beschränkt. Und eben von den vorhandenen Plätzen für 2jährige und 3jährige werden je ein oder zwei Plätze nicht belegt, sondern reserviert für „zuziehende Familien“. Und das ist etwas das sich mir nicht erschließt. Dass keine Mißverständnisse auftreten: Meine Familie ist aktuell nicht die einzige die heute eine solche Absage erhalten hat. Zwei weitere sind auch davon betroffen. Und eben da meine ich dass man ortsansässige Familien bevorzugt behandeln sollte, oder aber die Gemeinde muß weitere Einrichtungen schaffen, denn der Bedarf scheint ja in unserer Gemeinde da zu sein.


    Wie ich sehe scheint fast niemand hierzu Erfahrung zu haben. Gerne poste ich hier rein was beim Gespräch heute abend bzw. entgültig passiert ist und wie begründet wurde. Falls mal jemand in eine ähnlich Situation kommen.

    lart


    Meine Aussage lasse ich so stehen. Denn das dachte ich in dem Augenblick wirklich. Aber wenigstens hast Du verstanden dass das reine Polemik war und somit keiner Wertung unterzogen werden muß. Selbstverständlich meine ich damit generell Familien welche zuziehen, egal woher. Ausländerfeindlich bin ich deswegen nicht, ich vertrete die Meinung das ortsansässige Familien hier ganz klar Vorrang haben müssen.


    Mit Öffentlichkeit drohen oder so ist nicht mein Ding. Wenn mir wirklich keine plausiblen und nachvollziehbaren Argumente seitens der Verwaltung geliefert werden, dann schreib ich einfach eine regionale Zeitung an ob das Thema interessant ist. Mann kann auch ohne Drohung versuchen etwas durchzusetzen.


    Aber zurück zum Thema: Mittlerweile bekam ich noch weitere Infos dass dies anscheinend wirklich so zutrifft, allerdings doch regional unterschiedlich gehandhabt wird. Mal sehn was später beim Gespräch mit dem OB rauskommt. Falls noch jemand was für mich zum Thema hat, andernfalls schreib ich gerne was beim Gespräch rausgekommen ist.

    administrator:


    Mit diesem Satz sage ich dass aus was wohl jeder in diesem Augenblick dachte nur nicht laut sagen wollte. Es kann nicht sein dass Kindergartenplätze freigehalten werden müssen nur um eventuell zuziehenden Familien eine Platz anbieten zu können. Ob das jetzt Familien aus dem Ausland sind, oder aus einer anderen Stadt, spielt da für mich nicht wirklich eine Rolle. Nach meine Verständnis sollten örtliche Familien vorrangig behandelt werden. Woher soll die Stadtverwaltung wissen ob wirklich jemand zuzieht ? Es könnten ja sogar Familien wegziehen.


    @alle:


    Zum Verständnis: Wir sind eine 3500 Einwohner-Gemeinde. Laut den monatliche erscheinenden Statistiken hatten wir im abgelaufenen Jahr so gut wie keine Fluktuation.


    Ich hab es geschafft beim Ortsverwalter selbst nen Termin zu bekommen um dies abschließend zu klären und um eine Lösung zu finden. Daher frage ich ob jemand gute Argumente hat, weil er schon einmal das gleiche erlebte.


    Lest einfach über meine Polemik hinweg und wenn sich jemand daran angestoßen fühlt muss er ja auch nicht zum Thema schreiben.


    mancusian


    Hab dein Beitrag leider zu spät gesehen :)
    Danke für die Info dass es auch andere Ortschaften gibt wo das ähnlich gelagert ist. Das macht meine Hoffnungen zwar nicht gerade besser, aber ich weis schon mal mehr. Danke